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Muss Vollmacht unterschrieben werden?

 
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BenC
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 21:20    Titel: Muss Vollmacht unterschrieben werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich bin Mandant in einer Kanzlei, die aus RA und Steuerberatern sich zusammensetzt.
Vor einiger Zeit hatte ich mit Hilfe meines Steuerberater und den RAs eine Angelegenheit nach
mehrmaligen Widersprucherhebenung zu meinen Gunsten entscheiden.

Nach 4 Monaten hatte ich vor kurzem ein Schreiben (Betreff bezieht sich auf die oben beschriebene Angelegenheit) von einem der RAs erhalten, mit der Bitte
eine Vollmacht zu unterschreiben. Diese Vollmacht umfasst die Befugnis
1. zur Prozessführung...
2. zur Antragstellung in Scheidungsfällen...
3. zur Vertretung in Strafsachen...u.a.

Meine Frage, auch wenns naiv klingt:
Muss ich diese Vollmacht unterschreiben oder habe ich das Recht mir auch andere
RAs zu suchen? Wie sollte ich mich verhalten?

Danke für alle Tipps.

mfg
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Versteh ich nicht so ganz: Die Sache ist seit 4 Monaten vorbei und nun sollen Sie eine Vollmacht unterschreiben?

Jedenfalls keine Sorge: Sie müssen sich nicht in jeder Angelegenheit vom gleichen Anwalt vertreten lassen. Üblicherweise gibt es oben in der Vollmacht eine Zeile "In Sachen" oder so ähnlich. Dort wird eingetragen, in welcher Angelegenheit Sie der Kanzlei Vollmacht erteilen und nur für diese Angelegenheit gilt diese dann auch.

Wäre interessant zu beobachten, was passiert, wenn Mandanten, die eigentlich nur einen Verkehsunfall bearbeitet haben wollten, plötzlich ein Jahr später Ihre Scheidungspapiere bekommen. Sehr glücklich
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vor einiger Zeit hatte ich mit Hilfe meines Steuerberater und den RAs eine Angelegenheit nach
mehrmaligen Widersprucherhebenung zu meinen Gunsten entscheiden.

Nach 4 Monaten hatte ich vor kurzem ein Schreiben (Betreff bezieht sich auf die oben beschriebene Angelegenheit) von einem der RAs erhalten, mit der Bitte
eine Vollmacht zu unterschreiben. Diese Vollmacht umfasst die Befugnis
1. zur Prozessführung...
2. zur Antragstellung in Scheidungsfällen...
3. zur Vertretung in Strafsachen...u.a.

Ich muß wieder einmal anmerken, daß mir der Sachverhalt unvollständig erscheint:
Frage 1: Um was für eine Angelegenheit hat es sich gehandelt?
Frage 2: Ist die Angelegenheit endgültig abgeschlossen?
Frage 3: Haben Sie für die Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung, die evtl. die Kosten übernehmen wollte?
Zur Erklärung: es kommt mitunter vor, daß die Rechtsschutzversicherung des Mandanten oder die Gegenseite zu irgendeinem Zeitpunkt die schriftliche Vollmacht des Rechtsanwalts anfordert. Dann muß sich dieser, soweit er sich zum Zeitpunkt der Erteilung des Mandates keine Vollmacht hat unterschreiben lassen, die Vollmacht nachträglich besorgen. Nach dem Vollmachtstext handelt es sich um eine "Standardvollmacht", die sich ein RA unterschreiben läßt. Wichtig ist hier in der Tat, was in der Betreffzeile "wegen..." steht.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Susili
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, wir haben auch solch ein Formular bekommen -scheint sich um ein Standartformular zu handeln- richtig ?
Gruß Susili
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, Susili, haben wir alle in unserer Schublade liegen (oder im Computer abgespeichert), ist ein absolutes Standardformular, das in aller Regel keinerlei Überraschungen enthält und das wir bei einem Formularverlag bestellen... Lachen

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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BenC
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 11:48    Titel: Vollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bisher nicht reagiert,aber jetzt hat sich die kanzlei gemeldet, da diese Unterschrigt wichhtig wäre. Diese wird zur Vorlage bei der Institution benötigt, gegen die die Widersprüche ergingen und schließlich erfolgreich war. Die Begleichung der Rechnung der Kanzlei bei der Institution kann erst nach Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

Wie sollte ich mich verhalten? Bin ich dann in den in der Vollmacht aufgezählten Angelegenheiten für alle Zeiten an die Kanzlei gebunden oder kann ich auch irgendwann mich von Vollmacht befreien lassen?

mfg
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 12:17    Titel: Re: Vollmacht Antworten mit Zitat

BenC hat folgendes geschrieben::

Wie sollte ich mich verhalten? Bin ich dann in den in der Vollmacht aufgezählten Angelegenheiten für alle Zeiten an die Kanzlei gebunden...


Nein, sind Sie natürlich nicht! Wie Injuve bereits geschrieben hat: Tragen Sie einfach oben in der Vollmacht, in die entsprechende Zeile, ein, weswegen Sie die Kanzlei beauftragt haben.
Also entweder: "Mayer gegen Müller" oder Mayer gegen Institution XY" oder "Mayer wegen Widerspruch vom ... gegen...".

Natürlich nur, wenn Sie Mayer heißen... Winken
_________________
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