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Hallo,
ein Anwalt berät seinen Mandanten, prüft die Aktenlage und sieht " gute Erfolgsaussichten zum Sieg des Rechtsstreites". Der Mandant ist Laie, verliert die 1.Instanz und begibt sich nur auf anwaltlichen Rat hin in die Berufung, obwohl drei weitere Anwälte ihm davon abraten und ganz klar antworten, dass sie keinerlei Aussichten auf Erfolg sehen.
Auch die Berufungsklage wird abgewiesen, der Anwalt ist nicht in der Lage, diese Entscheidung - wie vereinbart - dem Mandanten unverzüglich mitzuteilen, er lässt sich erstmal Zeit damit, bis der genervte Mandant ihn endlich telefonisch erreicht.
Ohne dem Anwalt finanzielle Absichten zu unterstellen, wie kann Mandant feststellen lassen, ob der Anwalt in die Haftung genommen werden kann und wenn ja - wie geht so etwas vor sich?
Danke
Valentina
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.02.06, 20:40 Titel:
Vielleicht habe ich heute ja wieder meinen fiesen Tag, aber:
Das ist wieder so ein typisches Beispiel für viele Mandanten. Rät ein Anwalt von der Klage ab, ist das ein schlechter Anwalt. Raten drei Anwälte von der Klage ab, sind das drei schlechte Anwälte. Da geht man lieber zu dem einen, der einem das erzählt, was man hören will. Und hat man dann verloren, war der Anwalt schuld..
(Sorry, das mußte mal raus.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Dem Anwalt, dem der Mandant sich anvertraut, ist Mandant doch ausgeliefert, d.h. er muss sich auf sein Urteil/ seine Einschätzung/ seine Erfahrung verlassen. Woher weiss der Mandant, dass der Anwalt nicht nur seine eigenen Interessen im Auge hat? Natürlich zählt am Schluss nur, was der Anwalt für seinen Mandanten rausgeholt hat, aber Anwälte machen es sich m.E. auch viel zu einfach ("wie dann das Gericht entscheidet, das kann auch ich nicht voraussehen"...).
Mandant macht einen Strich in der Anwalts-Abzockerliste: Anwalt war ein schlechter Anwalt; und Mandant fordert für unwissende Mandanten eine Anwalts-Erfolgsstatistik und eine ehrliche Einschätzung der Sachlage und nicht eine, die sowieso nicht zum Erfolg (für den Mandanten) führen kann.
Mandant betet, dass er in nächster Zeit keinen Anwalt mehr benötigen wird
Valentina
(Sorry, das musste auch mal raus)
ein Anwalt sollte nie die eigenen Interessen im Focus haben, sondern eben die des Mandanten. Da sind wir uns wohl einig. Dass es in Zeiten des gut gefüllten Anwaltsmarktes Ausnahmen gibt, ist auch klar.
Aber, was willst Du hier erfahren? Willst Du die Bestätigung erhalten, dass alle Anwälte nur Abzocker sind?
Es gibt einen Spruch - wenn auch nicht besonders geistreich - aber wie ich finde sehr treffend:
Der größte Feind des Anwaltes ist der eigene Mandant!
Guten Morgen,
ich würde erfahrungsgemäß den Spruch eher umgekehrt akzeptieren:
Der größte Feind des Mandanten ist der eigene Anwalt!
Hier wollte ich eigentlich erfahren, wo Mandant sich hinwenden kann, wenn er den Verdacht hat, dass der Anwalt die Rechtslage völlig falsch eingeschätzt hat und seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat (auch wenn das für die allermeisten Anwälte unzutreffend sein sollte). Nach Recherche im Internet bezüglich der Rechtslage und Rücksprache mit drei anderen Anwälten konnte diese Klage keinen Erfolg bringen, was der Mandant heute weiß, aber damals eben nicht wissen konnte.
M.E. erfolgte ein falscher anwaltlicher Rat und lediglich das möchte ich überprüft haben.
Valentina
wenn die "drei anderen Anwälte" sich bereits so weit aus dem Fenster gelehnt haben und der Meinung sind, daß die Klage ohne Aussicht auf Erfolg war - warum wenden Sie sich dann nicht an selbige, um Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen?
Eine unabhängige "Überprüfungsstelle für anwaltliche Fehlleistungen" gibt es nicht. _________________ Karma statt Punkte!
na ja, eine Überprüfungsstelle im eigentlichen Sinne gibt es vielleicht nicht. Aber es gibt die Rechtsanwalskammern, in welchen die Anwälte Mitglied sind - ähnlich wie die Ärztekammern. Dort kann durchaus auch erstmal eine Beschwerde eingereicht werden und ist dies auch sinnvoll, weil diese Kammern über die Zulassung der Anwälte wachen. Ob aber im vorliegenden Fall - die Beschwerde wird in der Regel den betroffenen Anwälten zur Stellungnahme übersandt - was konkretes bzw. hilfreiches herasukommt, weiß man vorher natürlich nicht.
Komisch, dass die 3 Anwälte hierauf offensichtlich nicht hingewiesen haben. Im übrigen hat auch jeder Anwalt eine Vermögenshaftpflichtversicherung. Wenn ein Anwalt also einen Fehler macht - was durchaus auch vorkommen kann - und entsprechende Ansprüche erhoben werden, wird er den Sachverhalt an die Versicherung weitergeben. Das müssten Dir aber die 3 Anwälte auch bereits mitgeteilt ahben.
Ja, klar gibt´s die Anwaltskammern. Die habe ich aber extra nicht erwähnt. Was meinen Sie, was es hier schon für Diskussionen deswegen gab (shiva läßt grüßen...)!
Die Anwaltskammern wachen halt über berufsrechtliche Verstöße - und den kann ich hier nicht erkennen. Michael A. Schaffrath hatte hier vor kurzem mal eine super Definition der Aufgaben der Kammer - ich find´s nur leider nicht auf die Schnelle. _________________ Karma statt Punkte!
Hallo, danke für die Antworten.
Im laufenden Verfahren kamen dem Mandanten aus diversen Gründen doch Zweifel an der Seriösität des Anwaltes, er befragte einen zweiten zu dessen Meinung (Fachanwalt) und wollte zu ihm wechseln. Dieser Anwalt sagte Mandanten ganz klar: das Geld könne er sich sparen, es bestehe keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Mandant sucht hier keinen Sündenbock, hätte sich aber bei dieser klaren Ansage nicht auf einen Rechtstreit eingelassen, wurde von seinem Anwalt jedoch ermutigt (schriftlich) und fragt im ruhigen Ton, wo er die Anlaufstelle findet und wie der Ablauf sein könnte.
Danke
Valentina
Ich gebe Dir recht mit den eigentlichen Aufgaben der Kammern. Ich will auch nicht eine Diskussion aufwärmen, die Ihr vielleicht schon geführt habt und die auch ich nicht finden kann.
Aber erstens helfen Diskussionen in der Vergangenheit bei einem aktuellen Einzefall nicht weiter.
Außerdem obliegt es der Anwaltskammer zu prüfen und zu entscheiden, ob ein berufsrechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht.
Da es aber eben keine eigentliche Schlichtungsstelle für solche Fälle gibt, ist es m. E. zumindest einen Versuch wert, ggf. so mit dem betreffenden Anwalt ins Gespräch zu kommen. Anderenfalls hätte z. B. auch die Verpflichtung nach § 6 TDG, dass Rechtsanwälte Ihre Kammerzugehörigkeit offenzulegen haben, wenig Sinn, wenn der Verbraucher vor einer Anrufung der Kammer erst selbst oder vielleicht wieder über einen Anwalt (?), prüfen muss, ob ein berufsrechtlicher Verstoß tatsächlich vorliegt.
Hallo ich bin es nochmal:
1.) Wo findet Ex-Mandant die zuständige Anwaltskammer?
2.) Muss er diese formlos anschreiben und die Sachlage schildern oder benötigt er dazu wieder einen Anwalt?
3.) Wie lange hat ein Anwalt nach Auskunfterteilung in einer - nicht auf den aktuellen Fall bezogenen - Rechtssache Ansprüche gegen seinen Ex-Mandanten?
Der in dieser Sache beauftragte Anwalt konnte keine (sachliche) Kritik vertragen und schickte dem Mandanten postwendend - so schnell war er während des Mandatsauftrages leider nie - zwei unqualifizierte, spitzfindige Schreiben, die den am 21.02. zitierten Satz nur bestätigen können.
Mandant hat Prozess verloren - ok, Leben geht weiter, aber dass dieser Anwalt auf die emotionale Ebene abgleitet, ist vom Mandanten nicht tolerierbar.
Wenn mir trotzdem jemand zu den obigen Fragen antworten würde, wäre ich sehr dankbar
Valentina
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