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Verfasst am: 23.02.06, 09:44 Titel: Die AG und ihr heimlichen Gesellschafter
Gesellschafter A, B und C wollen nciht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass sie Gesellschafter einer AG sind. Deswegen beauftragen sie D treuhänderisch mit der Gründung. So ist sichergestellt, dass sie nicht in der Gründungsurkunde auftauchen. Dann wollen sie die anteile von D aufkaufen. erfolgt darauf ein eintrag ins handelsregister der Gesellschafter??
Die AG ist per definitionem eine Gesellschaft mit anonymen Teilhabern. Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister. Eine Gründung wie oben beschrieben ist möglich. Dann muss aber noch geklärt werden, wer Vorstand und Aufsichtsrat wird.
Und da fangen die Probleme an, es wird zwar nur eine Vorstandsmitglied gebraucht aber 3 Aufsichtratmitglieder. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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