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Verfasst am: 24.02.06, 08:15 Titel: Bitte dringend Hilfe
Kann man einen Anwalt belangen, wenn er im Namen einer Person nach ausßen auftritt, von der er kein Mandat besitzt. Und falls ja, welchen Fachanwalt sollte man damit beautragen? _________________ würd gern alles wissen
erstmal mit Anwalt reden und darauf hinweisen. Es könnte sich ja auch um ein Missverständnis handeln.
Wenn das nichts bringt, in jedem Fall dort, wo er nach außen aufgetreten ist, klarstellen, dass eine Vertretung nicht gewollt war. Achtung aber vor etwaigen Erklärungen, z.B. Klage- oder Antragsrücknahmen, wg. etwaigen Kosten, Rechtsverlusten etc.
Dafür braucht es erst mal eigentlich nicht eines weiteren Anwaltes oder Fachanwaltes, ausser es geht um ein nicht beauftragtes Handeln des ersten Anwaltes in einem Prozeß, in welchem Anwaltszwang besteht.
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