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Wie kann bei einer Vertragsgestaltung am besten formuliert werden, dass ein Altvertrag, welcher beispielsweise von der einen Partei am 01.01.90 und von der anderen Partei am 10.01.90 unterzeichnet wurde, gegenstandslos ist?
Ich hab mir überlegt: "Der Altvertrag vom 10.01.90 verliert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages seine Gültigkeit". Wäre das korrekt?
das hört sich - bei der kürze der zur Verfügung stehenden Infos - nicht schlecht an.
Nicht schlecht ist es auch, wenn man in der Präambel des Vertrages auf den früheren Vertrag hinweist und klarstellt inwieweit dieser eben noch gelten soll oder nicht.
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