Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe eine Frage.Ich bekomme auf mein Konto derzeit kein Gehalt.Bekomme Unterhaltszahlungen für meine Kinder u.a .Meine Hausbank bzw.die Mitarbeiterin versicherte mir mündlich zu wenn ich Ihr das Urteil vom Familengericht vorzeigen würde,das man mir dann einen Dispo einräumen würde :zwar nicht sehr hoch,aber das dopplete von dem was an Unterhalt reinkommt meinte Sie.So nun einpaar Tage nach dem ich das gewünschte eingereicht hatte,meldet Sie sich bei mir telefonisch und sagte:Es tut uns leid wir dürfen ab jetzt Unterhaltszahlungen nicht mehr als Einkommen errechnen.. Sie sagte auch als Sie mir das zugesichert hatte war das noch nict der Fall..Wieso denn??Gibt es denn keine Bank die Unterhalt als regelmässiges Einkommen anerkennt??
Gruss und bedanke mich im vorraus für die Antworten
bankenüblich wird Unterhalt nicht für einen Dispo ausreichen. Gründe:
- Unterhalt allein reicht typischerweise gerade so zum Leben. Ein freies Einkommen, aus dem Kredite zurückgezahlt werden können besteht normalerweise nicht
- Unterhalt kann jederzeit wegfallen, wenn der Verpflichtete nicht mehr zahlt
- Unterhalt ist regelmäßig zeitlich befristet
- Unterhalt ist nicht pfändbar
Mir fehlt da noch so ein Detail:
Der Satz "Ich bekomme Unterhalt für meine Kinder" ist so nicht richtig. Es müsste heissen "Meine Kinder bekommen Unterhalt".
Das ist ein entscheidender Unterschied, da nicht die Mutter Unterhaltsberechtigt ist sondern die Kinder. Die Mutter übernimmt nur als Erziehungsberechtigte die Verwaltung dieses Geldes.
Jetzt stellen Sie nochmal Ihre Frage:'Warum akzeptiert die Bank nicht das Geld meiner Kinder als Sicherheit für einen Dispo ?"
Hallo !
Das ist ein entscheidender Unterschied, da nicht die Mutter Unterhaltsberechtigt ist sondern die Kinder.
Unterhaltsberechtigt wegen Betreuung eines Kindes nach §1570 ist der jeweilige Ehegatte, also in diesem Fall die Mutter! Die Kinder haben keinen eigene Anspruch auf das Geld, auch wird es nicht nur von der Mutter "verwaltet"...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.