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Untätiger Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 18:59    Titel: Untätiger Anwalt Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Problem:

Vor über einem Jahr wurde einem Anwalt ein Titel übergeben, der eingetrieben werden sollte. Nun, nach über einem Jahr, ist noch nichts passiert.

Frage:

Muß ich den Anwalt, trotz Nichttätigkeit, bezahlen?
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Rachel
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 10:49    Titel: Re: Untätiger Anwalt Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Guten Abend!

Problem:

Vor über einem Jahr wurde einem Anwalt ein Titel übergeben, der eingetrieben werden sollte. Nun, nach über einem Jahr, ist noch nichts passiert.

Frage:

Muß ich den Anwalt, trotz Nichttätigkeit, bezahlen?


Hast Du den Anwalt denn mal drauf angesprochen, warum noch nichts passiert ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, hab ich. Bekomme immer die Antwort, daß er erst feststellen muß, wo der Schuldner wohnt.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ja, hab ich. Bekomme immer die Antwort, daß er erst feststellen muß, wo der Schuldner wohnt.


Ich kann und will nicht beurteilen, ob sich Ihr Bevollmächtigter richtig verhält oder nicht, weil dies auch nicht Gegegnstand einer Diskussion hier im Forum sein kann.
Sie selbst können es aber auf sehr einfache Weise feststellen: Nehmen Sie Ihrem Anwalt - nach Rücksprache mit ihm !! - die oft außerordentlich lästige Arbeit ab, die Adresse des Schulners herauszufinden. An Ihrem Erfolg können Sie dann messen, welche Annahme richtig war. Seien Sie aber darauf gefaßt, dass die Suche höchst frustrierend sein kann.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Rolf
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

darum geht es hier doch gar nicht herr hofferbert.

der autor fragt, ob er für die "arbeit" des anwalt zahlen soll, obwohl dieser nichts (!) bisher getan hat.

Meine Antwort darauf, zahl doch einfach erst, sobald sichtbare und verwertbare ergebnisse vorliegen! oder erst nach der ganzen aktion!
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf hat folgendes geschrieben::
darum geht es hier doch gar nicht herr hofferbert.
der autor fragt, ob er für die "arbeit" des anwalt zahlen soll, obwohl dieser nichts (!) bisher getan hat.

Meine Antwort darauf, zahl doch einfach erst, sobald sichtbare und verwertbare ergebnisse vorliegen! oder erst nach der ganzen aktion!


    Ihre Antwort ist - sorry - leichtfertig und im Zweifel falsch. Sie kann dem Fragesteller evtl. erhebliche Probleme einbringen, wenn er sie ernst nimmt.
    1. Wenn die Auskunft des Anwaltes richtig ist, dann hat er nicht "nichts getan", sondern war erfolglos - aus welchen Gründen auch immer. Das rechtfertigt ganz gewiß nicht die Zahlungsverweigerung, wenn es nicht eine völlig falsche oder sinnlose Tätigkeit war.
    2. Der Anwalt kann seine bisherigen Gebühren geltend machen. Kommt der Mandant mit der Erfüllung in Verzug, hat er die daraus entstehenden Verzugszinsen zu zahlen und evtl. Kosten der klagweisen Beitreibung der Gebührenforderung. Das Vertrauensverhältnis zu dem Anwalt ist zerstört. Der kann den Vertrag kündigen und der Fragesteller hat dieselben Gebühren für einen neuen Anwalt erneut aufzubringen.

    Werden Sie dann - anonymer "Rolf" - für den Schaden einstehen, der dem Fragesteller im Vertrauen auf die vermeintliche Richtigkeit Ihres Rates enstanden ist?

    Auch aus diesem Grund ist Rechtsberatung zu konkreten Einzelfällen hier nicht gestattet und - was wichtiger ist - nicht sinnvoll und nicht vereantwortbar. Aber unter der Tarnkappe der Anonymität ist ja Verantwortung nicht angesagt.
    Wenn ich wie geschehen geantwortet habe, dann ist das in der erkennbaren Absicht geschehen, die Diskussion auf den Teil zu reduzieren, den man in Unkenntnis der Einzelheiten eines Falles diskutieren kann und der auf Kommunikation und nicht auf Konflikt mit dem Anwalt zielt.

    Aber wie sagen Sie so schön: "darum geht es hier doch gar nicht herr hofferbert" - Zoff macht doch viel mehr Freude, wenn es der der anderen ist, den man dann aus sicherer Entfernung beobachten kann.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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wat nun
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 19:02    Titel: ref Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ja, hab ich. Bekomme immer die Antwort, daß er erst feststellen muß, wo der Schuldner wohnt.


Wenn ein zu vollstreckender Urteil/Titell vorliegt, besteht auch die Möglichkeit, diesen Titel den
Gerichtsvollzieher zum eintreiben der Schuldsumme zu beauftragen.Dieser wird alles andere veranlassen. Dazu gehört auch den Wohnort zu ermitteln. Diese Auskunft holt sich der GV vom Einwohnermeldeamt bzw. Meldebehörde.l

wat tun
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, daß ich eine Frage gestellt habe!! Ich nahm jedoch an, daß es dafür dieses Forum gibt.

Der Anwalt hatte mehr als 1Jahr Zeit.
Ihre Anwort sagt mir also, daß er machen muß, doch kassieren darf!?

~~Ich stelle also fest, daß das hier kein Forum zum Fragestellen ist, doch wofür sonst?~~



Guten Abend!!!
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::

1. Wenn die Auskunft des Anwaltes richtig ist, dann hat er nicht "nichts getan", sondern war erfolglos - aus welchen Gründen auch immer. Das rechtfertigt ganz gewiß nicht die Zahlungsverweigerung, wenn es nicht eine völlig falsche oder sinnlose Tätigkeit war.
2. Der Anwalt kann seine bisherigen Gebühren geltend machen. Kommt der Mandant mit der Erfüllung in Verzug, hat er die daraus entstehenden Verzugszinsen zu zahlen und evtl. Kosten der klagweisen Beitreibung der Gebührenforderung. Das Vertrauensverhältnis zu dem Anwalt ist zerstört. Der kann den Vertrag kündigen und der Fragesteller hat dieselben Gebühren für einen neuen Anwalt erneut aufzubringen.

Aber bis hier war das doch schon ein sehr konstruktiver Beitrag, was meiner Ansicht nach zeigt, dass das Forum seinen Zweck erfüllen könnte, wenn man wollte.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 10:24    Titel: Re: ref Antworten mit Zitat

wat nun hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ja, hab ich. Bekomme immer die Antwort, daß er erst feststellen muß, wo der Schuldner wohnt.


Wenn ein zu vollstreckender Urteil/Titell vorliegt, besteht auch die Möglichkeit, diesen Titel den
Gerichtsvollzieher zum eintreiben der Schuldsumme zu beauftragen.Dieser wird alles andere veranlassen. Dazu gehört auch den Wohnort zu ermitteln. Diese Auskunft holt sich der GV vom Einwohnermeldeamt bzw. Meldebehörde.l

wat tun


    Auch dieser Hinweis, "wat nun",
    ist falsch. Es gehört nicht zu den Aufgaben des GV, die Anschrift des Schuldner zu ermitteln! Trifft er den Schuldner nicht an, weil dieser an der angegebenen Adresse nicht wohnt und erhält er auch vor Ort keinen Hinweis auf eine anderweitige Anschrift, reicht er den Vollstreckungsauftrag zurück!
    Auch dieser Hinweis führt also - ob gewollt oder nicht: jedenfalls im Ergebnis - nur dazu, den Fragesteller zu verwirren.
    Wenn man nicht über sichere Rechtskenntnis verfügt, sollte man keine Rechtsauskünfte erteilen oder mindestens dazusagen, dass man lediglich ungewisse Vermutungen äußert.
    Ganz anders hätte es geklungen, wenn Sie - falls Sie das interessiert - gefragt hätten: Muß denn nicht der GV ... etc.
    So drängt sich der Eindruck auf, dass es alleine darum geht, hier eine diffuse Wut gegen Anwälte zu verbreiten. Das fördert nicht die Diskussion um die wirklichen Probleme, die es im Anwalts-Mandants-Verhältnis ja nun wirklich und nicht selten gibt
    .

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::

1. Wenn die Auskunft des Anwaltes richtig ist, dann hat er nicht "nichts getan", sondern war erfolglos - aus welchen Gründen auch immer. Das rechtfertigt ganz gewiß nicht die Zahlungsverweigerung, wenn es nicht eine völlig falsche oder sinnlose Tätigkeit war.
2. Der Anwalt kann seine bisherigen Gebühren geltend machen. Kommt der Mandant mit der Erfüllung in Verzug, hat er die daraus entstehenden Verzugszinsen zu zahlen und evtl. Kosten der klagweisen Beitreibung der Gebührenforderung. Das Vertrauensverhältnis zu dem Anwalt ist zerstört. Der kann den Vertrag kündigen und der Fragesteller hat dieselben Gebühren für einen neuen Anwalt erneut aufzubringen.

Aber bis hier war das doch schon ein sehr konstruktiver Beitrag, was meiner Ansicht nach zeigt, dass das Forum seinen Zweck erfüllen könnte, wenn man wollte.


Da muss ich Ihnen ein wenig widersprechen. Der Beitrag war nicht bis hier, sondern in seiner Gesamtheit konstruktiv und hervorragend.

Die Fahrlässigkeit, die so mancher User an den Tag legt und damit manchen arglosen Fragesteller in sein Unglück stürzt, habe ich selten so schön auf den Punkt gebracht gesehen.

Inkognito
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HansD
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 22:19    Titel: Re: Untätiger Anwalt Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Guten Abend!

Problem:

Vor über einem Jahr wurde einem Anwalt ein Titel übergeben, der eingetrieben werden sollte. Nun, nach über einem Jahr, ist noch nichts passiert.

Frage:

Muß ich den Anwalt, trotz Nichttätigkeit, bezahlen?



Hallo!

Ich geh mal zurück zur Ursprungsfrage und will dem Fragesteller mal kurz schildern, wie die übliche Vorgehensweise bei einem Auftrag wie dem Geschilderten ist:

Zunächst stellt der RA anhand der bekannten Adresse des Schuldners fest, welches Gericht ( welcher Gerichtsvollzieher ) zuständig ist.

Dann beauftragt er den Gerichtsvollzieher; je nach dessen Arbeitsaufwand kann es bis zu drei Monaten oder sogar länger dauern, bis der Anwalt die Nachricht erhält, daß der Schuldner unbekannt verzogen ist.

Dann folgt seitens des RA eine Einwohnermeldeamtsanfrage bei dem Ort des letzten Wohnsitzes.

Nach drei bis vier Wochen erhält der Anwalt die Nachrticht, daß der Schuldner nach wie vor als dort, wo er angeblich nicht zu ermitteln war, als wohnhaft gemeldet ist.

Der RA schreibt dies dem Gerichtsvollzieher und bittet ihn erneut, einen Vollstreckunsgversuch zu unternehmen.

Nach weiteren drei Monaten shreibt der Gerichtsvollzieher, der Schuldner sei nach wie vor nicht zu ermitteln.

Und schon sind acht bis neun Monate vergangen.

Jetzt beauftargt der Anwalt seinen persönlcihen Privatdetektiv ( kennt man ja aus vielen Fernsehsendungen ) und läßt Ermittlungen anstellen. Natürlich zahlt er die Kosten aus eigener Tasche, denner weiß ja, sein mandant wäre nie und nimmer bereit, ein solches typisches und übliches Engagement zu würdigen.

Und dann... dann beschwert sich der Mandant, weil der Anwalt absolut nichts getan hat und es auch noch wagt, sein Honorar zu verlangen....

Und aufgrund einer solchen Beschwerde wird natürlich sofort und unverzüglich die Kostennnote "niedergeschlagen". Man will ja auf keinen Fall einen unzufriedenen Mandanten haben....

Schließlich geht der Mandant zum Inkassebüro und die haben sofort Erfolg!


Gruß HansD
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Siggi
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es scheint wohl schwierig zu sein auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben. Vor allem da Rechtsprobleme ja mit Logik nichts zu tun haben.
Viel einfacher ist es wieder mal jemanden der Probleme mit seinem Anwalt hat zu verschrecken und zu vertreiben.
Hansd hat das was seitens des RA in diesem angesprochenen Fall alles passieren muss ja ausführlich angesprochen.. Natürlich kann keiner der Poster, und da schliesse ich mich ein, wissen was der RA des Fragestellers jetzt wirklich schon getan (oder auch nicht getan hat). Warum gibt ihm dann keiner den simpelsten aller Hinweise, sich von seinem RA die Kopien des bereits angefallenen Schriftverkehrs zukommen zu lassen, damit er als Mandant sich ein Bild davon machen kann. Kommt hier dann nichts rüber, ist wohl alles klar.
Sollte ein solcher Hinweis schon als Rechtsberatung interpretiert werden, dann müsste ich mir allerdings schon an den Kopf fassen.
Dass der RA des Fragestellers (am Telefon oder wie auch immer) ein Jahr lang nur sagt, er wäre dabei den Aufenthaltsort zu ermitteln kanns wohl nicht sein. Nur der Vollständigkeit halber, auch ich kann nicht wissen, ob es denn so gelaufen ist. Das nur um weiteren wilden Spekulationen vorzubeugen.
Würde mich in diesem Forumsbereich nicht wundern, wenn dieses Posting ´verschwinden´ würde. Man bemüht sich hier aus meiner Sicht nach Kräften dafür zu sorgen dass sich das Bild des nicht kritikfähigen Juristen verdichtet.

Hochachtungsvoll Siggi
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 19.11.04, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Siggi hat folgendes geschrieben::
Es scheint wohl schwierig zu sein auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben. Vor allem da Rechtsprobleme ja mit Logik nichts zu tun haben.
Viel einfacher ist es wieder mal jemanden der Probleme mit seinem Anwalt hat zu verschrecken und zu vertreiben.
Hansd hat das was seitens des RA in diesem angesprochenen Fall alles passieren muss ja ausführlich angesprochen.. Natürlich kann keiner der Poster, und da schliesse ich mich ein, wissen was der RA des Fragestellers jetzt wirklich schon getan (oder auch nicht getan hat). Warum gibt ihm dann keiner den simpelsten aller Hinweise, sich von seinem RA die Kopien des bereits angefallenen Schriftverkehrs zukommen zu lassen, damit er als Mandant sich ein Bild davon machen kann. Kommt hier dann nichts rüber, ist wohl alles klar.
Sollte ein solcher Hinweis schon als Rechtsberatung interpretiert werden, dann müsste ich mir allerdings schon an den Kopf fassen.
Dass der RA des Fragestellers (am Telefon oder wie auch immer) ein Jahr lang nur sagt, er wäre dabei den Aufenthaltsort zu ermitteln kanns wohl nicht sein. Nur der Vollständigkeit halber, auch ich kann nicht wissen, ob es denn so gelaufen ist. Das nur um weiteren wilden Spekulationen vorzubeugen.
Würde mich in diesem Forumsbereich nicht wundern, wenn dieses Posting ´verschwinden´ würde. Man bemüht sich hier aus meiner Sicht nach Kräften dafür zu sorgen dass sich das Bild des nicht kritikfähigen Juristen verdichtet.

Hochachtungsvoll Siggi


    Zu nörgeln, "Siggi",
    gibts ja immer etwas und manche sind ganz süchtig danach und das kann dann die Wahrnehmung trüben.
    Bleiben wir bei den Fakten und diskutieren wir doch das generelle Problem an diesem Beispiel, weil sich der Fall dafür eignet:
    1. Sie kritisieren:

    Zitat:
    Es scheint wohl schwierig zu sein auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben. Vor allem da Rechtsprobleme ja mit Logik nichts zu tun haben.
    Viel einfacher ist es wieder mal jemanden der Probleme mit seinem Anwalt hat zu verschrecken und zu vertreiben.

    Ich lerne ja gerne dazu und würde nun von Ihnen gerne wissen, was an meinem Rat
    Zitat:
    Sie selbst können es aber auf sehr einfache Weise feststellen: Nehmen Sie Ihrem Anwalt - nach Rücksprache mit ihm !! - die oft außerordentlich lästige Arbeit ab, die Adresse des Schulners herauszufinden. An Ihrem Erfolg können Sie dann messen, welche Annahme richtig war.

    nicht simpel, also nicht einfach zu verstehen war?
    Der zielte freilich nicht darauf, den Fragesteller gegegn seinen Anwalt aufzubringen und sich als dessen Kontrolleur zu verhalten, sondern als offener Partner, der mit seinem Vertragspartner die anstehenden Fragen erörtert und dabei erfährt, wo und aus welchem Grund es evtl. klemmt.
    Das ist etwas gänzlich anderes als die Methode "Kommt hier dann nichts rüber, ist wohl alles klar", die auf eine ganz bestimmte Erwartung zielt und sie nur noch bestätigt sehen möchte. Dieser Rat war freilich zu "simpel", wenn man erwartungsfroh auf Fehler der anderen Seite spekuliert. Der und nur der könnte doch von dem Rat / Hinweis, mit seinem Anwalt im persönlichen Gespräch die Dinge zu klären, "verschreckt" sein, der eigentlich nur noch die Bestätigung sucht, dass der Anwalt geschlafen hat.


    2. Sie haben Hans mit seiner Mischung aus Darstellung und versteckter Ironie offensichtlich nicht verstanden, wenn Sie schreiben:
    Zitat:
    Hansd hat das was seitens des RA in diesem angesprochenen Fall alles passieren muss ja ausführlich angesprochen

    Man könnte fragen: Warum kann man denn ganz simple Texte nicht einfach so lesen wie sie sind?
    Wenn sie sich der Mühe unterziehen, seine Aufstellung zu lesen, dann können Sie völlig zwanglos erkennen, dass Zwangsvollstreckungen auch bei ganz normalem Verlauf (in den neuen Bundesländern können Sie die von ihm genannten Laufzeiten getrost verdreifachen!) unglaublich zähflüssig sind und dass es ja nun gerade nicht selbstverständlich ist, dabei evtl. hohe Kosten zu produzieren (Stichwort Dedektiv einschalten), auf denen bei Fruchtlosigkeit der Vollstreckung der Mandant sitzen bleibt und die evtl. in keiner vernünftigen Relation zur zu vollstreckenden Forderung stehen.
    Aber Nörgeln ist halt schön.


    3. Sie schreiben:
    Zitat:
    Dass der RA des Fragestellers (am Telefon oder wie auch immer) ein Jahr lang nur sagt, er wäre dabei den Aufenthaltsort zu ermitteln kanns wohl nicht sein.

    Was macht Sie da so sicher? Haben Sie jemals eine Zwangsvollstreckung gegen einen "flüchtigen" Schuldner betrieben? Oder sagen Sie das einfach nur so nach der allgemeinen Drecksack-Theorie?

    4. Übrigens: Falls Ihnen nicht geläufig sein sollte, was die Drecksack-Theorie ist, will ich Ihnen ein Beispiel aus Ihrem Text geben:
    Zitat:
    Würde mich in diesem Forumsbereich nicht wundern, wenn dieses Posting ´verschwinden´ würde. Man bemüht sich hier aus meiner Sicht nach Kräften dafür zu sorgen dass sich das Bild des nicht kritikfähigen Juristen verdichtet.

    Man weiß eben immer schon, dass der andere ein schräger Vogel ist, kanns ihm halt nur nicht immer nachweisen - und wenns Juristen oder gar Anwälte sind, "dann ist wohl alles klar".
    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich will Sie keinesfalls von diesen Vorstellungen über Juristen oder einzelne Vertreter dieser Profession abbringen. Sie sind nur ein klassisches und deshalb zur Demonstration durchaus willkommenes Beispiel dafür, wie man Kommunikation durch schräge Erwartungen verzerren und sich selbst damit den geschäftlichen Umgang mit Geschäftspartnern (Anwalt / Mandant) ungemein erschweren kann.

    Und auf eben dieses Konto geht eine Vielzahl von Berichten, die wir hier im Forum zu lesen bekommen und bei denen man bei einiger Erfahrung sofort sieht: Da läuft die Kommunikation nicht richtig. Und das macht es dann doppelt schwer, noch einigermaßen verläßlich herauszufinden, wer da evtl. wirklich welche Fehler gemacht hat (die es ja nun auch bei anwaltlicher Tätigkeit leider viel zu oft und leider anscheinend zunehmend gerade dort gibt, wo die überkommenen Regeln des Anwaltlichen Berufes schnell mal für überholt erklärt werden).
    Dass wir es hier im Forum nicht zum Maßstab unserer Diskussionen machen wollen, dass einfach nur Vorurteile gefördert und zementiert werden, sondern dass die Fragesteller in die Lage versetzt werden sollen, die Kommunikation wieder herzustellen, das müssen Sie schon akzeptieren, wenn wir die wirklichen Sachverhalte - das sehen Sie ja auch so - ohnehin nicht eruieren können. Das gibt freilich weniger action nach dem "Hau den Lukas"-Prinzip und das ist vielleicht sogar mühsamer, aber wir wollen hier ja keine Show, sondern seriöse Diskussion.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Mandant
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber Nörgeln ist halt schön.

Und löschen ist noch schöner! Wo ist denn der Beitrag von Siggi geblieben???
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