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Vorkasse nicht angegeben. Was passiert nun?
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 19:05    Titel: Vorkasse nicht angegeben. Was passiert nun? Antworten mit Zitat

Hallo,
wer kennt sich mit dem HGB aus?

Über eine bekannte Versteigerungsplattform wird ein Artikel über 1500 € gekauft. Es wird keine Vorkasse verlangt, nur der Hinweis „Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. MWSt“.
Nach der gewonnenen Auktion wird Vorkasse verlangt und der Vertragspartner ist nicht identisch mit dem Kontoinhaber.

Wie sieht es rechtlich aus?
Muss Vorkasse geleistet werden?
Kann der Käufer auf Lieferung auf Rechnung bestehen?
Muss auf das Konto überwiesen werden?
Was sagt das HGB dazu?

Der Artikel wird benötigt und deshalb soll der Vertrag eingehalten werden.
Angabe zur Lieferzeit vor dem Kauf: sofortige Lieferung.
Beide gewerblich.

Wer kann helfen, ich habe beim googeln leider nichts gefunden.
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hat keiner eine Ahnung?
Weiß jemand, wo ich nachschauen könnte?

Der Artikel wird dringend benötigt. Sollte er nicht rechtzeitig eintreffen, müsste der Artikel anderweitig geliehen werden und das wird dann richtig teuer.
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung:

Es muss mir klar sein, dass ich irgendwie zu zahlen habe. Wenn nichts angegeben ist, gehe ich davon, dass der Verkäufer per Vorkasse oder Nachnahme oder bei Abholung sein Geld will.

Schlagen Sie also Nachnahme oder Abholung vor.

Ob der Verkäufer das Recht hat, auf Vorkasse zu bestehen, wenn er es nicht ausdrücklich in seiner Artikelbeschreibung aufgeführt hat, weiß ich nicht, würde aber dazu tendieren, dass er sich vergleichbare Versandmöglichkeiten (bspw. Nachnahme), bei denen der Käufer die Mehrkosten trägt, anrechnen lassen muss.

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Ich habe Nachnahme vorgeschlagen, aber der Verkäufer möchte das Geld vorher und auf ein anderes Konto.
Anzahlung von 30 % habe ich auch vorgeschlagen. Abgelehnt

Abholung wäre fast unmöglich, da der Artikel fast 400 kg wiegt.

Ich möchte auch nicht auf ein anderes Konto überweisen.
Denn schließlich habe ich einen Vertrag mit "Müller" und wenn ich auf "Meiers" Konto überweise....
Was ist, wenn Müller dann noch Ansprüche stellt?
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es wird keine Vorkasse verlangt, nur der Hinweis „Sie erhalten eine Rechnung mit ausgew. MWSt“.


Hier ist die Zahlungsart doch angegeben und Vertragsbestandteil geworden. Auf ein fremdes Konto würde ich ohne weitere Nachweise (schriftlich!) auf gar keinen Fall Geld überweisen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es denn die bekannteste Auktionsplattform ist: was ist mit dem Treuhandservice, den die dort anbieten?

Das Problem mit dem 'anderen Konto' sehe ich nicht. Wenn der Verkäufer (= Vertragspartner) dieses Konto in der Rechnung angibt, würde ich zunächst mal davon ausgehen, daß das so in Ordnung ist. Wenn die Rechnung vorliegt, kann der Käufer doch auch relativ problemlos einige wichitge Punkte auf Stimmigkeit überprüfen (Umsatzsteuer-Identnr., Adresse, Telefonnr., evtl. Eintragung beim AG ...). Ein weiterer Punkt wären die bisherigen Bewertungen. Ach, und als letztes: wenn der Verkäufer nicht unverhältnismäßig weit weg ist, könnte man hinfahren, den Artikel prüfen und bar zahlen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal Danke für die Antworten.
Über den Treuhandservice werde ich mich mal erkundigen und über Abholung wird auch schon nachgedacht.

Ich habe jetzt per Mail eine Rechnung bekommen. Allerdings von dem Kontoinhaber, nicht nicht dem Vertragspartner und auch keinen Hinweis auf die Internetauktionshaus [Name geändert] - Auktion.

Ich möchte mich doch nur absichern und verstehe, daß der VK das auch möchte.

Ich habe den Vorschlag gemacht, daß wir die Auktion streichen (kein Vertrag zustande gekommen), um dann einen Vertrag mit dem Konto- u. Firmeninhaber zu machen.
Aber davon will man nichts wissen.
Ich denke mal, das ich rechtlich ziemlich schlecht dastehe, wenn der Vertragspartner später Ansprüche stellt.

@Max
Ich sehe es so, daß hier Lieferung auf Rechnung vereinbart ist. Lasse mich aber gerne belehren.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich sehe es so, daß hier Lieferung auf Rechnung vereinbart ist. Lasse mich aber gerne belehren.


Seh ich auch so. Und selbst wenn nicht, ist jedenfalls auch keine Vorkasse vereinbart. Dann muß im Zweifel halt Zug-um-Zug geleistet werden. Ich lasse mich aber auch gerne belehren. Winken
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gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

B.G. hat folgendes geschrieben::
Muss Vorkasse geleistet werden?

Nein.

B.G. hat folgendes geschrieben::
Kann der Käufer auf Lieferung auf Rechnung bestehen?

Ja - der HInweis in der Artikelbeschreibung ist doch eindeutig. Wenn der Verkäufer es nicht blickt, ist das nicht Ihr Problem.

B.G. hat folgendes geschrieben::
Muss auf das Konto überwiesen werden?

Grundsätzlich besteht der Kaufvertrag nur mit dem Verkäufer und an ihn ist auch die Zahlung zu leisten. Wenn er ausdrücklich darauf hinweist, auf das andere Konto zu bezahlen, dann würde ich sagen, geht das in Ordnung. Ich würde mir dieses Zahlungskonto -solange mir noch keine ordentliche kaufmännische Rechnung vorliegt- jedoch nochmals separat schriftlich bestätigen lassen.

SV Hoppe hat folgendes geschrieben::
Schlagen Sie also Nachnahme oder Abholung vor.

Kann man aus Kulanz als Alternative anbieten, falls der Verkäufer partout nicht auf Rechnung liefern will.

SV Hoppe hat folgendes geschrieben::
Ob der Verkäufer das Recht hat, auf Vorkasse zu bestehen, wenn er es nicht ausdrücklich in seiner Artikelbeschreibung aufgeführt hat, weiß ich nicht, würde aber dazu tendieren, dass er sich vergleichbare Versandmöglichkeiten (bspw. Nachnahme), bei denen der Käufer die Mehrkosten trägt, anrechnen lassen muss.

Ja, meines Erachtens hat er -basiernd auf der Artikelbeschreibung- das Recht hierzu. Die ist letzten Endes ein Geschäft unter Vollkaufleuten und da ist es völlig normal, daß auf Rechnung bezalt wird. Dieses Verlangen verstößt somit auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Einer Vorkasse würde ich als Käufer hier nicht zustimmen, höchstens einem Zug-um Zug-Geschäft. Das wäre dann die Nachnahme oder Abholung.

Max77 hat folgendes geschrieben::
Hier ist die Zahlungsart doch angegeben und Vertragsbestandteil geworden. Auf ein fremdes Konto würde ich ohne weitere Nachweise (schriftlich!) auf gar keinen Fall Geld überweisen.

Genau so sehe ich das auch.

Biber hat folgendes geschrieben::
Wenn es denn die bekannteste Auktionsplattform ist: was ist mit dem Treuhandservice, den die dort anbieten?

Darauf muß sich der Verkäufer meines Erachtens nicht einlassen, obwohl das für ihn die bessere Alternative wäre als die Rechnungsstellung. Aber der Verkäufer scheint mir die Sache hier nicht richtig durchdacht zu haben - vielleicht hat er aber auch einfach keine Ahnung.

B.G. hat folgendes geschrieben::
Ich habe jetzt per Mail eine Rechnung bekommen. Allerdings von dem Kontoinhaber, nicht nicht dem Vertragspartner und auch keinen Hinweis auf die Internetauktionshaus [Name geändert] - Auktion.

Irrelevant - der Vertragspartner ist ausschließlich der Verkäufer. Mit dem Kontoinhaber besteht kein Vertragsverhältnis!

Der bei Internetauktionshaus [Name geändert] angemeldete Verkäufer muß eine Rechnung stellen basiernd auf dieser Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion, daran führt ohne das Einverständnis des Käufers kein mir bekannter Weg dran vorbei.

B.G. hat folgendes geschrieben::
Ich denke mal, das ich rechtlich ziemlich schlecht dastehe, wenn der Vertragspartner später Ansprüche stellt.

Das denke ich gar nicht! Ganz im Gegenteil denke ich, daß der Verkäufer rechtlich hier mit seinem Verlangen auf Vorkasse auf verlorenem Posten steht.
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Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ihr seid klasse Sehr glücklich

Aber:
Er kann mir keine Rechnung ausstellen, weil der Artikel im Firmenbesitz der Kontoinhaberin ist. Dann gibt es Schwierigkeiten mit ihrer Abrechnung und er hat zusätzlich Einnahmen.

Nachnahme geht nach Aussage des VK nicht, weil er an eine Spedition übergibt.
Abholung wäre unter Umständen möglich. Allerdings mit einem großen Zeitaufwand und vermtl. auch Mehrkosten.

Ich brauche den Artikel dringend in zwei Wochen, ansonsten kann ich einen Vertrag nicht erfüllen und das wäre ein hoher finanzieller Schaden für mich.

Ich habe mit dem VK telefoniert (ich denke, daß es der VK war, er wollte seinen Namen nicht nennen) und er meinte nur, ich sollte es nicht auf die Spitze treiben,
als ich ihm erklärte, warum ich nicht auf das Konto überweisen möchte. Als ich fragte, ob die Kontoinhaberin seine Frau ist, sagte er nichts. Ich gehe aber davon aus (könnte auch die Schwester oder Tochter sein).

Ich denke, von seiner Seite ist kein Entgegenkommen zu erwarten.

Vom Vertrag zurücktreten (wenn das überhaupt möglich ist) und den Artikel woanders zu kaufen, wird knapp und teuer.

Seht ihr eine Möglichkeit, daß der Vertrag für beide Seiten fair und korrekt erfüllt wird?
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gucky
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Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

B.G. hat folgendes geschrieben::
Er kann mir keine Rechnung ausstellen, weil der Artikel im Firmenbesitz der Kontoinhaberin ist. Dann gibt es Schwierigkeiten mit ihrer Abrechnung und er hat zusätzlich Einnahmen.

Das ist sein Problem - das hätte er sich vor dem Einstellen der Auktion überlegen sollen. Was wohl das Finanzamt dazu meint...?

B.G. hat folgendes geschrieben::
Ich brauche den Artikel dringend in zwei Wochen, ansonsten kann ich einen Vertrag nicht erfüllen und das wäre ein hoher finanzieller Schaden für mich.

Sorry, aber da ist der Käufer jetzt selber dran schuld. Man verkauft keine Artikel weiter, die man noch nicht hat (bzw. geht keine Verpflichtungen ein, solange die Möglichkeiten zur Erfüllung nicht vorhanden sind).

B.G. hat folgendes geschrieben::
er wollte seinen Namen nicht nennen) und er meinte nur, ich sollte es nicht auf die Spitze treiben,

Das ist echt frech - fast schon ohne Worte!

B.G. hat folgendes geschrieben::
Als ich fragte, ob die Kontoinhaberin seine Frau ist, sagte er nichts.

Ich wiederhole mich jetzt zwar, aber was soll's: Was wohl das Finanzamt dazu sagt...?
Oder vielleicht auch seine Gläubiger...?

Ich hätte dieses Spielchen schon längst beendet, aber das muß der Käufer selber wissen.

In diesem Sinne, viel Erfolg bei der Problemlösung.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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SV Hoppe
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mal von der rechtlichen Seite abgesehen:

Auch Speditionen liefern auf Nachnahme.

Im Speditionsvertrag den der Versender mit dem Spediteur schließt werden sämtliche Versand- und Transportbedinugngen vereinbart, dazu gehören auch Zölle, Nachnahmen, etc.

Ich kenne keine Spedition, die nicht mal noch schnell 20,- Euro für die Nachnahmegebühr verdienen will.

Grüße

Andreas
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Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber da ist der Käufer jetzt selber dran schuld. Man verkauft keine Artikel weiter, die man noch nicht hat (bzw. geht keine Verpflichtungen ein, solange die Möglichkeiten zur Erfüllung nicht vorhanden sind).

Du hast ja recht. Ich fühlte mich nur auf der sicheren Seite.
Rechtsgültiger Kaufvertrag und sofortige Lieferung. Und zum Zeitpunkt des Kaufes hatte ich noch 3 Wochen Zeit.
Der Artikel soll vermietet werden und die Mieter verlassen sich auf mich.

Ich hätte dieses Spielchen schon längst beendet, aber das muß der Käufer selber wissen.

Nichts lieber als das, nur es eilt. S.o.

@SV Hoppe
Da ich weiß, welche Spedition liefert, kann ich da mal anfragen.

In diesem Sinne, viel Erfolg bei der Problemlösung.

Danke, ich werde berichten. Smilie
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sorry, aber da ist der Käufer jetzt selber dran schuld. Man verkauft keine Artikel weiter, die man noch nicht hat (bzw. geht keine Verpflichtungen ein, solange die Möglichkeiten zur Erfüllung nicht vorhanden sind).

Du hast ja recht. Ich fühlte mich nur auf der sicheren Seite.
Rechtsgültiger Kaufvertrag und sofortige Lieferung. Und zum Zeitpunkt des Kaufes hatte ich noch 3 Wochen Zeit.
Der Artikel soll vermietet werden und die Mieter verlassen sich auf mich.



Ich sehe hier keine Verfehlung des Käufers. Man kann davon ausgehen, daß Verträge eingehalten werden. Hier kommen u.U. Schadenersatzansprüche in Betracht. Wenn es sich um eine größere Summe handelt (inkl. der Folgeaufträge), würde ich mal über einen Anwalt nachdenken.
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B.G.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Was haltet ihr von dieser Rechnung, die von der Firma kam?

Rechnung Nr. XXXXXXX


Wir lieferten Ihnen im Monat Februar


Artikelbeschreibung



Zahlbar sofort netto Kasse

Bankverbindung
St.-Nr.
UST-IdNr.

Ist der Artikel schon unterwegs?? Geliefert wurde nix! Smilie

Es hängt alles von der Frage ab:
Muss der VK nach der Angebotsbeschreibung auf Rechnung liefern, oder kann er Vorkasse verlangen?

Wenn die Frage geklärt ist, dann möchte ich von dem VK eine anständige Rechnung.

Mit der Firmeninhaberin habe ich keinen Vertrag und wenn ich Ihre Rechnung jetzt bezahle, dann bestätige ich ja, dass sie mir im Monat Februar ein Zelt (um das Kind mal beim Namen zu nennen) geliefert hat.
Wovon dann trotzdem der Vertrag mit dem VK unberührt bleibt.
Oder sehe ich das falsch?

Entweder wollen die mich übers Ohr hauen, oder die beiden haben keine Ahnung, was sie da eigentlich machen.

Morgen werde ich mich bei der Spedition erkundigen, ob Nachnahme möglich ist.
Sollte diese Möglichkeit platzen und der VK lenkt nicht ein, dann muss ich wohl einen Anwalt einschalten, denn der Schaden wird nicht unerheblich sein, wenn ich bis zu dem Termin kein gleichwertiges Zelt auftreiben kann.

Hat jemand eine Idee, wie diese Geschichte für beide zufriedenstellend und rechtlich abgesichert enden kann?
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