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Mündliche Zusage über Fahrzeugkauf, nun fremdverkauft / §51

 
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Tobias Claren
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 23:11    Titel: Mündliche Zusage über Fahrzeugkauf, nun fremdverkauft / §51 Antworten mit Zitat

Hallo. (Bitte verschieben, wenn es woanders passender ist)

Wie sieht die Situation aus, wenn ich die Zusage hatte ein 2001er
Leichtkraftfahrzeug mit 7800Km für 2400 Euro zu kaufen und ich für morgen eine Mitfahrgelegenheit hatte (soll ich jetzt Just-for-fun one-way nach Berlin fahren [von Köln] und
da rumstehen)?

Jetzt hat der Berliner mit einem "wer zuerst kommt..."-Spruch (nicht mal "mahlt zuerst", sondern irgend etwas dummes) das Teil an einen Händler verkauft.
Er hätte aber noch "das Cabrio", und das sei viel besser. Hatte ich auch
bevorzugt, da er mir sagte dass das voll geschlossen sei (abnehmbares Dach).
Jetzt hat es auf einmal keine Türen (anscheinend Ketten) und steht in Polen (erst nächstes WE zu holen. ). Das will ich nicht, auch wenn es gleiches Alter und ilometerstand hat.
Ein Bekannter hätte noch so einen Ligier Ambra in Rot mit ca. 20.000Km und
BJ 1999. Der will aber 3200 Euro.
Er will zumindest wegen einem kleineren Preis fragen. Naja.


Was steht mir nun zu? Haben wir keinen mündlichen Vetrag? Bitte konkrete analoge Fälle (Präzidenzfälle) wenn es jemand so etwas kennt. Und die entsprechenden Gesetze. Fand nur den 433 im BGB, aber von "mündlich" stand da nichts. Ist so alleine etwas mau. Präzidenzfälle könnten ihn evtl.
"einschüchtern".
Soll er zur Not die Differenz von dem Preis seines Bekannten zu seinem
bezahlen. Auf einen noch geringeren Preis (weil älter und mehr gelaufen)
würde ich noch verzichten, wenn es wirklich das gleiche Teil ist. Sollte dann also in seinem Interesse liegen einen geringen Preis rauszuschlagen.....
Bitte nicht davon anfangen dass ich das nachweisen müsste, es geht erst mal
um das Prinzip.
Auch schreckt mich eine Anzeige wegen § 201 STGB in keinster Weise, wenn
eine Aufnahme die ich hinterher machte (Reaktion darauf dass ich erwähnte
dass ich ja eine Zusage hatte war eindeutig) vor Gericht wegen der
>Wahrheitsfindung< akzeptiert wird.


Ich habe nun ein weiteres mal mit dem Telefoniert.
Mal abgesehen von Ergüssen über Kanacken die einem aus dem 7er (oder 3er?) (Wortsperre: Firma) auf den Kopf pinkeln wenn man in einer APE50 (bzw. jedem "billig wirkenden Gefährt dass einem die Ehre nimmt [laut seinen Ansichten]) neben denen steht erzählt der was von "Paragraph 51" den er hätte. Ich erwähnte vorher den § 433 des BGB, denn mir scheint das ein Vertrag zu sein. Ich hätte den für hier (Eltern) da geholt.
Ich hatte sogar eine Mitfahrt nach Berlin für Morgen um 16 Uhr. Konnte gerade erst absagen.
Wenn die nicht auch noch das Geld haben will.....
Quasi Schadenersatz wenn die keinen anderen Mitfahrer findet.

Darf der so einfach Leute übers Ohr hauen, und dann behaupten er hätte den "Jagdschein"?
Darf der dann überhaupt Fahrzeuge verkaufen?
Oder Auto fahren? Er behauptet er führe einen Pontiac.
Ich meine er sagte "Pontiac Cadillac". Sind das nicht zwei verschiedene Autohersteller?




Grüße,
Tobias Claren
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 08:47    Titel: Re: Mündliche Zusage über Fahrzeugkauf, nun fremdverkauft / Antworten mit Zitat

Tobias Claren hat folgendes geschrieben::

Was steht mir nun zu? Haben wir keinen mündlichen Vetrag? Bitte konkrete analoge Fälle (Präzidenzfälle) wenn es jemand so etwas kennt. Und die entsprechenden Gesetze.

Ob wirklich ein Kaufvertrag zustande kam, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig. Präzedensfälle haben im deutschen Recht keine Bedeutung, im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Recht.

Ein Geisteskranker kann keine wirksamen Verträge schliessen, § 104 Nr. 2 BGB.
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Tobias Claren
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nicht behauotet dass die Präzidenzfälle im deutschen Recht bedeutung hätten.
Es reicht demjenigen diesen Fall zeigen zu können. Ausserdem hat es indofern eine ge´wisse Bedeutung, als dass es eine gerichtliche Entscheidung darstellt. Also wie ein Gericht entscheidet.
Verbindlich ist das natürlich nicht.

Obwohl, hier in Deutschland nennt es sich "Auslegung".

Da hatte ich schon Horrordiskussionen mit Leuten in der Strafrechtsnewsgroup warum ein Angeklagter eigentlich die gleichen Rechte hat was die Akteneinsicht betrifft wie ein Anwalt.
Wie war noch mal der §? Dort steht auf jeden Fall nichts was einen Anwalt bevorzugt.
Aber der/die (Hochstein, Pollmann, News [das ist wohl ein Pseudonym],...) "argumentierte(n)" etwa so, das das einfach so ist (Anwalt hat Akteneisicht und ohne gibt es keine), weil es Usus ist ("Auslegung").

Wenn sich da Sachen festfahren als wenn Präzidenzfälle eine Bedeutung hätten.....
Ich sehe da keinen großen Unterschied ob man sich ganz ehrlich auf ein früheres Urteil bezieht, oder stillschweigend "Auslegungen" einreißen lässt.

Was darf einer der behauptet "Paragraph 51" (müsste heute §21 sein) "zu haben" überhaupt noch, und was nicht?
Gibt es da eine Auflistung. Und wer kontrolliert das? Der kann ja auch einfach nur reden.

Aber wenn gar nichts mehr draus wird, will ich da schon alles versucht haben.
Und wenn es am Ende nur eine Überprüfung seiner Person ist.
Wenn es nicht stimmt, mus man wenigstens versucht haben Recht zu bekommen.
Wenn es stimmt, inteeressert mich doch was der darf und was nicht. Also Autos inserieren gehört dann ja nicht dazu.
Hätte ich sichere Informationen, würde ich die auch an Faircar (müsste jetzt zu AUtoscout24 gehören) usw. weitergeben. Eine Ablehnung einer Anzeige oder Klage aufgrund seines Zustandes müste ich ja dann schriftlich haben. Das kann ich dann den Autobörsen und auch Internetauktionshaus [Name geändert] geben. STatistisch wahrscheinlich dass der auch da ist.

Fällt so einer eigentlich aus der Schufa raus? Denn sonst sollte die Geschäftsuntüchtigkeit eigentlich dort angegeben sein. Ist ja sehr wichtig. Und Internetauktionshaus [Name geändert] prüft z.B. den Schufaeintrag von jedem (nur für die Adresskontrolle, aber sollte nicht auch die Geschäfttühtigkit geprüft werden?).
OK, ich hatte bei der Anmeldung meiner Eltern den Hinweis dass die Schufasuche nicht funktioniert. Man sollte dann einen Code eingeben der per Post kommt. So kommt dann auch so einer rein.
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