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Verfasst am: 26.02.06, 18:13 Titel: Ab wann gilt hohes Porto bei Internetauktionshaus [Name geändert] als Betrug/ungerechtfertig
Hallo,
durch meinen Thread [url="http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=58734&postdays=0&postorder=asc&start=0"]hier[/url], habe ich ich mir Gedanken darüber gemacht, ab wann Porto als Betrug gilt. Ich habe schon Artikle gekauft und dort unversichert 5 Euro gezahlt, das ganze kam dann als Warensendung für 1,65. Ich hab da nichts weiter gesagt, weil das Porto ja vorher angegeben war.
Ist das denn wirklich so, dass das vorher in der Beschreibung EINDEUTIG ausgewiesene Porto zu zahlen ist, auch wenn der Verkäufer später z. B. als Maxibrief verschickt. Porto gilt ja nicht nur für Versand, sondern auch Verpackung und Aufwand des Verkäufers.
Bei einem privaten Verkäufer würde ich mich schon ärgern, wenn er für einen Maxibrief 5,- Euro will und dazu noch einen gebrauchten Umschlag verwendet. Allerdings würde ich dann auch nicht bieten.
Bei einem gewerblichen Verkäufer, der sich tatsächlich ernsthafte Gedanken um seinen Aufwand machen muss, kann ich 5,- Euro verstehen. Da es geht es meist um pauschalierte Preise, die das Material und den Zeitaufwand gesamter Sendungskollektive berücksichtigen.
Der Eine zahlt dann mal mehr, der Andere weniger.
Es kann auch sein, dass manche Güter recht aufwändig verpackt werden müssen, dann fällt ein höherer Aufwand an.
Grüße
Andreas _________________ Dies ist nur meine Meinung.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.02.06, 19:04 Titel: Re: Ab wann gilt hohes Porto bei Internetauktionshaus [Name geändert] als Betrug/ungerechtfe
dramaticer hat folgendes geschrieben::
Ist das denn wirklich so, dass das vorher in der Beschreibung EINDEUTIG ausgewiesene Porto zu zahlen ist, auch wenn der Verkäufer später z. B. als Maxibrief verschickt.
Ja. Denn dort steht ja "Versandkosten" und nicht "Portokosten".
Eine solche Regelung wäre nur dann als "überraschende Klausel" unwirksam, wenn die Versandkosten in keinem Verhältnis zum Artikel stehen (Beispiel: CD-Player für 1 EUR Sofortkauf mit 500 EUR Versandkosten).
Ein Versand z.B. als Maxibrief statt als Paket wäre zwar u.U. gegen die vertragliche Abmachung, allerdings dürfte ja de facto gar kein Schaden entstanden sein, den man geltend machen könnte. Im übrigen könnte man sich darauf auch nur dann berufen, wenn eine bestimmte Versandart ausdrücklich vereinbart war. Aus der bloßen Angabe "Versandkosten 10 EUR" kann der K nämlich keine Ansprüche auf eine bestimmte Versandart herleiten. Eventuelle *Vermutungen*, welche Versandart für einen bestimmten Betrag zu erwarten ist, wären als bloßer Motivirrtum unbeachtlich.
Das gleiche gilt beim Kauf von 10 Kleinteilen, wenn der VK für jedes die Versandkostenpauschale erhebt, auch wenn er dann alle in einem Paket verschickt.
Und der gewerbliche VK haftet sowieso für den Versand wie bei einem versicherten Paket, egal wie er verschickt.
Knapp gesagt: die beliebte "Versandkostenabzocke" ist zwar moralisch fragwürdig, rechtlich aber meist nicht anzugreifen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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