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Verfasst am: 19.02.06, 10:38 Titel: Mandant auf Abstellgleis
Grüß´ Gott allerseits!
A beauftragt den Anwalt B einen medizinischen Haftpflichtfall zu klären.
A leistest eine Vorschußnote über 1000,--Euro.
Anwalt B erläutert A, dass seine medizinischen Berater keinen Verschulden des Arztes festzustellen sei.
Danach ergeben sich aber sehr wohl noch weitere Anhaltspunkte, die auf einen Behandlungsfehler schließen. Und so bittet A seinen Anwalt B nochmals um Abklärung des Sachverhaltes.
Anwalt B vertröstet seinen Mandanten aber immer wieder, weil er offensichtlich "keine Zeit" hat diesen Fall zu bearbeiten.
Für A steht mittlerweile fest, dass er operiert werden muss.
Diese Operation kann aber nicht erfolgen, da sonst die Beweisgrundlage dieses medizinischen Haftpflichtfalles zunichte gemacht werden würde.
Also wartet A geduldig auf die Bearbeitung seines Anwaltes B.
ABER: Anwalt B rührt sich nicht.
Was kann A nun unternehmen?
Beauftragt er einen anderen Anwalt, kommt er womöglich vom Regen in die Traufe.
Kein Anwalt arbeitet ohne Vorschussnote.
Was hat A für Möglichkeiten?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beitrge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.02.06, 01:17 Titel:
A sollte sich meiner Meinung nach schleunigst einen neuen Anwalt suchen, der als Tätigkeitsschwerpunkt "Arzthaftungsrecht" hat. Arzthaftungsrecht ist nämlich nichts, was ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt "mal so nebenbei" machen kann, da hier viele Fallstricke zu beachten sind.
Damit die Operation durchgeführt werden kann, ohne daß "Beweismittel" verlorengehen, kann A vor der Operation ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren durchführen lassen. Nach der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren kann A die Operation ohne Furcht vor dem Verlorengehen von Beweismitteln für ärztliche Behandlungsfehler über sich ergehen lassen.
A wird natürlich den neuen Anwalt auch bezahlen müssen, kann allerdings durch diesen prüfen lassen, ob der vorherige RA seine Pflichten gewissenhaft erfüllt hat oder ggf. haftbar zu machen ist - in Höhe des geleisteten Vorschusses oder eines Teils davon. Jedenfalls ein besserer Weg, statt bis zum Sanktnimmerleinstag auf ein Tätigwerden von Anwalt B zu warten...
Hallo und vielen Dank für ihre Antwort!
Frage zum selbständigen Beweissicherungsverfahren:
Á muss auch das Beweissicherungsverfahren bezahlen!
Wie teuer ist so etwas ungefähr?
Nochmals Danke und Gruß
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beitrge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.02.06, 12:19 Titel:
Das kann man so pauschal nicht sagen, da die Rechtsanwaltsgebühren wie auch die Gerichtskosten streitwertabhängig sind. Genaueres könnte man da nur sagen, wenn man wüßte, wie hoch der Schadenersatz/das Schmerzensgeld in etwa wäre...
Hallo,
die Höhe des Schadensersatzes (es geht um eine fehlerhafte Prothetik/Zahnarzt)
beträgt ca. 10.000 Euro.
Ja, und die Höhe des Schmerzensgeldes würde so bei 6000,--Euro liegen, vielleicht auch mehr.
Und nochmals Dank und lieben Gru´ß
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