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Mandant auf Abstellgleis

 
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Edith
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beitrge: 86

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 10:38    Titel: Mandant auf Abstellgleis Antworten mit Zitat

Grüß´ Gott allerseits!
A beauftragt den Anwalt B einen medizinischen Haftpflichtfall zu klären.
A leistest eine Vorschußnote über 1000,--Euro.
Anwalt B erläutert A, dass seine medizinischen Berater keinen Verschulden des Arztes festzustellen sei.
Danach ergeben sich aber sehr wohl noch weitere Anhaltspunkte, die auf einen Behandlungsfehler schließen. Und so bittet A seinen Anwalt B nochmals um Abklärung des Sachverhaltes.
Anwalt B vertröstet seinen Mandanten aber immer wieder, weil er offensichtlich "keine Zeit" hat diesen Fall zu bearbeiten.

Für A steht mittlerweile fest, dass er operiert werden muss.
Diese Operation kann aber nicht erfolgen, da sonst die Beweisgrundlage dieses medizinischen Haftpflichtfalles zunichte gemacht werden würde.
Also wartet A geduldig auf die Bearbeitung seines Anwaltes B.
ABER: Anwalt B rührt sich nicht.

Was kann A nun unternehmen?
Beauftragt er einen anderen Anwalt, kommt er womöglich vom Regen in die Traufe.
Kein Anwalt arbeitet ohne Vorschussnote.
Was hat A für Möglichkeiten?

Herzlichen DAnk für alle Antworten.
Ediht
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beitrge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte sich meiner Meinung nach schleunigst einen neuen Anwalt suchen, der als Tätigkeitsschwerpunkt "Arzthaftungsrecht" hat. Arzthaftungsrecht ist nämlich nichts, was ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt "mal so nebenbei" machen kann, da hier viele Fallstricke zu beachten sind.

Damit die Operation durchgeführt werden kann, ohne daß "Beweismittel" verlorengehen, kann A vor der Operation ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren durchführen lassen. Nach der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren kann A die Operation ohne Furcht vor dem Verlorengehen von Beweismitteln für ärztliche Behandlungsfehler über sich ergehen lassen.

A wird natürlich den neuen Anwalt auch bezahlen müssen, kann allerdings durch diesen prüfen lassen, ob der vorherige RA seine Pflichten gewissenhaft erfüllt hat oder ggf. haftbar zu machen ist - in Höhe des geleisteten Vorschusses oder eines Teils davon. Jedenfalls ein besserer Weg, statt bis zum Sanktnimmerleinstag auf ein Tätigwerden von Anwalt B zu warten...

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Edith
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beitrge: 86

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 09:45    Titel: Beweissicherungsverfahren? Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für ihre Antwort!
Frage zum selbständigen Beweissicherungsverfahren:
Á muss auch das Beweissicherungsverfahren bezahlen!
Wie teuer ist so etwas ungefähr?
Nochmals Danke und Gruß
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beitrge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man so pauschal nicht sagen, da die Rechtsanwaltsgebühren wie auch die Gerichtskosten streitwertabhängig sind. Genaueres könnte man da nur sagen, wenn man wüßte, wie hoch der Schadenersatz/das Schmerzensgeld in etwa wäre...

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Edith
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beitrge: 86

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Höhe des Schadensersatzes (es geht um eine fehlerhafte Prothetik/Zahnarzt)
beträgt ca. 10.000 Euro.
Ja, und die Höhe des Schmerzensgeldes würde so bei 6000,--Euro liegen, vielleicht auch mehr.
Und nochmals Dank und lieben Gru´ß
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