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wenn der Anwalt wider besseres Wissen aufgrund ihm bekannter Tatsachen (!) falsch vorträgt, was ist das dann? Natürlich handelt er zugunsten seines Mandanten, der von diesen Falschaussagen, wenn das Gericht diese als Basis für seine Entscheidungen heranzieht, unbestreitbar profitiert.
Ich zweifle inzwischen eher an den beteiligten Richtern. Wenn das so ist, wie Sie sagen, natürlich schreiben, kann ich mir nur schwerlich vorstellen, wohin - und dann noch zu Ihren Ungunsten - das geführt haben soll.
Vielleicht bin ich ja begriffsstutzig, aber ein Anwalt, der sich und damit das Anliegen seines Mandanten Ihrer Ansicht nach so disqualifiziert, kann doch weder von der Gegenseite noch vom Gericht ernst genommen werden.
Ich denke und daher ein neuer Erklärungsversuch, dass hier eindeutig des Anwaltes Wort nicht als das was es eigentlich ist - nämlich das der vertretenen Partei - angesehen wird, sondern als sein eigenes. Nochmal, natürlich gibt es auch in unserem Stand solche eitlen Fatzkes, die ich mir in einer solchen Rolle gut vorstellen könnte. Aber zur Wieden, dann wenn alles so klar Ihnen erscheint, wieso haben Sie die Frage eingangs übehaupt gestellt. Sie haben eben doch Zweifel? Wenn alles so klar ist, nicht lange gefackelt und so wie Sie es schildern, muss der Anwalt belangt werden, und zwar ordentlich!!
Zu versuchen, für den Mandanten, das Beste rauszuholen ist weder verboten, noch strafbar. Zu trennen gilt es jedoch zwischen dem subjektiven Eindruck des Wortes und der Absicht die dahinter steht. Ich will jetzt nicht auch noch philosophisch werden, aber selbst der Anwalt der - wie Sie schreiben - keine Skrupel und kein Gewissen hat, muss ein solches Verhalten ab und an an den Tag legen - je nach Typ, um das aus seiner Sicht für seinen Mandanten optimale herauszuholen. Da spielen ggf. moralische Gesichtspunkte eine Rolle: Der eine machts, der andere nicht, besser ich mach es selbst, weil ich will ja was verdienen.
Aber der Umkehrschluss aus dem was Sie darlegen oder zwischen den Zeilen zum Ausdruck bringen wollen, ist doch, dass der Anwalt jede Straftat also auch die Lüge oder den versuchten Prozessbetrug seines Mandanten zur Anzeige bringen soll/muss. Im Gegenteil, tut er dies, begeht er Parteiverrat und das ist gleichfalls ein Tatbestand des StGB. Sicher kann er das Mandat niederlegen, aber dann ist das eben eine moralische Sache und Ebene, auf die Sie aber nicht abzielen möchten.
Um so mehr ist wohl auch der blöde Spruch:
Ein Anwalt steht stets mit einem Bein im Gefängnis!
doch nicht ganz so ohne Inhalt.
Gruß und gute Nacht!
Peter H. _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.02.06, 03:57 Titel:
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
"Woher soll der Anwalt jetzt wissen, was richtig und was falsch ist?"
Na, ganz einfach, indem er sich von der Glaubwürdigkeit seines Mandanten vorab selbst überzeugt durch Anforderung eines schriftlichen Beweises für dessen Behauptungen bevor er damit dann zu Felde zieht.
Wobei es doch in vielen Fällen gar keinen schriftlichen Beweis für alles geben wird ("der Beklagte hat mir am Telefon aber zugesichert, daß...", "ich habe keine Vorstrafen" etc.).
Würde man die Anforderungen allzu restriktiv machen, schadet das der Rechtspflege - wenn der Mandant erst mal seinen Anwalt "überzeugen" muß, weil der sonst fürchten muß, sich selbst strafbar zu machen, würden sicher noch weniger Leute einen Anwalt finden, der sie vertreten will. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hallo @Holzschuher,
das Thema -Richter- fange ich garnicht erst an. Da hätten wir auch noch ein Thema!!!
Meine Frage war, darf ein Anwalt seinen Mandanten -mit allen Mitteln- verteidigen oder macht er sich durch wissentliche Falschaussagen selbst strafbar. Ich betrachte Dank der vielzähligen Antworten diese Frage für mich als geklärt an.
Daß dieser Anwalt ganz im Sinne seines vielfältig kriminellen Mandanten handelt, steht vollkommen außer Frage. Der Mandant hatte zuvor einen anderen Anwalt, der -das Handtuch geworfen hat- ! Ich denke, der hatte noch soetwas wie ein Ehrgefühl und hat eben nicht alles für Geld gemacht. Dafür hat er jetzt allerdings einen Mandanten weniger.
Der zweite Anwalt denkt wohl eher an sein Bankkonto, mit dessen Guthaben er dann den Mangel an schlechtem Gewissen ausgleicht. Und um sich selbst noch zu toppen, hat dieser Anwalt seinen Mandanten sogar schon selbst verraten. So sagte er auf dem Gerichtsflur, als wir alle auf das werte Erscheinen seines Mandanten warteten, zu seinem mitgebrachten Referendaren so laut, daß alle Prozeßbeteiligten es hören konnten, er würde gelegentlich durchaus Zweifel an den Angaben seines Mandanten haben. Damit ist dann wohl der Zenit überschritten, oder?!
Gruß
zur Wieden
Hallo @Michael A. Schaffrath,
"Würde man die Anforderungen allzu restriktiv machen, schadet das der Rechtspflege - wenn der Mandant erst mal seinen Anwalt "überzeugen" muß, weil der sonst fürchten muß, sich selbst strafbar zu machen, würden sicher noch weniger Leute einen Anwalt finden, der sie vertreten will."
Also, meinem Anwalt lege ich für meine Aussagen auch stets freiwillig Beweise vor.
Und weshalb lassen Sie sich nicht vorhandene schriftliche Belege zum Beweisvortrag für das Gericht von Ihren Mandanten vorlegen?
Natürlich leben Anwälte und Gerichte davon, daß zwei sich streiten. Nur darf das dazu führen, daß mit irgendwelchen Hirngespinnsten wütender Mandanten die Gerichte überlastet werden? Es ist schon unglaublich, wie lange man heutzutage auf einen Gerichtstermin warten muß! Wenn die von Ihnen geschilderte Sichtweise die Ursache dafür ist, dann wundere ich mich jetzt nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.02.06, 14:02 Titel:
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Also, meinem Anwalt lege ich für meine Aussagen auch stets freiwillig Beweise vor.
Schön, wenn man alle Aussagen auch schriftlich beweisen kann. In der Praxis geht das nicht immer. Da gibt es dann Zeugenaussagen oder bloße Aussagen des Mandanten. Oder finden Sie es jetzt sonderlich falsch, wenn jemand z.B. auf die Erfüllung eines mündlichen Kaufvertrages pocht? Oder von einem VK Gewährleistungsansprüche fordert, ohne daß er seinem RA erst "bewiesen" hat, daß die gekaufte Ware wirklich kaputt ist?
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Und weshalb lassen Sie sich nicht vorhandene schriftliche Belege zum Beweisvortrag für das Gericht von Ihren Mandanten vorlegen?
Erstens weil ich keine habe. Zweitens habe ich schon gesagt, wenn der Mandant glaubhaft versichert, solche Beweise zu haben, kann der Anwalt nicht auch noch warten, bis er selbst wirklich überzeugt ist. Das würde den Mandanten auch freuen, wenn er noch eine "Instanz" mit Beweisen überzeugen müßte, bevor er überhaupt vor Gericht darf.
Es ist nun mal so: ein Anwalt *darf* unbewiesene Behauptungen aufstellen. Er darf nur nicht *wissentlich* falsche Behauptungen aufstellen.
Natürlich wäre es für den RA klug, sich mit den Beweisen des Mandanten (so er welche haben kann, s.o.) auseinanderzusetzen, aber das eher aus prozeßtaktischen Gründen. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen der RA ziemlich dumm aus der Wäsche guckte, weil er die Zeugen seines Mandanten erstmals bei der Hauptverhandlung sah und die dermaßenen Schwachsinn aussagten, daß er sich wahrscheinlich auch fragte, wieso sein Mandant ihm solche Leute als "glaubwürdige Zeugen für meine Behauptungen" angedreht hat. Da wären die Chancen ohne diese "Zeugen" wesentlich besser gewesen.
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Nur darf das dazu führen, daß mit irgendwelchen Hirngespinnsten wütender Mandanten die Gerichte überlastet werden?
Wenn jemand unbedingt ohne Grundlage klagen will, bewahrt ihn im Zweifel auch kein Anwalt davor. Vor dem AG könnte er ja auch ohne einen solchen klagen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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oder macht er sich durch wissentliche Falschaussagen selbst strafbar.
Der Anwalt macht eben keine Aussage, er ist weder Partei noch sonst ein Beteiligter eines Verfahrens - außer im Strafprozeß - der irgendwelche Aussagen zu machen hat.
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Daß dieser Anwalt ganz im Sinne seines vielfältig kriminellen Mandanten handelt, steht vollkommen außer Frage. Der Mandant hatte zuvor einen anderen Anwalt, der -das Handtuch geworfen hat- ! Ich denke, der hatte noch soetwas wie ein Ehrgefühl und hat eben nicht alles für Geld gemacht. Dafür hat er jetzt allerdings einen Mandanten weniger.
Sehen Sie, das bestätigt meine Annahme. Sie projezieren Ihre Probleme mit dem Gegner auf dessen Anwalt!! Klar, vielleicht war der erste Anwalt noch ein "Ehrenmann"?! Beim zweiten hat der kriminelle Mandant sich dann halt noch geschickter angestellt, um das zu erreichen was er will. Bis man merkt, daß man instrumentalisiert wird, dauert es schon eine Weile.
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
er würde gelegentlich durchaus Zweifel an den Angaben seines Mandanten haben. Damit ist dann wohl der Zenit überschritten, oder?!
Die habe ich oft, deswegen muss es gleichwohl nicht gleich eine Straftat sein, die in Zweifel gezogenen Angaben eines solchen Mandanten vorzutragen. "Zweifel" und "bewußt falsches Vortragen", wie Sie es eingangs geschildert haben, ist halt doch unterschiedlich zu bewerten, finden Sie nicht.
Sie sollten sich in Ihrem Kampf auf Ihren eigentlichen Gegner konzentrieren.
das, wovon ihr hier schreibt, habe ich auch erlebt, jedoch euer hinweis auf die anzeige wegen prozessbetrugs ist zwar gut und schön, doch die staatsanwaltschaft ist nicht unbedingt interessiert, solche fälle aufzunehmen....sie hat in meinem fall die ablehnung begründet mit "kein öffentliches interesse" und " staatsanwaltschaft sei nicht dafür da, zivilgerichtliche urteile auf ihre richtigkeit zu überprüfen"
..und das bei einem durch den prozessbetrug verursachten schaden von 300t Euro...ich finde die begründung ist eine frechheit....na ja, und ein klageerzwingungsverfahren ist ja auch nicht gerade einfach und der ausgang dann ebenso ungewiss _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.02.06, 21:03 Titel:
Wurde da denn der Anwalt oder der Gegner angezeigt?
Bei solchen Fällen sind Staatsanwaltschaften naturgemäß sehr vorsichtig. Es ist nämlich durchaus ein beliebtes Mittel, zu versuchen, einen bereits abgeschlossenen Zivilfall über den Umweg der Strafanzeige noch einmal "neu aufzurollen". Notfalls bleibt da ja noch der Privatklageweg. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hallo @Holzschuher,
"Die habe ich oft, deswegen muss es gleichwohl nicht gleich eine Straftat sein, die in Zweifel gezogenen Angaben eines solchen Mandanten vorzutragen. "Zweifel" und "bewußt falsches Vortragen", wie Sie es eingangs geschildert haben, ist halt doch unterschiedlich zu bewerten, finden Sie nicht."
Sie vermischen hier zwei unterschiedliche Aussagen von mir.
Am 25.02.06, 21.58 Uhr hatte ich bereits geschildert, daß der Anwalt sogar vor Gericht bewiesene (!!!) Tatsachen, die er dort erfahren hatte und die im Protokoll und Beschluß nochmals erwähnt worden waren, dennoch in einem anderen Verfahren erneut und damit bewußt falsch vorträgt.
Glauben Sie mir, ich bin durchaus in der Lage "Äpfel von Birnen" zu unterscheiden! Weiterhin sehe ich meinerseits keinerlei Erfordernis, mich Projektionen auf den Erfüllungsgehilfen des Verfahrensgegners bedienen zu müssen. Ich suche keine Nebenkriegsschauplätze, sondern sehe nur eine erhebliche Beeinträchtigung des Erfolgs für ein Verfahren, wenn sogar der Anwalt wissentlich falsch vorträgt, was wohl zumindest als unehrenhaft bezeichnet werden kann.
Zunächst will ich klarstellen, dass mir nicht daran gelegen war und ist, sie in irgendeiner Form anzugreifen oder belehren zu wollen.
zur Wieden hat folgendes geschrieben::
der Anwalt sogar vor Gericht bewiesene (!!!) Tatsachen, die er dort erfahren hatte und die im Protokoll und Beschluß nochmals erwähnt worden waren, dennoch in einem anderen Verfahren erneut und damit bewußt falsch vorträgt.
Das verstehe ich aber eben nicht. Ein solcher falscher Vortrag, entgegen früherer gerichtlicher, protokollierter Feststellung, macht weder Sinn für dessen Mandanten, noch für den Anwalt, außer es gibt vielleicht neue Beweise. Er - der falsche Vortrag - wird sich durch einen einzigen Hinweis auf das Protokollierte aus der Welt schaffen lassen. Der Anwalt disqualifiziert sich damit selbst.
Zur Strafbarkeit dieses Vortrages. Betrug setzt die Erzeugung eines Irrtums voraus, der nicht entstehen kann, weil ja vorher anders, gegenteilig festgestellt. Allenfalls ist es - unterstellt die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt - ein sog. untauglicher Versuch eines Betruges, der nicht strafbar ist. Moralisch sicherlich verwerflich, dumm, disqualifizierend, es dennoch zu versuchen!?
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