Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.11.04, 19:53 Titel: Einspruch abgewiesen - was nun?
Im Forum Arbeitsrecht riet man mir, mich in diesem Forum zu erkundigen. Daher nochmals mein Anliegen:
Hallo, habe ien großes Problem:
Nach meiner Berufsausbildung habe ich nicht sofort einen Arbeitsplatz bekommen. Also meldete ich mich arbeitslos. Selbstverständlich suchte ich auch in "fremden" Arbeitsgebieten nach einer Anstellung. In diesem Zuge habe ich mich bei einem Bestattungsunternehmen beworben. Wegen der doch "anderen" Tätigkeiten soll man erst mal ein paar mal zur Probe arbeiten, quasi um sich den Job anzusehen und seine Eignung zu testen. Dies hab ich 3 Tage gemacht und dann wollte ich dort arbeiten. Der Personalchef sah darin kein Problem, ich gab meine Lohnsteuerkarte ab, aber das OK vom Geschäftsführer zum Arbeitsvertrag fehlte noch. Daher meldete ich mich natürlich auch noch nicht beim Arbeitsamt "ab". Aus finanziellen Gründen wurde dann entschieden, doch niemanden einzustellen. Damit war die Sache für mich erledigt. Da ich nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und mir nie mitgeteilt wurde, dass und wieviel ich während des Probearbeiten verdienen würde, ging ich davion aus, dass ich kein Lohn erhalten würde. War ja alles auf freiwilliger Basis aus meiner Sicht. Ich hatte beim Arbeitsamt angerufen und man teilte mir mit, dass kein Handeln notwendig sei, auch keine erneute Arbeitslosenmeldung.
Das ganze fand Ende Juli 2003 statt. Zum 01.09 bekam ich dann in meinem alten Betrieb wieder eine Anstellung. Am 28.08 wurde von dem Bestattungsunternehmen knappe 256 Euro auf mein Konto überwiesen. Ich freute mich und dachte an ein geringfühgiges Einkommen. Im September erhielt ich dann mein Lohnsteuerkarte zurück und sah, dass man mich für eine Woche angemeldet hat und sich mein Gehalt für die 3 Tage auf brutto 350 Euro beliefen. Am 07.06.2004, also fast ein Jahr später, erhielt ich eine Rückforderung für das Arbeitslosengeld vom 27.07.03 bis 31.08.03.
Ich legte Einspruch ein, da:
- Ich nicht wusste dass ich Geld verdienen würde
- Ich telefonisch nachgefragt hatte und man mir mitteilte, dass ich nichts tun muss
So, der Einspruch wurde nun abgewiesen, ich soll also knappe 900 Euro nachzahlen. Einerseits hab ich die nicht, zudem erwarte ich mit meiner Freundin ein Baby und somit kann ich in nächster Zeit auch nix zusammensparen...
Ich finde die Rückweisung nicht nachvollziehbar. Ich wusste nicht das ich Geld verdienen würde, wie hätte ich es also mitteilen sollen? Ich habe das Geld und die Lohnsteuerkarte ja erst erhalten, als es schon viel zu spät war! Zudem kann man bei einer Überweisung von 250 Euro doch von einem geringfühgigem Beschäftigungsverhälltnis ausgehen, oder? Zudem hat man mir auf meinen Einspruch jetzt erst geantwortet! 5 Monate! In der Zeit haben die es nicht einmal geschafft mich anzurifen und einzubestellen um dan Sachverhalt ein wenig zu klären...
Also meine Fragen:
Wenn ich Einspruch beim Gericht einlege und die Sache abgewiesen wird, mit welchen Kosten muss ich rechnen? Streitwert sind 736 Euro Arbeitslosengeld plus 164 Euro Kranken- und Pflegeversicherung.
Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich kann mir dass einfach nicht leisten... ich denke in einem Gespräch würde jedem Richter die Sache einleuchten. Dass ich das Geld für die eine Woche im juli 03 zurückzahlen muss ist ja in Ordnung, aber nicht für den ganzen August, nur weil ich mich nicht erneut arbeitslos gemeldet habe, was ich ja auch nicht wissen konnte...
Was würde ein Anwalt für die Sache im Falle einer "Niederlage" vor Gericht denn etwa kosten?
Wenn ich Einspruch beim Gericht einlege und die Sache abgewiesen wird, mit welchen Kosten muss ich rechnen? Streitwert sind 736 Euro Arbeitslosengeld plus 164 Euro Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Sie der Rechtsmittelbelehrung sicher entnehmen können, ist für eine evtl. Klage das Sozialgericht zuständig. Dieser Rechtsweg ist für den Kläger grundsätzlich - auch bei Unterliegen - kostenfrei. Lediglich Ihre eigenen Kosten - also evtl. Anwaltskosten - müssten Sie dann selbst tragen.
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich kann mir dass einfach nicht leisten... ich denke in einem Gespräch würde jedem Richter die Sache einleuchten. Dass ich das Geld für die eine Woche im juli 03 zurückzahlen muss ist ja in Ordnung, aber nicht für den ganzen August, nur weil ich mich nicht erneut arbeitslos gemeldet habe, was ich ja auch nicht wissen konnte...
Was würde ein Anwalt für die Sache im Falle einer "Niederlage" vor Gericht denn etwa kosten?
Bis zur zweiten Instanz - also im Zweifel auch für eine evtl. Berufung vor dem Landessozialgericht - gibt es keinen Anwaltszwang. Wenn Sie aber eine Rechtsschutzversicherung haben (evtl. auch über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft), können Sie dort ja einfach mal um eine Deckungszusage bitten. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.