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Verfasst am: 25.02.06, 15:48 Titel: Asukunft aus dem Melderegister?
Hallo,
Auszug aus Girokonto:
23.02.06 SPK GOSLAR
SPK GOSLAR GV 06054/00018
AUSKUNFT AUS DEM MELDERE-
GISTER FÜR **Frau Muster (Meine Person)**
INCL.16%MWST
952025 -9,80
Auskunft aus Melderegister?
Kann mir das vielleicht einer Erklären, was das soll? Bank kennt meine Anschrift. Die wälst sogar diese Gebühren über mein Konto ab!? Ist das rechtens, kann ich mich dagegen wehren und wenn, auf welche Rechtsgrundlage? Ich habe diesen Blödsinn nicht in Auftrag gegeben!
Leider ist jetzt Samstag, ansonsten stände ich bei denen jetzt schon auf der Matte!
Wahrscheinlich hat die Bank Post an Sie als unzustellbar zurück erhalten und daraufhin eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt über Ihren Verbleib veranlasst.
Wenn sich Ihre Anschrift nicht geändert hat und mit der bei der Bank und beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Anschrift übereinstimmt, dann handelt es sich bei der unzustellbaren Briefsendung wahrscheinlich um einen Fehler der Post, so dass die Bank auf ihren Kosten für die Melderegisterabfrage sitzen bleibt (oder diese ggfs. gegenüber der Post geltend machen kann).
Die Bank kann diese Kosten Ihnen gegenüber nur dann geltend machen, wenn Sie ein Verschulden trifft, wenn Sie also zum Beispiel umgezogen sind, ohne der Bank Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Nur, die Bank bockt jetzt rum und will mir das Geld trotzdem nicht zurückerstatten!
Ist ja auch viel einfacher mir jetzt in die Tasche zu greifen!
Gibt es diesbezüglich ein Urteil, worauf ich mich evtl. berufen kann, oder irgendwas anderes?
1) Zum einen (das ist der Fall, den nebelhörnchen im Hinterkopf hat) hat die Bank mit dem Kunden in den AGB vereinbart, dass der Kunde Adressänderungen der Bank mitteilt. Versäumt der Kunde dies, so verstößt er gegen den Vertrag und die Bank kann Schadensersatz für den Aufwand bei der Adressermittlung verlangen.
Liegt hier aber nicht vor.
2) Unabhängig hiervon hat die Bank in die AGB geschrieben, dass sie dann Kosten geltend machen kann, wenn sie im Auftrag (liegt nicht vor) oder im mutmaßlichen Interesse des Kunden handelt.
Da der Kunde ein Interesse hat, Post und Auszüge der Bank zu bekommen, kann die Bank grundsätzlich auch unter Bezugnahme auf die AGB rechtlich begründen, warum sie dem Kunden Gebühren belastet. Ob der Fehler bei der Post oder beim Kunden lag, war zum Zeitpunkt als die Bank sich entschied eine EMA durchzuführen naturgemäß nicht bekannt. Die einzige Möglichkeit, diese Frage zu klären, war ein entsprechende Recherche (EMA, ggf. Anruf beim Kunden).
Praktisch kenne ich keine Bank, die solche Fälle nicht per Kulanz regelt. Ich wäre auch optimistisch, dass im Zweifel der Ombudsmann des entsprechenden Sparkassenverbands hier auf eine Kulanzregelung dringen würde.
In mein Onlinebanking-Konto werde ich zugemüllt mit Werbung dieser Bank aber, mir mal eine Nachricht zukommen zu lassen, daß eine Postretoure vorliegt, auf diese Idee kommen diese schlauen Menschen nicht. Wenn Nachrichten vorhanden sind, steht da immer: "Sie haben xxx Nachrichten" und was ist es immer?: WERBUNG!!!
Ach ja, diese Nachrichten-Option ist wahrscheinlich nur für Werbung gedacht und wird als unpersönliche Massen-Spam über die gesamte Kundschaft verteilt!
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