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Hausarbeit

 
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vanesse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 01:31    Titel: Hausarbeit Antworten mit Zitat

Hallo, geht jemand zufälligerweise ins Hemmer Repititorium und hat Zusatfall 6

oder kann mir jemand bei dieser Hausarbeit helfen



Hier der fall:

Aufgabe 2:

Nach dem Unglück sucht A erneut bei B Kacheln aus, möchte aber diesmal das Transportrisiko nicht aus der Hand geben. Er bringt die Fliesen sicher zu seiner Praxis und verlegt sie fachgerecht. Nach einigen Monaten stellt sich heraus, dass die Glasur der Bodenkacheln bei geringer Beanspruchung abplatzt. Bei einer gutachterlichen Prüfung zeigt sich, dass innerhalb der Fliesen Hohllagen bestehen, wodurch die Glasur bei dauerhafter Belastung aufreißt. Die Fliesen entsprechen laut Gutachten nicht der Klassifizierung „1. Wahl“ und sind vor allem für die
Verlegung auf dem Boden ungeeignet. Daraufhin verlangt A von B, die Mängel durch Demontage und Abholung der gesamten Kacheln zu
beseitigen und neue, geeignete Kacheln zu liefern und zu verlegen. Dies alles solle auf Kosten des Bgeschehen. Außerdem seien ihm die Kosten für den Ersteinbau der Bodenfliesen sowie die
Gutachterkosten zu ersetzen. B weist zutreffend darauf hin, dass er die Platten als Wand-und Bodenfliesen von einem Hersteller
bezogen habe und er selbst nur Zwischenhändler sei. Die Hohllagen in den Fliesen seien laut Gutachten durch sog. Fehlpressungen beim Herstellungsprozess entstanden. Davon habe er – was
der Wahrheit entspricht – nichts gewusst. Daher weigert sich B, dem Verlangen des A nachzukommen, geschweige denn, die Kosten zu tragen. Bestenfalls biete er dem A an, sich bei B kostenlos mit neuen Kacheln einzudecken. In diesem Falle möchte er aber eine angemessene
Entschädigung dafür haben, dass er die abgetragenen, noch nicht beschädigten Kacheln nunmehr nur noch – was zutrifft – als gebrauchte Wandkacheln 2. Klasse verkaufen könne. Schließlich habe A einige Monate in seinem Sanitär-und Laborbereich eine tadellose Wandbekachelung nutzen können.

Prüfen Sie, ob die von A und B geltend gemachten Ansprüche bestehen
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 13:37    Titel: Re: Hausarbeit Antworten mit Zitat

vanesse hat folgendes geschrieben::
Nach dem Unglück sucht A erneut bei B Kacheln aus, möchte aber diesmal das Transportrisiko nicht aus der Hand geben.

Welches Unglück?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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vanesse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

das Unglück bezieht sich auf Aufgabe 1 der Hausarbeit und hat jetzt eigentlich nichts mit díesem Fall zu tun

was mir schwierigkeiten bereitet ist ob A die Ausbaukosten nach § 439II oder nach § 281 verlagen kann
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte ein Blick in ein Standardlehrbuch helfen.

Oder in einen Standardkommentar.

In Ihrer Unibibliothek finden Sie jede Menge davon - bestimmt!
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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vanesse
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Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe scon überall reingeschaut,nur ich bin mir nicht sicer ob es sich um einen SE statt der Leistung handelt, B verweigert zwar die Demontage, dies stell eine Pflichtverletzung dar , aber dem A ist ja noch kein Schaden entstanden, er hat für die Demontage, nach der Verweigerung des B noch kein Geld für eine Demontage aufgewendet.

mein Problem ist der Schaden der Rest ist mir klar
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