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Müssen beworbene Produkteigenschaften eingehalten werden?

 
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 17:58    Titel: Müssen beworbene Produkteigenschaften eingehalten werden? Antworten mit Zitat

Gute Tag!

Nach meiner Auffassung wird eine Produkteigenschaft, die in der Werbung angepriesen wird, zum Vertragsgegenstand.
Wenn diese Eigenschaft nicht eingehalten wird, so kann der Käufer den Vertrag außerordentlich kündigen.
Sehe ich das richtig?

Es geht um Folgendes:
Im Juni 2005 schloss Herr X bei LXXXXeinen Vetrag über eine dsl-Flatrate ab. LXXXX hat damit geworben, dass der Datenverkehr über den T-Com Backbone läuft.
Diese Produkteigenschaft war für Herrn X kaufentscheidend.
Vor einer Weile wurde in der Werbung ein "u.a." eingefügt. Der Internettraffic von Herrn X läuft nun auch tatsächlich über den Telefonica-Backbone.
Dies hat für Herrn X folgende Nachteile:
Der (Wortsperre: Firma) Proxy-Server ist nicht mehr benutzbar.
Der (Wortsperre: Firma) News-Server ist nicht mehr benutzbar.
Die Pingzeiten haben sich verschlechtert.
Das ist für Herrn X völlig inakzeptabel. Die zugesicherte Produkteigenschaft ist nun nicht mehr erfüllt.
Nach meiner Ansicht wäre eine außerordentliche Kündigung an dieser Stelle gerechtfertigt.

Leider habe ich das Gefühl, dass sich LXXXX bei der außerordentlich Kündigung von Herrn X querstellen wird, obwohl das rechtswiedrig ist.

Wie beurteilen die Experten aus diesem Forum den Sachverhalt?

MfG, Matthias

Editiert von RA Herren


Zuletzt bearbeitet von mattberlin am 27.02.06, 18:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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/C/R/U/X/
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher das LXXXX nicht irgendwo in den von Ihnen akzeptierten AGB eine passende Schlupflochklausel stehen hat?

fg
U.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Hier mal ein Link zu den AGB von LXXXX.
Insbesondere in Punkt 3.3 steht: "LXXXX weist insbesondere darauf hin, dass Sie unter anderem fremde Übertragungswege in Anspruch nimmt.“
Der fremde Übertragungsweg wurde ja mit dem T-Com Backbone spezifiziert.

Ist denn eine Werbung nicht bindend, auch wenn sie in den AGB als nichtig erklärt werden sollte (trifft hier meiner Meinung nach aber nicht zu)?

MfG, Matthias
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 20:54    Titel: Re: Müssen beworbene Produkteigenschaften eingehalten werden Antworten mit Zitat

mattberlin hat folgendes geschrieben::

Der (Wortsperre: Firma) Proxy-Server ist nicht mehr benutzbar.
Der (Wortsperre: Firma) News-Server ist nicht mehr benutzbar.
Die Pingzeiten haben sich verschlechtert.

Was hat denn der Backbone mit dem Proxy- und News-Server zu tun? Noch dazu wenn die Server (Wortsperre: Firma) gehören und der Backbone der T-Com. Das sind (immer noch) zwei Firmen.

Die Pingzeiten im Vergleich zu was haben sich denn verschlechtert?
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist nun einmal so, dass man auf die aufgeführten Server nur zugreifen kann, wenn man über den T-Com Backbone (der Backbone, den (Wortsperre: Firma) nutzt) ins Internet geht.
Gleiches gilt auch m.E. für die DNS-Server (wobei es dort keine Nachteile gibt).
Die Pingzeiten haben sich seit der Umstellung auf Telefonica um 10ms verschlechtert. Wenn ich mich testweise mit einem Provider einwähle, der den T-Com Backbone benutzt, so sind die Pingzeiten wieder besser und zwar so wie es damals war, wo LXXXX auch noch den T-Com Backbone genutzt hat.
Das soll an dieser Stelle genug sein, was den technischen Hintergrund angeht.

Es geht ja hauptsächlich um die Gültigkeit von versprochenen Produkteigenschaften.

MfG, Matthias
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Können Sie denn auch beweisen, dass Ihnen diese Eigenschaft zugesichert wurde?

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Waren den Proxy- und Newsserver und die Pingzeiten zugesicherte Eigenschaften?
So wie sie das darstellen ja wohl nicht.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einen Ausdruck von der Webseite, wo diese Eigenschaft zugesichert wurde.

@Richard Gecko
Diese Eigenschaften ergeben sich aus dem Zugriff des T-Com Backbones.

Wenn die Umstellung von dem Backbone XY auf den Backbone Telefonica erfolgt wäre, wäre das auch (zumindest mir) bis auf die Pingzeiten egal. Da sich an den Funktionsumfang nichts geändert hätte.
Dass Proxy- und Newsserver nun nicht mehr verfügbar sind, stellt ein nachvollziehbaren Mangel dar.

Selbst wenn der Telfonica Backbone besser wäre, hat man doch einen Anspruch auf die zugesicherte Eigenschaft und zwar den T-Com Backbone.

MfG, Matthias
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