Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.02.06, 11:28 Titel: Vertragsgestaltung bei Outsourcing bzw. Dienstleistern
Hallo liebe Freunde ...
wahrscheinlich muss dieses Topic verlegt werden, leider habe ich keinen passenden Bereich gefunden, aber nun zum Thema ...
Ich möchte einen Dienstleistervertrag abschliessen und bin nur mit einem Paragraphen nicht einverstanden. Unter dem Punkt Kündigung haben beiden Parteien die Möglichkeit eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende auszusprechen. Der Vertrag ist generell unbefristet. Dazu kommen noch Regelungen einer außerordentlichen Kündigung. Im Prinzip hat der Vertagspartner die Möglichkeit mir jederzeit den Dienstleistervertrag zu kündigen.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Wie wird der Punkt Kündigung bei Dienstleisterverträgen normalerweise geregelt?
Kann eine Abfindungszahlung vereinbarte werden, sofern der Vertragspartner eine ordentlichen Kündigung ausspricht?
Im voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß _________________ Wenn man stehen bleibt,
läuft man Gefahr,
irgendwann einmal gefressen zu werden.
Verfasst am: 28.02.06, 11:57 Titel: Re: Vertragsgestaltung bei Outsourcing bzw. Dienstleistern
Packers hat folgendes geschrieben::
Hallo liebe Freunde ...
wahrscheinlich muss dieses Topic verlegt werden, leider habe ich keinen passenden Bereich gefunden, aber nun zum Thema ...
Ich möchte einen Dienstleistervertrag abschliessen und bin nur mit einem Paragraphen nicht einverstanden. Unter dem Punkt Kündigung haben beiden Parteien die Möglichkeit eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende auszusprechen. Der Vertrag ist generell unbefristet. Dazu kommen noch Regelungen einer außerordentlichen Kündigung. Im Prinzip hat der Vertagspartner die Möglichkeit mir jederzeit den Dienstleistervertrag zu kündigen.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?
Wie wird der Punkt Kündigung bei Dienstleisterverträgen normalerweise geregelt?
Kann eine Abfindungszahlung vereinbarte werden, sofern der Vertragspartner eine ordentlichen Kündigung ausspricht?
Im voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
dienstverträge, die keine arbeitsverträge sind, können nach der gesetzlichen regelung mit kürzeren als den hier vorgesehenen fristen gekündigt werden.
man müsste sich den gesamten vertrag anschauen, um beurtteilen zu können, wo die risiken für sie sind. oftmals sind diese nicht auf den ersten blick zu erkennen. ich empfehle ihnen, hierzu einen anwalt zu konsultieren.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.