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Also ein Lieferant hat in seinen AGB´s stehen:
a) Sachmängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich reklamiert werden; danach tritt Ausschluss der Gewährleistung ein
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d) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt ein Jahr ab Lieferung.
Da dieser Leferant ja ausschließlich Kaufleute beliefert, ist doch die Frage, ob sich diese Stellen der AGB nicht widersprechen. Was zählt den nun und ist verbindlich? Ich bin ja der Meinung, dass Gewährleistung nicht wie in a) beschrieben und festgelegt eingeschrängt werden kann.
Mein Problem ist, dass Ware so fehelehaft ist, dass meine Kunden diese bei mir reklamieren. Ich darf doch nun diese wiederum beim Lieferanten reklamieren? Oder?
Gibt es dazu Meinungen oder vielleicht ähnliche Fälle mit einer eindeutigen Lösung?
möglicherweise antwortet Ihnen niemand auf Ihren Beitrag, weil dieser nicht dem recht.de-Knigge ( http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 ) entspricht. Konkrete Rechtsberatung können Sie hier nicht erwarten.
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