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Verfasst am: 28.02.06, 15:53 Titel: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vergleichs
Folgender Fall:
A minderjährig.
A macht mit Firma B paar Späße.
Firma B keine Lust mehr auf Späße von A.
Firma B verklagt A, und zeigt A wegen diverse vergangene Sachen an, die "Jungs" in seinem Alter als Späße bezeichnen würden.
Kripo C kommt zu Besuch, nimmt EDV-Anlage von A weg.
LG sagt, Firma B müsse auf normalen Wege Klage einreichen. Sie haben sich für einen Eilantrag zu viel Zeit gelassen.
Firma B setzt sich mit gesetzl. Vertretern von A zusammen. Firma B verspricht, sie wird alle Strafanträge gegen A zurücknehmen, wenn A unterschreibt, er werde mit der Firma B keine Späße mehr machen. Auch darf A Firma B nicht mehr namentlich erwähnen.
Firma B sagt darüber hinaus, sie werde sich dafür stark machen, dass A seine EDV-Anlage wieder erhält.
Firma B sendet gesetzl. Vertretrn von A diesen Vergleich, der vom Gericht abgesegnet wird.
Firma B nimmt die Strafanträge nicht zurück.
A seit mehreren Jahren volljährig. A meint, der Vergleich sei sittenwidrig und somit rechtswidrig.
A möchte nun beim Landgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vergleichs erreichen.
Frage:
Ich gehe doch Recht in der Annahme, dass A beim Landgericht mithilfe des PKH-Antrags eine klageähnliche zulässige Klage einreichen kann?
Das heißt:
A möchte Firma B verklagen. Da Streitwert um die 75.000 Euro ist, ist ja ein Anwalt zwingend vorgeschrieben. Er möchte einen PKH-Antrag einreichen, und dann einen Anwalt beauftragen, sofern PKH bewilligt wird.
A sagt herzlichen Dank _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Verfasst am: 28.02.06, 16:02 Titel: Re: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vergleichs
kuaja hat folgendes geschrieben::
[...]
Firma B verklagt A, und zeigt A wegen diverse vergangene Sachen an, die "Jungs" in seinem Alter als Späße bezeichnen würden.
[...]
Firma B nimmt die Strafanträge nicht zurück.
Wäre genau dieser Umstand vll. etwas, was "Jungs" in Kreisen von Firma B als Späßchen bezeichnen würden?
Verfasst am: 28.02.06, 16:07 Titel: Re: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vergleichs
hespo hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::
[...]
Firma B verklagt A, und zeigt A wegen diverse vergangene Sachen an, die "Jungs" in seinem Alter als Späße bezeichnen würden.
[...]
Firma B nimmt die Strafanträge nicht zurück.
Wäre genau dieser Umstand vll. etwas, was "Jungs" in Kreisen von Firma B als Späßchen bezeichnen würden?
Evtl., aber das war nicht das Anliegen von A _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Verfasst am: 28.02.06, 22:21 Titel: Re: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vergleichs
kuaja hat folgendes geschrieben::
Firma B setzt sich mit gesetzl. Vertretern von A zusammen. Firma B verspricht, sie wird alle Strafanträge gegen A zurücknehmen, wenn A unterschreibt, er werde mit der Firma B keine Späße mehr machen. Auch darf A Firma B nicht mehr namentlich erwähnen.
Es gibt da u.U. zwei weitere Rechtsgründe. Die Eltern (nehme ich an) von A haben namens A einen Vertrag geschlossen, der eventuell zu nachteilig für Ihn ist. Man nehme an, A wöllte Jounalist werden und dürfte nicht über die ortbekannte Firma B berichten... oder ein Verkäufer für Kühlschränke und B stellt solche her...Soweit da keine Einschränkungen sind wäre eine solche Klausel klar verfassungswidrig - würde ich jedenfalls sagen. Zudem ist die Gültigkeit eines Vertrages, den die Eltern für den Minderjährigen geschlossen haben, wohl mit dem Eintritt der Volljährigkeit hinfällig, wenn der Vertrag geeignet ist, den jungen Mann unangemessen zu benachteiligen. Siehe Berufswunsch.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.02.06, 23:27 Titel: Re: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vergleichs
kuaja hat folgendes geschrieben::
A möchte nun beim Landgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vergleichs erreichen.
Wozu? Wenn B sich bereits nicht an die Vergleichsvereinbarung gehalten hat, ist die Sache doch eh hinfällig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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