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unterlassene hilfeleistung?

 
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Nadine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 00:14    Titel: unterlassene hilfeleistung? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich habe folgendes problem: meine 15 jährige schwester hatte vor ein paar tagen einen unfall in der schule. sie hatte im chemiunterricht mit salzzäure auf ihren finger bekommen. dies ist um ca 9:30 uhr passiert. sie ist dann weinend zu ihrer lehrerin gegangen und bat diese zu entlassen um den arzt aufzusuchen. die lehrerin meinte dann zu ihr, dass es zwar schlimm wäre diese schmerzen zu erfahren aber sie dürfte nicht gehen. sie musste dann bis 14:30uhr in der schule bleiben.

in den nächsten tagen wird sich herausstellen, ob meiner schwester der finger abgenommen werden muss.

ist das unterlassene hilfeleistung?
dürfen die überhaupt salzsäure in der schule haben?

können wir gerichtlich dagegen angehen?
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe keinen Grund, dass im Chemielabor keine Salzsäure aufbewahrt werden dürfte, wenn damit ordnungsgemäß umgegangen wird.

Ja, das ist unterlassene Hilfeleistung. Das ist sowohl strafrechtlich als aus zivilrechtlich als auch dienstrechtlich von Belang. Strafrechtlich denke ich an §§ 340, 224 StGB, Körperverletzung im Amt und Gefährliche Körperverletzung. Zivilrechtlich sind Schadensersatz und Schmerzensgeld drin, außerdem Amtshaftungsansprüche gegen die Anstellungskörperschaft (wohl das Land). Dienstrechtlich kann so etwas den Lehrer unter Umständen den Job kosten.

Ja, man kann gerichtlich vorgehen. Die Amtshaftungs- und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüche kann man im Klagewege geltend machen. Die strafrechtliche Schiene wird über eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft eingeleitet, die dienstrechtliche durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstherrn.

Birnbaum
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BeitragVerfasst am: 18.11.04, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Holla.......

mal ne Frage :
Wieviel Liter Salzsäure hat sie denn drübergekippt und wie lange war die drauf ?

Also ich habe mir auch schon einige male hochkonzentrierte Salzsäure auf die Hand gekippt.
Mit reichlich Wasser gespült und gut wars.....

Also dass bei sowas gleich der FInger abgenommen werden soll kann ich nicht ganz verstehn......
Hat Deine Schwester denn die Hand nicht abgespült ????

S.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre auch meine erste Frage.

Das würde die Inkompetenz der Lehrerin nämlich noch weiter bestätigen. Jeder Anfänger weiß, was einem der gesunde Menschenverstand auch diktieren sollte, und zwar, dass man sich die Hände schnellstmöglich waschen sollte, wenn man mit etwas Gesundheitsschädlichem in Kontakt gekommen ist.
Abgesehen davon wäre es durchaus empfehlenswert gewesen, dass nur die Lehrerin mit dem Gefahrenstoff hantiert bzw. Handschuhe auszugeben.
Die möglichen Vorgehensweisen gegen die Lehrerin wurden ja bereits beschrieben.

Steht denn die Frage bezüglich einer Amputation tatsächlich im Raum, oder ist das nur eine Vermutung? Wie bereits gesagt, Salzsäure ist weit ungefährlicher als ihr Ruf. Bei (wohlbemerkt kurzem) Kontakt mit geschlossener Haut(keine Schleimhaut, Wunden etc.) und anschließender Spülung, hat das Ganze keine weiteren Folgen und fast jeder, der sich etwas ausführlicher mit praktischer Chemie befasst hat, hat das schonmal erlebt.

Und zu der anderen Frage:
Ja, die Verwendung von Salzsäure, auch in konzentrierter Form, ist in der Schule zulässig und aufgrund der vielseitigen Verwendbarkeit durchaus verbreitet.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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0Klaus
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BeitragVerfasst am: 18.11.04, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

@ Dr. Birnbaum

fraglich ist, ob es Schmerzensgeld wirklich gibt. Nach SGB - gesetzl. Unfallversicherung - gibt es Schmerzensgeld nur bei Vorsatz. Der wird hier fehlen, da die Folge nicht billigend in Kauf genommen wurde.

mfg
Klaus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Klaus:

Das sehe ich jetzt nicht unbedingt so. Wenn die Lehrerin tatsächlich, um den Zustand der Schülerin und ihrer Hand wissend, den Artzbesuch verweigert hat, würde ich das schon als "billigend in Kauf genommen" betrachten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gamma...

Schmerzensgeld wäre schon gerecht.

Leider stellen die Gerichte hohe Maßstäbe an die Haftung auf Schmerzensgeld im Bereich der Schule:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/as0370.htm

Es wird Absicht (direkter Vorsatz, nicht nur bedingter) verlangt.

mfg
Klaus
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