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Hausratversicherung - Wiederbeschaffungswert
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

@talla

Danke... Na ja, heute haben wir einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde... Mal gucken, was in den nächsten Wochen so geschieht... Mit den Augen rollen Winken

Danke wiederum allen, die uns hier mit Rat unt Tat zur Seite stehen...

Allen, ein schönes Wochenende!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

das is schon mal ein gutes zeichen, denn

bevor das verfahren nicht eingstellt wurden, wird die akte auch nicht rausgerückt.
und, wenn das verfahren eingestellt wurde, dauert es normalerweise nicht mehr lange, bis auch die akte verschickt wird.
_________________
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo „mal wieder“,

nun schreiben wir den 28.02.2006 und es hat sich immer noch nichts bewegendes getan. Mir spuckte immer noch der Satz des Bearbeiters im Hirn rum, dass die Akte ja schon längst angefordert ist, dass aber gerade aus dem Berliner bzw. Brandenburger Raum immer etwas länger dauert. Da kam mir die Idee, mal persönlich bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, denn im Schreiben über die Einstellung des Verfahrens war eine Telefonnummer mit Sprechzeiten vermerkt. Also rief ich dann am 09.02.2006 bei der Staatsanwaltschaft an, der Herr war sehr nett und ich schilderte ihm mein Anliegen, gab ihm das Aktenzeichen durch und nach einer kurzen Weile warten, meinte er dass sie keine Anfrage einer Versicherung haben. Tja, irgendwie überraschte mich diese Aussage nicht sonderlich. Also rief ich wieder einmal bei der Aachen Münchner an, der Bearbeiter zeigte sich „überrascht“ und meinte dann sinngemäß „..dann müssen wir unseren Anwalt beauftragen direkt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten…“

Tja, am Donnerstag werde ich nach nunmehr 3Wochen wieder einmal bei der Versicherung „meines Vertrauens“ anrufen. Aber eigentlich kann ich jetzt schon voraussagen, was mich erwartet…

Wenn die nicht zahlen wollen (können), dann sollen sie das doch gleich sagen und die Leute nicht Monatelang hinhalten.

Vielleicht hat noch jemand einen guten Tipp parat!??

Ich bin echt schon am überlegen mich mal „vertrauensvoll“ an den Berliner Kurier (Berliner Tageszeitung) zu wenden, ich bin zwar kein Leser dieser Zeitung, aber manchmal muss man vielleicht solche Schritte machen…
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timba
Gast





BeitragVerfasst am: 28.02.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::

Vielleicht hat noch jemand einen guten Tipp parat!??



wie wärs damit: zum Amtsgericht gehen, Klage einreichen (geht grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt)
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

timba hat folgendes geschrieben::
steener hat folgendes geschrieben::

Vielleicht hat noch jemand einen guten Tipp parat!??



wie wärs damit: zum Amtsgericht gehen, Klage einreichen (geht grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt)


gleich so krass??? mit welcher begründung??? Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

hat denn die versicherung überhaupt anschrift und aktenzeichen der staatsanwaltschaft bekommen?

wenn nein, dann wurde das akteneinsichtsgesuch an die polizei geschickt...und wenns von dort nicht weitergeleitet wird..?!
_________________
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
hat denn die versicherung überhaupt anschrift und aktenzeichen der staatsanwaltschaft bekommen?!


ja klar, ich habe ja das schreiben der staatsanwaltschaft an die versicherung weitergeleitet...

talla hat folgendes geschrieben::
wenn nein, dann wurde das akteneinsichtsgesuch an die polizei geschickt...und wenns von dort nicht weitergeleitet wird..?!


der bearbeiter meinte was von polizei und anfrage...

mir kommts so vor, als würden die nicht gerade daran interessiert sein, dem "Kunden" gegenüber transparent aufzutreten... ich werde morgen mal wieder nachhaken... so langsam verlier ich die geduld... Mit den Augen rollen da stellt man sich doch die frage, ob man nur wegen der monatlichen kosten versichert ist... Mit den Augen rollen
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

so, habe am Donnerstag wieder einmal bei der AachenMünchner angerufen, und wieder hieß es, die Akte sein angefordert und man warte auf selbige... oh man, nun rufe ich Ende März wieder dort an... die Antwort male ich mir jetzt schon aus.... das ist doch vollkommen desillusionierend.... Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie zumindest eine Abschlagszahlung erhalten? Sofern keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Umfanges und oder der Deckung vorliegen, kann der VR dies veranlassen.
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, habe ja nicht mal eine "Aussage" das irgenwelche Bedenken vorlägen... Das einzige, was die Versicherung nicht Müde wird zu erzählen, ist das sie auf die Akte warten... Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Geschockt
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne Ihren Fall nicht im Detail, aber sofern nicht gegen Sie selbst ermittelt wird und oder die Schadenhöhe glaubhaft ist, kann der Versicherer problemlos einen Abschlag unter Vorbehalt zahlen.

Sprechen Sie doch mal den Sachbearbeiter darauf an. Smilie
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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

So, nun ist immer noch nichts passiert... Habe jetzt einen letzten Brief verfasst und darin die Versicherung aufgefordert mit bis spätestens 06.04.2006 einen genauen Stand der Sachlage zu geben. Bevor ich den Brief verfasste, erkundigte ich mich bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die sagte mir, dass die Versicherung (vertreten durch Ihren Anwalt) vom 06.03. - 12.03.2006 Akteneinsicht hatte. Nun bin ich ja mal gespannt... Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

also unabhängig davon, dass hier keine rechtsberatung erfolgen kann und auch namen von beteiligten (auch unternehmen) nicht genannt werden dürfen/sollen:

wenn der schadenregulierer von der versicherung direkt geschickt wurde hat er doch sicher eine durchschrift seiner feststellungen (der schadenaufstellung) dagelassen, was man auch selbt unterschrieben hat.

was steht den da im "kleingedruckten" auf dem formular?

hat der kollege eine visitenkarte hinterlassen? evtl. mal nachfragen (direkt bei ihm oder beim unternehmen) ob er angestellt oder "freier" sachverständiger ist. ist er angestellt und hat er eine schadenhöhe festgestellt so befindet sich das vu zu 99%. im verzug - mal in die vertragsbedingungen schauen unter dem punkt "ermittlung und zahlung der entschädigung" oder so ähnlich. da steht auch was über die verzinsung und abschlagzahlungen...

ansonsten ein "aufforderungsschreiben" mit fristsetzung zur schadenregulierung per einschreiben/rückschein an den versicherer schicken oder die rechtsschutz-vers. einschalten. selbst wenn die beim gleichen unternehmen wie die hausrat-vers. besteht; offiziell sind das rechtlich getrennte unternehmen.
_________________
MfG,
Duisburger

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steener
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
wenn der schadenregulierer von der versicherung direkt geschickt wurde hat er doch sicher eine durchschrift seiner feststellungen (der schadenaufstellung) dagelassen, was man auch selbt unterschrieben hat.

hat der kollege eine visitenkarte hinterlassen? evtl. mal nachfragen (direkt bei ihm oder beim unternehmen) ob er angestellt oder "freier" sachverständiger ist. ist er angestellt und hat er eine schadenhöhe festgestellt so befindet sich das vu zu 99%. im verzug - mal in die vertragsbedingungen schauen unter dem punkt "ermittlung und zahlung der entschädigung" oder so ähnlich. da steht auch was über die verzinsung und abschlagzahlungen...


Ja, der Herr wurde von der Versicherung zu uns geschickt, ist aber soweit ich weiß als "freier" Schadensregulierer tätig. Seine Visitenkarte trägt Logos von 3 verschiedenen Unternehmen. Somit ist er wohl auch für eben jene 3 tätig.

Duisburger hat folgendes geschrieben::
was steht den da im "kleingedruckten" auf dem formular?


Oh, gute Frage... muss ich nochmal genauestens gucken...

Duisburger hat folgendes geschrieben::
ansonsten ein "aufforderungsschreiben" mit fristsetzung zur schadenregulierung per einschreiben/rückschein an den versicherer schicken oder die rechtsschutz-vers. einschalten. selbst wenn die beim gleichen unternehmen wie die hausrat-vers. besteht; offiziell sind das rechtlich getrennte unternehmen.


Also, von Einschreiben mit Rückschein bin ich schon lange von abgerückt, da ich mir habe sagen lassen, dass das kein eindeutiger Beweis ist. Die Gegenpartei kann ja auch sagen, "da ist ein Kuvert angekommen, aber dies war leer". Absolute Sicherheit wäre wohl, wenn man einen Notar beauftragen würde... Aber na ja...

Das mit der Rechtsschutz ist Interessant, ich bin in solchen Sachen immer etwas "unbeholfen". Wie macht man das bei der Rechtsschutz geltend?! Einfach anrufen: "hey die versicherung "abc" stellt sich "dumm" an" wirds ja auch nicht bringen, oder!? Winken Winken
Für mich stellt sich immer die Frage nach einer Handhabe!? Was kann ich schon fordern!? Das Unternehmen fordert zwar trunusmäßig ihre Versicherungsgebühren, aber der Versicherungsnehmer ist wieder einmal das kleinste Licht....

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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

steener hat folgendes geschrieben::
Ja, der Herr wurde von der Versicherung zu uns geschickt, ist aber soweit ich weiß als "freier" Schadensregulierer tätig. Seine Visitenkarte trägt Logos von 3 verschiedenen Unternehmen. Somit ist er wohl auch für eben jene 3 tätig.


das liest sich, als wäre der kollege für einen konzern tätig. einfach mal nachfragen ob die unternehmen verbunden sind. ein selbstständiger "schadenermittler" führt eigentlich kein logo eines unternehmens auf der visitenkarte. vermutlich ist der schadenregulierer fest angestellt beim konzern, und arbeitet einfach für nur für die konzern-eigenen versicherer.

steener hat folgendes geschrieben::
Duisburger hat folgendes geschrieben::
was steht den da im "kleingedruckten" auf dem formular?


Oh, gute Frage... muss ich nochmal genauestens gucken...


das hilft in der regel weiter, auch bei künftigen nachfragen beim versicherer oder der klärung mit dem rechtsanwalt

steener hat folgendes geschrieben::
Duisburger hat folgendes geschrieben::
ansonsten ein "aufforderungsschreiben" mit fristsetzung zur schadenregulierung per einschreiben/rückschein an den versicherer schicken oder die rechtsschutz-vers. einschalten. selbst wenn die beim gleichen unternehmen wie die hausrat-vers. besteht; offiziell sind das rechtlich getrennte unternehmen.


Also, von Einschreiben mit Rückschein bin ich schon lange von abgerückt, da ich mir habe sagen lassen, dass das kein eindeutiger Beweis ist. Die Gegenpartei kann ja auch sagen, "da ist ein Kuvert angekommen, aber dies war leer". Absolute Sicherheit wäre wohl, wenn man einen Notar beauftragen würde... Aber na ja...


Vorab faxen - dann Einschreiben/Rückschein. Oder per Postzustellurkunde und "Versand unter Zeugen", also einen neutralen Dritten (Schalterbeamten / Mitarbeiter der Postagentur) in einem ruhigen Moment ansprechen und bestätigen lassen... Hat der Versicherer einen Außendienst, also eine Geschäftsstelle, Makler o.ä. ein der Nähe? Dann mit dem Schreiben und einer Kopie dahin gehen (oder zu dem Bekannten der einem die Versicherung angedreht hat), die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen lassen (handschriftlich vom Vertreter/Niederlassungsleiter/Bekannten, soweit noch für den VR tätig) auf der Kopie und dort abgeben - aber auch den Empfang handschriftlich (mit Stempel der Agentur) auf der Kopie bestätigen lassen und bitte das Original per Hauspost weiterzuleiten und die Kopie mitnehmen und gut aufheben. [/quote]

steener hat folgendes geschrieben::
Das mit der Rechtsschutz ist Interessant, ich bin in solchen Sachen immer etwas "unbeholfen". Wie macht man das bei der Rechtsschutz geltend?! .... Für mich stellt sich immer die Frage nach einer Handhabe!? Was kann ich schon fordern!?


Die Service-Nummer anrufen, Fall schildern und Rechtsanwalt des Vertrauens benennen - oder RA in der Nähe empfehlen lassen. Normal faxt der Rechtsschutzversicher dann mind. die Übernahmezusage der Erstberatung an den Rechtsanwalt. Termin dort vereinbaren und offen und ehrlich die Fakten schildern. Sehr glücklich
_________________
MfG,
Duisburger

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