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Klapps auf den Hinterkopf und Haareziehen...

 
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bichelette
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:37    Titel: Klapps auf den Hinterkopf und Haareziehen... Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn geht in die 1. Klasse, ist also noch ein "Frischling". Am Wochenende hat er mir erzählt, dass er bei der Probe zu einer kleinen Aufführung für die Schule von seinem Klassenlehrer einen Hieb auf den Kopf bekommen hat und ihm davor auch schon von demselben an den Haaren gezogen worden ist.
Er ist jetzt erst damit rausgerückt, weil er eher die Art Kind ist, die meint sie hätte etwas falsch gemacht und damit mit Recht gestraft wird.

Natürlich weiß ich, dass das nicht rechtens ist und ich bin echt außer mir. Aber wie gehe ich richtig vor, damit so etwas nicht mehr vorkommt?? Vor allem, damit er in Zukunft durch meine Gegenwehr nicht noch weitere Repräsalien zu spüren bekommt.

Vielen Dank für eine informative Antwort,
bichelette
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es kommt erstmal auf das tatsächliche Geschehen an.

Zwischen "Klaps auf den Hinterkopf" aus dem Titel und einem "Hieb" gibt es doch deutliche Unterschiede.

Sollte es, wie ein starkes Haareziehen auch, ein wirklicher körperlicher Angriff gewesen sein, würde ich auf jeden Fall den Leher ansprechen und wenn der nicht reagiert die Schulleitung einschalten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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bichelette
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn hatte keine Beule am Kopf, aber ehrlich gesagt, kommt es mir nicht auf die Stärke des Hiebs oder Klapses an, es geht mir um die Tatsache, das sich sein Lehrer wohl nicht zum ersten Mal an ihm vergriffen hat und ich dies nicht zulassen kann und darf.
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Stell` deine Frage mal hier:


www.grundschultreff.de
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

Klar ist, dass das verboten ist. Die Frage ist, wie man damit umgeht. Rechtlich ist das einigermaßen einfach. Es handelt sich um eine Körperverletzung, nicht besonders gewichtig, gleichwohl eine Körperverletzung, vermutlich begangen als Amtsträger (§ 340 StGB).

Wie man damit umgeht, das ist die schwierige Frage, und die kann man rechtlich nicht beantworten. Das ganze soll ja nachher nicht zum Schaden des Kindes enden. Erfahrungsgemäß sollte in solchen Situationen nie eine "Eskalationsstufe" mehr beschritten werden als erforderlich. Also wäre der erste Schritt das Gespräch mit dem Lehrer. Dabei sachlich zu bleiben, ist bestimmt nicht einfach, aber doch erforderlich. Beim nächsten Zwischenfall geht es an den Schulleiter, danach an die Dienstaufsichtsbehörde.

Birnbaum
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