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Bessere Note durch Rechenfehler des Lehrers

 
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Gast12
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 14:09    Titel: Bessere Note durch Rechenfehler des Lehrers Antworten mit Zitat

Hi!
Ein Freund von mir hat in einer Klausur eine Note 3 erhalten (k13: 7 Punkte), und zwar nur deswegen, weil der Lehrer beim Zusammenrechnen der Fehler einen vergessen hat. Hätte er diesen noch berücksichtigt, wären es nur 6 Punkte geworden. Was ist jetzt los, wenn der Lehrer sein Missgeschick noch (nachträglich/ nach Herausgabe der Klausur) bemerkt. Darf er dann noch die Note meines Freundes zum Schlechteren verändern?
cu
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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

diese frage wurde schon oft gestellt. nachträglich darf der lehrer eine arbeit nur zum vorteil des schülers korigieren.

unabhängig von ihrem fall:
(schüler hätte in einer erbeit ein punkt mehr erhalten müssen, sodass sich note verbessert:)
beliebte sprüche von lehrern sind:"wenn du unbedingt willst, dass ich dir den punkt noch gebe, dann schau ich so lange bis ich noch viel mehr fehler von dir finde" ->nicht zulässig!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das schon diskutiert wurde, die rechtliche Grundlage hat mir bisher in den Argumentationen immer gefehlt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 05:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem stimmt das nicht. Die Note darf sehr wohl auch nachträglich zu Ungunsten des Schülers berichtigt werden. § 48 VwVfG regelt Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Wenn der Lehrer sich verrechnet hat, liegt eine rechtswidrige Begünstigung des Schülers vor, und die kann korrigiert werden. Unter Umständen sind Schadensersatzansprüche möglich, aber es ist kaum je ein kausaler Schaden denkbar.

Eine wesensverwandte, aber eben doch andere Frage ist, ob bei einer Nachkorrektur aufgrund einer Remonstration des Prüflings der Prüfer die Note auch herabsetzen darf. Da ist im Moment in der Rechtsprechung einiges im Fluss. Ursprünglich hieß es, das geht nie. Mittlerweile heißt es wohl, das geht, wenn dadurch nicht eine bestandene zu einer nicht bestandenen Prüfung wird.

Birnbaum
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