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Hallo,
ich bin der Meinung, Garantie gibt ein Hersteller oder Lieferant einer Ware. Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung dazu.
Also: Ein Autoradio von Grünpunkt hat eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, der Hersteller und/oder Händler gibt aber 24 Monate Garantie.......
so ist das zu verstehen.
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt nach 2 Jahren.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt für die Gewährleistung eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Verbraucher, sie brauchen also während dieser Zeit den Sachmangel nicht zu beweisen. Man kann dies als eine Art "Quasi-Garantie" bezeichnen.
Nicht vergessen sollte man, dass der Begriff der Gewährleistung sich immer auf Mängel bezieht, die beim Verkauf der Ware schon (versteckt) vorhanden waren. Wenn also die Stereoanlage nach drei Monaten durch Unachtsamkeit vom Regal fällt, dann tritt keine Gewährleistung ein.
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