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Garantie und Gewähleistung

 
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gun7777
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Allgäu

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 18:16    Titel: Garantie und Gewähleistung Antworten mit Zitat

Hallo, worin besteht der Unterschied zwischen Garantie und gewährleistung?

Danke schon mal für die Info.
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ulrichms
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 19:13    Titel: Garantie/Gewährleistung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin der Meinung, Garantie gibt ein Hersteller oder Lieferant einer Ware. Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung dazu.

Also: Ein Autoradio von Grünpunkt Mit den Augen rollen hat eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, der Hersteller und/oder Händler gibt aber 24 Monate Garantie.......
so ist das zu verstehen.
Gruß
ulrichms
_________________
Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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gun7777
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Allgäu

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

gilt aber nicht seit dem Jahr 2002 einen gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt nach 2 Jahren.

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt für die Gewährleistung eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Verbraucher, sie brauchen also während dieser Zeit den Sachmangel nicht zu beweisen. Man kann dies als eine Art "Quasi-Garantie" bezeichnen.

Nicht vergessen sollte man, dass der Begriff der Gewährleistung sich immer auf Mängel bezieht, die beim Verkauf der Ware schon (versteckt) vorhanden waren. Wenn also die Stereoanlage nach drei Monaten durch Unachtsamkeit vom Regal fällt, dann tritt keine Gewährleistung ein.
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