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Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.03.06, 12:23 Titel: Doppelte Rechnung für ein Beratungsgespräch
Hallo,
ich habe mal eine Frage!
Vor einer Woche war ich bei einem RA wegen einer privaten Sache
( privates Baurecht ). Bei dem Beratungsgespräch fragte ich, im beisein meiner Mutter, wieviel es kosten würde. Daraufhin erwiderte der RA zwischen 50 - 190 € .
Wir waren mit der Rechnungstellung des Architekten nicht zufrieden.
Da der Archithekt auch Beruflich mit uns zusammen gearbeitet hat waren leider einige Rechnungen, die eigentlich Privat laufen sollten, an die Firma gerichtet.
Ich sagte aber zum RA das es privat sei und die Rechnungen noch umgeschrieben werden!
Der Streitwert lag bei 5.982,33 € wir hatten nur einige andere Rechnungen mitgenommen um den Sachverhalt zu schildern.
Erst kam dann eine Rechnung die an meine Firma gerichtet war mit der Aussage, das die RSV die Sache nicht übernimmt, da ich aber eine Private RSV habe und keine
Berufs - RSV ist das ja schon klar!
Also bat ich den RA die Rechnung umzuschreiben da es ja eine private Sache war.
( bin zwar für 20 min. Beratung und einem Dreizeiler nicht so ganz zufrieden mit der Rechnung 264€ inkl. Ust. ) aber die würde ja wenn er sich bei der Versicherung meldet die RSV übernehmen.
Jetzt kommt der Knaller!
Nachdem der RA die Rechnung umgeschrieben hat auf meine private Anschrift ( Begutachtung der Rechnungserteilung 5.982,33 € ) schickte er gleichzeitig eine Rechnung Begutachtung von Honorarrechnungen ( die auch privat sind aber vom Arichtekten an die Firma gerichtet waren, wo ich aber sagt das die privat sein und umgeschrieben werden ) an meine Firma.
Gegenstandswert 8.966,34 € 311,60 € will er jetzt noch zzgl. haben zu der oben genannten Re.
Also 2 Rechnungen für ein Beratungsgespräch ( insgesammt 576.08 € für 20 min. und einen Dreizeiler. )
In dem Beischreiben ist die Rede davon, das die Kanzlei nicht verpflichtet ist, eine zweite Deckungsanfrage kostenlos zu tätigen.
Des weiteren, und das finde ich eine bodenlose Frechheit, schreibt der RA das er sich nicht an dem meinerseits angedachten Versuch des VERSICHERUNGSBETRUGES beteilig.
Vor einer Woche war ich bei einem RA wegen einer privaten Sache
( privates Baurecht ). Bei dem Beratungsgespräch fragte ich, im beisein meiner Mutter, wieviel es kosten würde. Daraufhin erwiderte der RA zwischen 50 - 190 € .
Das stimmt. Wenn man dem Anwalt sagt, man kommt als Verbraucher, dann gibt es bei einem Auftraggeber eine Kappungsgrenze von 190 € zzgl. USt und etwaiger Auslagen.
supernova hat folgendes geschrieben::
Wir waren mit der Rechnungstellung des Architekten nicht zufrieden.
Da der Archithekt auch Beruflich mit uns zusammen gearbeitet hat waren leider einige Rechnungen, die eigentlich Privat laufen sollten, an die Firma gerichtet.
Ich sagte aber zum RA das es privat sei und die Rechnungen noch umgeschrieben werden!
Der Streitwert lag bei 5.982,33 € wir hatten nur einige andere Rechnungen mitgenommen um den Sachverhalt zu schildern.
Ob ein Problem einen Verbraucher betrifft oder einen Gewerbetreibenden, liegt nicht im Gestaltungsspielraum des Mandanten. Wenn eine Rechnung überprüft wird, die an die Firma gerichtet ist, ist hier zunächst mal bei der "Überprüfung" die Firma der Mandant. Der Mandant hätte ja, soweit dies wirklich nur ein "Fehler" war, erst die Rechnungen umschreiben lassen können, um sie dann prüfen zu lassen.
supernova hat folgendes geschrieben::
Also 2 Rechnungen für ein Beratungsgespräch ( insgesammt 576.08 € für 20 min. und einen Dreizeiler. )
In dem Beischreiben ist die Rede davon, das die Kanzlei nicht verpflichtet ist, eine zweite Deckungsanfrage kostenlos zu tätigen.
Naja, das ist halt die Ungerechtigkeit der streitwertbezogenen Gebühren.
Einen Tag zuvor musste der Anwalt vielleicht 4 Stunden beraten für 32 €, weil es um einen geringen Streitwert ging... dies ist aber der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers. Wo es um viel geht, soll der Anwalt viel verdienen, damit er sich leisten kann, bei kleinen Streitwerten auch für wenig zu arbeiten, damit Rechtssuchende mit "kleinen" Problemen auch eine Chance haben, einen Anwalt zu konsultieren.
Der Anwalt ist im Übrigen überhaupt nicht verpflichtet, die RSV zu kontaktieren. Nicht mal ein erstes Mal. Der Kontakt zur RSV ist grundsätzlich eine eigenständige gebührenrechtliche Angelegenheit. Der Anwalt könnte hierfür eine Gebühr aus seinen Kosten und etwaigen zu erwartenden Gerichtskosten (je nach Auftrag) in Rechnung stellen. Die Anwälte machen dies aber kostenlos als Serviceleistung, müssen tun sie es nicht.
supernova hat folgendes geschrieben::
Des weiteren, und das finde ich eine bodenlose Frechheit, schreibt der RA das er sich nicht an dem meinerseits angedachten Versuch des VERSICHERUNGSBETRUGES beteilig.
Wenn ich ein Problem so umdeute, dass es ein privater RS-Fall wird, obwohl objektiv eine Firma eine an sich gerichtete Rechnung überprüfen lässt, ist der Anwalt dran. Die RSV kann jederzeit einen Nachweis über die vorgelegten Rechnungen verlangen. Wenn der Anwalt bei einer Privat-RSV eine Beratungstätigkeit abrechnet, bei der über Firmenrechnungen geredet wurde, hat er ein riesen Problem.
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.03.06, 11:08 Titel: hi
sorry aber so ganz verstehe ich das nicht!
die erste Rechnung vom RA war an die Firma adressiert, als ich aber sagte das es er sich dort getäuscht hat ( hatte schon am anfang geschildert das es privat sei und die Re. von Architekten umgeschrieben werden mußte aber schnell gehen und hatte die falschen Rechnungen noch )
Komischer weise ist die erste Rechnung 190 € + einigen extras an die Firma gerichtet worden.
Kann ein Anwalt schalten und walten wie er will?
die Re. die ich jetzt umgeschrieben bekommen habe ist ja die gleiche wie die erste, dazu kommt aber jetzt eine extra Re. die wiederum an die Firma gerichtet ist in oben genannter höhe ( bestimmt weil ich ein paar differenzen mit Ihm am Tel. hatte ).
wenn ich den RA frage was es kostet, ist es nicht seine Pflicht mich auf die doppelte Rechnungstellung hinzuweisen?
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