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Verfasst am: 02.03.06, 10:23 Titel: Anschluss verpasst - wer zahlt?!
Hallöchen,
man sollte sich folgen Fall mal bitte vorstellen
Man fliegt von Deutschland nach Malaga mit einer deutschen Charterairline, in Malaga fliegt man weiter in die spanische Enklave in Afrika - Melilla, die einzige Verbindung dorthin wird von der spanischen Airline "i" angeboten, und nur deshalb dort gebucht!
Bereits auf dem Hinflug bemerkt der Reisende, das ein Flug nach Melilla (es pendeln dort den ganzen Tag zwei Propeller Flugzeuge zwischen Melilla und Malaga) wegen Technischen Problemen eine Stunde Verspätet ist, der eigene Hinflug ist on time. Da der Reisende am selben Tag zurück muss, fragt er sicherheitshalber das Bodenpersonal von I ob es Probleme geben könnte, wenn sich der delay auf nachfolgende Flüge auswirkt, da er nicht in Afrika festsitzen will, zumal der Rückflug nach D am Abend ansteht- darauf hin wird ihm mit lachen mitgeteilt I hätte viele Flugzeuge und man solle sich keine Sorgen machen. Nicht wirklich beruhigt, aber eben mit Termin in Melilla, tritt der Reisende den Flug an.
Am Mittag kommt was kommen muss, der Rückflug ist um 2 Stunden Verspätet, der Check In der Deutschen Airline "HF" in Malaga hat schon geschlossen, klar das HF nicht interessiert ist an einer Verspätung der I.
I interessiert sich aber auf dem Flughafen auch nicht für den Anschlussflug mit HF, der Beförderungsvertrag wurde - wenn auch Verspätet- erfüllt so die Aussage, Kundenservice (können wir Ihnen bei der Hotelsuche behilflich sein etc.) wird keiner gegeben.
An diesem Abend gehen keine Flüge mehr nach Deutschland, der Reisende zahlt 180EUR für ein Rückflugticket am Folgetag, 60EUR für ein Hotelzimmer, hat einen Tag Verdienstausfall etc.
In Deutschland wird das Online Beschwerdeformular auf der Website der Airline ausgefüllt (das lt. Hotline in diesem Fall benutzt werden muss) , trotz Eingangsbestätigung nach zwei Wochen keinerlei Reaktion der Airline.
Kann der Reisende etwas geltend machen, oder ist es einfach Lehrgeld, weil er am selben Tag zurück nach D wollte?
Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis sollte es doch so aussehen:
Da die "i" diese Verspätung zu Verantworten hatte, da es sich um einen Technischen Delay handelte, da das Flugzeug nicht richtig gewartet wurde etc, und es sich nicht um höhere Gewalt aufgrund von Wetter etc. handelte, sollte die I doch für die nicht unwesentliche Verspätung verantwortlich sein, der Reisende hat 2 1/2 Stunden Zeit zwischen den Flügen gelassen, was auf einem Flughafen wie Malaga definitiv kein Problem darstellen sollte, da kurze Wege etc. Man kann doch nicht vom Passagier verlangen den 10x teureren Flug nach D zurück ebenfalls mit der I zu buchen, nur um seine Rechte zu sichern, wenn der Flug mit HF zeitlich und preislich besser passt, oder?
Meiner Meinung nach hat I den geschlossenen Beförderungsvertrag mit der gebuchten Beförderungszeit nicht erfüllt, und muss deshalb zumindest einen Teil der Kosten tragen!
fragt er sicherheitshalber das Bodenpersonal von I ob es Probleme geben könnte, wenn sich der delay auf nachfolgende Flüge auswirkt, da er nicht in Afrika festsitzen will, zumal der Rückflug nach D am Abend ansteht- darauf hin wird ihm mit lachen mitgeteilt
Auch wenn Melilla zu Spanien gehört - es ist schon Afrika. Und dort geht man mit solchen Fragen viel sorgloser um als wir hier in Mitteleuropa. Sprich: ich würde dort solchen Aussagen wenig Vertrauen entgegen bringen.
Zitat:
I interessiert sich aber auf dem Flughafen auch nicht für den Anschlussflug mit HF, der Beförderungsvertrag wurde - wenn auch Verspätet- erfüllt so die Aussage, Kundenservice (können wir Ihnen bei der Hotelsuche behilflich sein etc.) wird keiner gegeben.
hier liegt ein Irrtum vor: es handelt sich um zwei einzeln abgeschlossene Beförderungsverträge und nicht um einen Anschlussflug. In der Tat hat es "I" nicht zu interessieren, ob und wie der Passagier weiter kommt.
Zitat:
Da die "i" diese Verspätung zu Verantworten hatte, da es sich um einen Technischen Delay handelte, da das Flugzeug nicht richtig gewartet wurde etc, und es sich nicht um höhere Gewalt
das ist eine sehr gewagte Aussage und müsste im Zweifelsfall vom Passagier bewiesen werden.
Natürlich haftet eine Fluglinie für die Erbringung der versprochenen Beförderungsleistung und kann haftbar für Schäden gemacht werden. Jedoch sollte man dazu genau die Beförderungsbedingungen von "I" kennen, sowie den Nachweis des wahren Grundes für die Verspätung erbringen können. Ansonsten sehe ich hier einen endlosen Streit vor Gericht...
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Umsteigezeit - Sicherheitszeitraum - von einem Richter hinterfragt werden könnte. Sprich: wie verlässlich ist denn die "I" und reicht es da aus, einen Sicherheitszeitraum von 60 bis 90 min einzuplanen? Hier geben die so genannten Minimum Connection Times Aufschluss, die über jede Fluglinie für jede Flughafen aufliegen (bei Fachleuten).
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