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A wohnt zur Miete bei B und klebt im Laufe der Mietzeit an die funierten Holztüren innerhalb der Wohnung Türschilder wie z.B. "Bad" oder "WC" aus Window-Color. Bei Auszug lassen sich diese Türschilder nicht mehr entfernen ohne die Türe zu beschädigen. Abschleifen o.ä. ist nicht möglich, man muss die Türen ersetzen. Zwei unbeklebte passen aber zu den Neuen und können bleiben.
A hat eine Haftpflichvers. und möchte 4 Türen ersetzt haben. Kostet ca. 600 Euro. Der Chef der Schadensabteilung sagte telef. eine Schadensübernahme zu, aus Kulanz, weil noch nie Schaden gehabt..., meinte dann aber bei Rechnungszusendung soviel könne nicht übernommen werden.
Der Schaden wäre von A vorsätzlich und mutwillig verursacht worden.
Ist er zwar nicht, A hätte das natürlich nicht gemacht wenn er gewusst hätte dass es nicht mehr zu entfernen wäre.
Laut Schadensabt. werden 250,- Euro kulante Abschlagszahlung übernommen ( mit Unterschrift auf weitere Zahlung zu verzichten ). Gesamter Schaden kann nur übernommen werden wenn A z.B. nachweisen kann dass auf diesen Window-Color Fläschen steht auf jeden Untergrund anbringbar...
Steht nicht drauf, es steht drauf für Glas, Fliesen, Spiegel, dass hatte A nicht beachtet.
Was soll A denn jetzt tun? Die 250,- Euro nehmen und den Rest selbst zahlen?
gruuss
haeuslebauer
grundsätzlich sind "übermäßige beanspruchungen" sowie "(bedingter) vorsatz" vom versicherungschutz ausgeschlossen. das ggf. rückstände an den türen bleiben, oder sich flecken bilden, die nicht mehr entfernt werden können, damit hätte man tatsächlich rechnen müssen. ob man das nun übermäßige beanspruchung oder bedingten vorsatz nennt, hängt zum einen vom einzelfall ab, macht am ende aber keinen unterschied mehr. das aufkleben irgendwelcher sachen fällt hier regelmäßig darunter.
ich würde daher die 250 € nehmen...
vermieter B hat im übrigen nur anspruch auf zeitwert, nicht auf neuwert. evtl. erteilt die versicherung ja auskunft, wie hoch der zeitwert anzusetzen ist, dann bleibt an A weniger "hängen". _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 03.03.06, 23:22 Titel: vom hersteller als geeignet ausgewiesen...
was wäre wenn.....
A ein Päckchen dieser Window Color Farben hätte, auf dem steht: "für alle glatten Flächen, trocken abziehbar und wiederverwendbar".
Würde das etwas an der Sache ändern?
Der Abteilungsleiter der Schadensabteilung meinte telefonisch der Schaden würde übernommen werden wenn A beweisen könnte ( Verpackung der Farben ) dass die Farben vom Hersteller als für alle Untergründe geeignet ausgewiesen sind.
Oder soll A trotzdem noch die 250,- Euro annehmen.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 04.03.06, 00:42 Titel:
Hi,
bei einer solchen Produktbeschreibung müßte der Hersteller doch haften, oder( Produkthaftung)?
Aber: dann wäre zu klären, was der Hersteller unter einen glatten Fläche versteht. Ich wage es jetzt einfach mal zu bezweifeln, daß eine echtholz-furnierte Tür der Definition des Herstellers entspricht(wenn es sich in diesem Fall denn um eine solche handelt).
Der Leiter der Schadenabteilung spricht jedoch von allen Untergründen.
Dieser Nachweis steht auf tönernen Füßen und der Schuß könnte, wie bereits gesagt, nach hinten losgehen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ich denke das passt hier ganz gut auf den Fall. Ehrlich gesagt können Sie froh sein, das Sie überhaupt eine Kulanzleistung erhalten.
Ich hätte Ihnen den Schaden sicherlich abgelehnt, wenn ich als Regulierervor Ort gewesen wäre.
Verfasst am: 07.03.06, 13:32 Titel: kostenübernahme aus kulanz
So, jetzt hat sich die Versicherungsgesell. bei A gemeldet und möchte die Verpackung der Farben sehen, wegen der Aufschrift...und einer event. Kostenübernahme.
Ist es ratsam jetzt zu sagen:"nein danke, nicht nötig, ich bin zufrieden mit der Kulanzzahlung" oder soll A die Packung mal einschicken?
Nichts dass später die Vers. jede Zahlung ablehnt?
A hat aber schon die Zusage und den Zahlschein für die 250,- Euro bekommen. Wenn die mal eingelöst sind können sie ja nicht mehr zurückgefordert werden, oder? Danach kann A ja trotzdem versuchen, durch Einsendung der Packung, event. eine volle Kostenübernahme zu erreichen.
Dann ist dieser Fall für A endlich erledigt!!!
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 07.03.06, 15:03 Titel:
Hi,
echter Zufall: ich hatte am WE eine Flasche einer solcher Farbe in der Hand! Denke mal, daß es da verschiedene Hersteller gibt.
Auf dieser waren die 'glatten Flächen' beschrieben: Glas, Folie, Fliesen...
Ich kann mich auch daran erinnern, daß der Tel-Ko-Anbieter mit dem großen T bei der Produktbeschreibung seiner Apparate darauf hinweist, daß die Gummifüße der Apparate ggfs. auf dem Untergrund Spuren hinterlassen und es zu Verfärbungen etc. kommen kann...
Mehr kann ich dazu nicht sagen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Verfasst am: 07.03.06, 16:53 Titel: Re: kostenübernahme aus kulanz
haeuslebauer hat folgendes geschrieben::
So, jetzt hat sich die Versicherungsgesell. bei A gemeldet und möchte die Verpackung der Farben sehen, wegen der Aufschrift...und einer event. Kostenübernahme.
Ist es ratsam jetzt zu sagen:"nein danke, nicht nötig, ich bin zufrieden mit der Kulanzzahlung" oder soll A die Packung mal einschicken?
Nichts dass später die Vers. jede Zahlung ablehnt?
A hat aber schon die Zusage und den Zahlschein für die 250,- Euro bekommen. Wenn die mal eingelöst sind können sie ja nicht mehr zurückgefordert werden, oder? Danach kann A ja trotzdem versuchen, durch Einsendung der Packung, event. eine volle Kostenübernahme zu erreichen.
Dann ist dieser Fall für A endlich erledigt!!!
gruss
haeuslebauer
normaleweise werden solche zahlungen (erstens kulanz, zweitens im bagatellbereich) nicht zurückgefordert.
deshalb würde ich die packung einreichen, "schlimmer" kanns eigentlich nicht werden.
wie alt sind denn die türen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
bei 6-7 jahren ist ein zeitwertabzug von etwa 20% durchaus berechtigt. wie gesagt, der vermieter hat nicht anspruch auf neuwert, sondern nur auf zeitwert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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