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Bei Kreditübernahme trotzdem Vorfälligkeitsentschädigung?

 
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Ela_inOS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 14:22    Titel: Bei Kreditübernahme trotzdem Vorfälligkeitsentschädigung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Eigenheim ist verkauft worden. Es war noch nicht schuldenfrei, sondern durch einen Kredit finanziert. Der neue Besitzer des Hauses übernimmt den Kredit mit allen Konditionen wie Laufzeit, Zinsen usw. Dies wird auch im Kaufvertrag (notariell) festgehalten.

Jetzt erhebt die Bank Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber dem vorherigen Besitzer.

Meine Frage hier: Ist das rechtens? Die Bank hat doch gar keinen Schaden, da der Kredit genauso weiterläuft und genauso weiter bedient wird wie es ohne den Verkauf geschehen wäre.

Wenn jemand eine Antwort weiß, wäre ich auch über eine Begründung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen, Ela
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, dass ist nicht ok. Die Bank kann (und wird) eine Bearbeitungsgebühr für den Gläubigerwechsel berechnen. Aber ein Zinsschaden kann nicht geltend gemacht werden, da er nicht eingetreten ist.

Die Bank ist aber nicht verpflichtet, dem Gläubigerwechsel zuzustimmen.
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