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Verfasst am: 02.03.06, 14:44 Titel: Lebensversicherung: Summe an "falsche" Person geza
Was tun, wenn theoretisch folgendes passierte: ...
Nach dem Tod einer Person, für die (nachweislich) eine Lebensversicherung bestand, gibt es durch gesetzliche Erbfolge lange Zeit keinen Erbschein.
Im Vertrag ist der Ehegatte als Begünstigter eingetragen, der aber noch vor ihr verstirbt.
Die Versicherungssumme muss also an die Erben ausgezahlt werden.
Nun zahlt aber die Versicherung die Versicherungssumme vorab - also ohne Vorlage eines Erbscheins - an einen(!) der Miterben aus. (Ich weiß, dass dies eigentlich nicht möglich ist. Es IST aber passiert...) Dieser Miterbe behauptet währenddessen überall, dass eine andere Person "sicher" das Geld erhalten hätte und diese Versicherungsgelder sowieso nicht zum Erbe gehörten.
FRAGE:
Sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch die ("kassierende") Erbin hätten bei dieser Konstellation Fehler gemacht.
Was aber können / sollten die anderen Erben jetzt unternehmen?
Klar, dass die Versicherungsgesellschaft keine Ausreden parat haben kann.
Aber: Hat sich die Erbin unter Umständen vielleicht sogar strafbar gemacht?
Danke!!
Verfasst am: 02.03.06, 15:19 Titel: Re: Lebensversicherung: Summe an "falsche" Person
Karin-Marie hat folgendes geschrieben::
Was tun, wenn theoretisch folgendes passierte: ...
Nach dem Tod einer Person, für die (nachweislich) eine Lebensversicherung bestand, gibt es durch gesetzliche Erbfolge lange Zeit keinen Erbschein.
Im Vertrag ist der Ehegatte als Begünstigter eingetragen, der aber noch vor ihr verstirbt.
Die Versicherungssumme muss also an die Erben ausgezahlt werden.
Nun zahlt aber die Versicherung die Versicherungssumme vorab - also ohne Vorlage eines Erbscheins - an einen(!) der Miterben aus. (Ich weiß, dass dies eigentlich nicht möglich ist. Es IST aber passiert...) Dieser Miterbe behauptet währenddessen überall, dass eine andere Person "sicher" das Geld erhalten hätte und diese Versicherungsgelder sowieso nicht zum Erbe gehörten.
FRAGE:
Sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch die ("kassierende") Erbin hätten bei dieser Konstellation Fehler gemacht.
Was aber können / sollten die anderen Erben jetzt unternehmen?
Klar, dass die Versicherungsgesellschaft keine Ausreden parat haben kann.
Aber: Hat sich die Erbin unter Umständen vielleicht sogar strafbar gemacht?
Danke!!
Als "Mit-Erbberechtigte" die Versicherung dazu auffordern, verbindliche Auskunft über den Verbleib der Versicherungssumme zu erteilen. Kto.-nummer, -inhaber usw.
Die Erbin versucht hier wohl vorsätzlich das Geld zu unterschlagen, dies ist definitiv Strafbar. Auch weil, wenn das Geld in Erbmasse fällt, eventuell höhere Erbschaftssteuern anfallen würden. -> Betrug am Staat, also hier Steuerhinterziehung!
Nichts desto trotz, kann ich mir ein solches Falschhandeln des VR nicht vorstellen...
Wer war denn bei Ihnen Nachlassverwalter? Er hätte sich um die korrekte Abwicklung kümmern müssen und nur an Ihn hätte auch gezahlt werden dürfen...
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