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Verfasst am: 02.03.06, 13:09 Titel: Anwalt reagiert nicht
A bekommt von einem Mitbewerber, hier B genannt eine Abmahnung. Da die Frist (1 Woche)relativ kurz ist, und die Abmahnung bei A am Samstag zugestellt wird, nimmt sich A panisch einen Anwalt online bei C. A schildert C seinen Fall am Samstag und C reagiert am Sonntag vormittag, wenn der Auftrag erteilt wird, kostet es einen Betrag X und wenn A annimmt, reagiert C innerhalb von 3 Werkagen. A überlegt sich, ob sich die Kosten lohnen und entscheidet sich am Sonntagabend, C zu beauftragen seine Interessen zu wahren.
Nach 4 Werkagen (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag vormittag)hat sich C immer noch nicht gemeldet.
Haftet C für Schadensersatzansprüche und Kosten von A, da er sich nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet hat?
Muß A überhaupt C bezahlen, wenn er sich einen anderen Anwalt nimmt? Kann A C schadensersatzpflichtig machen, falls der andere Anwalt für seine Tätigkeit mehr Geld verlangt?
Soll A in diesem Fall, sehr schnell einen anderen Anwalt nehmen, da C nicht tut?
Kann A C wegen Nichtstun in Regreß nehmen?
Bitte um schnelle Antworten, da das Abmahndatum morgen Freitag ist.
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