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Anwalt das Mandat entziehen

 
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 12:05    Titel: Anwalt das Mandat entziehen Antworten mit Zitat

Hallo,
wir hatten vor vier Wochen einen Rechtsanwalt beauftragt, in einer Unterhaltsforderung für uns tätig zu werden.

Der Anwalt ist ziemlich träge und deshalb wollen wir einen anderen Anwalt mit der Interessenvertretung beauftragen.

Kann man das so? Was sollte man dem Anwalt schreiben?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern der Anwalt nicht auf Grund von Prozesskostenhilfe beigeordnet ist, kann man selbstverständlich jederzeit den Dienstvertrag kündigen. Nur muss man halt dann die bereits entstandenen Gebühren bezahlen. Da es sich bei Anwaltsgebühren um Pauschgebühren handelt, die unabhängig vom Umfang und Fortschritt der Tätigkeit geschuldet werden, muss man dann halt einen Großteil der Gebühren dem neuen Anwalt ein zweites Mal zahlen.
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es wurde Beratungshilfe für die Angelegenheit gewährt.

Der Anwalt hat bisher nur einen Besprechungstermin gemacht und einen Brief aufgesetzt an den gegnerischen Anwalt.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll er denn sonst machen Ihrer Ansicht nach?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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superwillm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Was soll er denn sonst machen Ihrer Ansicht nach?


Zum Beispiel nach Ablauf von Frist handeln und die Angedrohten Maßnahmen einleiten und nicht dann sagen, wir schauen mal, vielleicht kommt ja noch etwas von der Gegenseite...
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nach 4 Wochen...

Ihnen ist übrigens klar, dass ein Beratungshilfeschein diese "Maßnahmen" vermutlich nicht abdeckt? Haben Sie die Zusage für PKH oder finanzieren den Spass selbst? Können Sie die Kosten tragen, wenn Sie in Folge einer späteren Einlassung der Gegenseite, die neue Umstände ins Spiel bringt, teilweise unterliegen?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bzgl. Beratungshilfe bitte z.B. hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/berhvv/anlage_1_8.html

@superwillm:

Auch im Rahmen eines Beratungshilfemandates sollte die "Strategie" des Vorgehens mit dem Anwalt abgesprochen werden, also mit dem Anwalt reden. Es kann durchaus sein, wie questionable content ausführt, dass man voreilige Schritte ggf. bereuen bzw. bezahlen muß.

Immer mit der Ruhe und etwas mehr Vertrauen in die Arbeit Deines Anwaltes. Unterhaltssachen können sich im übrigen ganz schön hinziehen.

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Nach 4 Wochen...

Ihnen ist übrigens klar, dass ein Beratungshilfeschein diese "Maßnahmen" vermutlich nicht abdeckt? Haben Sie die Zusage für PKH oder finanzieren den Spass selbst? Können Sie die Kosten tragen, wenn Sie in Folge einer späteren Einlassung der Gegenseite, die neue Umstände ins Spiel bringt, teilweise unterliegen?


Übrigens ist uns klar, das der Beratungshilfeschein diese Sache sehr wohl abdeckt, schließlich haben wir ihn ja schon in der Tasche.

Ausserdem zieht sich diese Angelegenheit schon länger hin und war auch nicht Fragestellung dieses Threads!

Bitte oben nochmal nachlesen!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Den RA wechseln kann man natürlich. Aber sehr wahrscheinlich wird man keinen zweiten Beratungshilfeschein für dieselbe Angelegenheit bekommen. Also wäre der zweite RA selbst zu bezahlen.
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superwillm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Den RA wechseln kann man natürlich. Aber sehr wahrscheinlich wird man keinen zweiten Beratungshilfeschein für dieselbe Angelegenheit bekommen. Also wäre der zweite RA selbst zu bezahlen.


Danke Fm, das ist wenigstens mal eine Antwort, die sich auf die eigentliche Frage bezieht.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

superwillm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Nach 4 Wochen...

Ihnen ist übrigens klar, dass ein Beratungshilfeschein diese "Maßnahmen" vermutlich nicht abdeckt? Haben Sie die Zusage für PKH oder finanzieren den Spass selbst? Können Sie die Kosten tragen, wenn Sie in Folge einer späteren Einlassung der Gegenseite, die neue Umstände ins Spiel bringt, teilweise unterliegen?


Übrigens ist uns klar, das der Beratungshilfeschein diese Sache sehr wohl abdeckt, schließlich haben wir ihn ja schon in der Tasche.

Ausserdem zieht sich diese Angelegenheit schon länger hin und war auch nicht Fragestellung dieses Threads!

Bitte oben nochmal nachlesen!


Es wäre freundlich, wenn Sie Ihrem eigenen Rat folgen würden. Aber wies so oft gilt: Sie tragen ja die Konsequenzen...und nicht ich.
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
superwillm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Nach 4 Wochen...

Ihnen ist übrigens klar, dass ein Beratungshilfeschein diese "Maßnahmen" vermutlich nicht abdeckt? Haben Sie die Zusage für PKH oder finanzieren den Spass selbst? Können Sie die Kosten tragen, wenn Sie in Folge einer späteren Einlassung der Gegenseite, die neue Umstände ins Spiel bringt, teilweise unterliegen?


Übrigens ist uns klar, das der Beratungshilfeschein diese Sache sehr wohl abdeckt, schließlich haben wir ihn ja schon in der Tasche.

Ausserdem zieht sich diese Angelegenheit schon länger hin und war auch nicht Fragestellung dieses Threads!

Bitte oben nochmal nachlesen!


Es wäre freundlich, wenn Sie Ihrem eigenen Rat folgen würden. Aber wies so oft gilt: Sie tragen ja die Konsequenzen...und nicht ich.


Naja, Sie sollten besser mit Ihrer Meinung im Körbchen bleiben und Sachlich bleiben!
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

superwillm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
superwillm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Nach 4 Wochen...

Ihnen ist übrigens klar, dass ein Beratungshilfeschein diese "Maßnahmen" vermutlich nicht abdeckt? Haben Sie die Zusage für PKH oder finanzieren den Spass selbst? Können Sie die Kosten tragen, wenn Sie in Folge einer späteren Einlassung der Gegenseite, die neue Umstände ins Spiel bringt, teilweise unterliegen?


Übrigens ist uns klar, das der Beratungshilfeschein diese Sache sehr wohl abdeckt, schließlich haben wir ihn ja schon in der Tasche.

Ausserdem zieht sich diese Angelegenheit schon länger hin und war auch nicht Fragestellung dieses Threads!

Bitte oben nochmal nachlesen!


Es wäre freundlich, wenn Sie Ihrem eigenen Rat folgen würden. Aber wies so oft gilt: Sie tragen ja die Konsequenzen...und nicht ich.


Naja, Sie sollten besser mit Ihrer Meinung im Körbchen bleiben und Sachlich bleiben!


Dann halt nicht... Lachen
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