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Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 04.03.06, 22:04 Titel: Beschwerde bei der Anwaltskammer?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig.
Ich möchte mich gerne an die Anwaltskammer mit einer Beschwerde über einen Anwalt wenden. Allerdings nicht, weil dieser mich schlecht oder unzureichend vertreten hätte.
Der Anwalt hat seiner Sekretärin nach fast 13 Jahren mit 6-Wochenfrist gekündigt, allerdings hat diese sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 5 Monaten berufen und gegen die zu kurze Frist geklagt. Heutzutage ist es ja bei vielen Arbeitsämtern schon fast vorgeschrieben, dass man sich gegen eine nicht ordnungsgemäße Kündigung zur Wehr setzt. Der Chef, hier also der Anwalt, hat sich durch diese Klage persönlich angegriffen gefühlt und seitdem mit allen, leider auch mit den unmöglichsten Methoden versucht, die Sekretärin fertigzumachen. Er versucht sie in bei allen möglichen Behörden als Schwarzarbeiterin zu melden, läßt sie vom MDK untersuchen (mit für ihn unbefriedigenden Ergebnis), behält das zu zahlende Gehalt ein, stellt ungeheuere Schadensersatzforderungen für angeblich fehlerhafte Arbeit der Sekretärin für Tätigkeiten, die schon alleine aus terminlichen Gründen nicht von der Sekretärin, sondern von der in der Kanzlei mitarbeitenden Gattin des Anwalts ausgeführt worden etc. etc..Und so geht das weiter, selbst die beim Gütetermin vom Richter geäußerte Meinung über die Rechtmäßigkeit und die Erfolgsaussichten der Sekretärin und der danach geschlossene Vergleich ( den der Anwalt dann allerdings selbst widerrufen hat???) führte nur dazu, dass er den Richter nun als befangen ablehnt. In einem letzten Gespräch meinte dieser Mensch, er könne noch 5 Jahre prozessieren, das mache ihm gar nichts aus. Man bedenke, es geht hier um den gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers.
Das Ganze gipfelt nun in einer fristlosen Kündigung wegen eines von der Sekretärin nicht abgegebenen Gesundheitszeugnisses, mit der sie belegen sollte, das sie nicht nur wieder gesund, sondern auch nicht an einer ansteckenden Krankheit leide. Eine absolute Frechheit.
Der fristlosen Kündigung ist mittlerweile widersprochen, der Anwalt der Sekretärin hat dem Anwalt/Chef mitgeteilt, dass er bis zum Gerichtstermin keinerlei Korrespondenz mehr mit ihm führen werde, da der Anwalt/Chef sich als querulantorisch veranlagter Mensch in etwas hineinsteigert usw. usw.
Die Sekretärin überlegt nun, nach Abschluss der Sache die Anwaltskammer über das merkwürdige Verhalten dieses Herrn Anwalt zu informieren. Die Frage ist nur, bringt das überhaupt etwas? Wie ist denn da der Werdegang einer solchen Beschwerde? Ist es realistisch, sich eine Entschuldigung zu erhoffen?
Klagen will die Sekretärin nicht, dies kostet nur Geld und bedeutet wieder nur Ärger und weitere seitenlange Schriftsätze eines wohl unterbeschäftigten Anwaltes.
Aber so einfach davonkommen will sie den Anwalt/Chef auch nicht.
Sorry, viel Text, aber die Sache ist ja auch kompliziert. Aber vielleicht kennt ja einer hier die Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise einer Anwaltskammer. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.03.06, 22:17 Titel:
Sehr geehrter comander01,
lesen Sie hier: http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/index.php?navi_adjust=1&head=header.php&navi=navi.php&content=faq.html
Eine Beschwerde der ehemaligen Sekretärin des RA ist in meinen Augen aussichtslos, da die Aufsicht der Kammer sich nur auf Verstöße gegen berufsrechtliche Regelungen bezieht. Ich persönlich sehe hier lediglich eine zwar mit sehr harten Bandagen geführte, aber dennoch durchaus im Rahmen des "Üblichen" liegende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung...
comander01 hat folgendes geschrieben::
als querulantorisch veranlagter Mensch
Hierfür habe ich übrigens einmal eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer und eine Strafanzeige wegen Beleidigung "geerntet", weil ich den Prozeßgegner in einem Schriftsatz "colorandi causa" so bezeichnet habe - die Beschwerde wurde verworfen, das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Rechtsanwaltskammern sind nach meiner Erfahrung in der Beurteilung sehr fair und beschränken sich auf "harte" berufsrechtliche Verstöße wie z. B. das Zurückhalten/Unterschlagen von Fremdgeldern, die Vertretung widerstreitender Interessen, die Umgehung des Gegenanwalts, die Verweigerung der Herausgabe von Handakten etc.
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 06.03.06, 12:41 Titel:
Hallo Metzing,
danke für den Link, daraus ergibt sich dann doch eine etwas andere Aufgabe der Anwaltskammer als von mir erwartet. Aber besser vorher geklärt als hinterher viel Mühe und Arbeit reingesteckt.
Zitat:
Eine Beschwerde der ehemaligen Sekretärin des RA ist in meinen Augen aussichtslos, da die Aufsicht der Kammer sich nur auf Verstöße gegen berufsrechtliche Regelungen bezieht. Ich persönlich sehe hier lediglich eine zwar mit sehr harten Bandagen geführte, aber dennoch durchaus im Rahmen des "Üblichen" liegende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung...
Ist das nicht erschreckend, dass so ein Verhalten heutzutage bei arbeitsrechtlichen und auch anderen Auseinandersetzungen schon fast Üblich ist?
Danke nochmals
der Comander01 _________________ Beste Grüße
der comander01
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.03.06, 22:12 Titel:
@ comander01:
Da stimme ich Ihnen grundsätzlich zu, soweit es den menschlichen Umgang miteinander anbelangt. Als Rechtsanwalt indessen muß ich auch sagen, daß mich wiederum irritiert (erschreckt wäre zuviel gesagt), mit welchem argumentativen Unsinn (ehemalige) Mandanten einen Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer "beschweren". Sie müssen auch bedenken, daß es sehr viele Menschen gibt, die sich erst umfassend beraten lassen (auf Beratungshilfe), dann (auf Prozesskostenhilfe) Klage erheben (PKH wird gewährt) und dann dennoch verlieren, weil sich im Prozeß herausstellt, daß nur die Hälfte der Aussagen belegbar bzw. beweisbar sind. Und dann wird, weil diese Leute zuviel Zeit haben, eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer gestartet, weil der Prozeß verloren worden ist, mit der Folge, daß - ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht - der RA erst einmal Stellung nehmen muß, die Stellungnahme dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme überreicht wird, der wiederum Stellung nehmen kann, worauf der RA schlimmstenfalls (zum Glück kam es bei mir nie so weit) wieder Stellung nehmen kann... Meine Erfahrung - und das ist hinsichtlich des von Ihnen geschilderten Falls natürlich off-topic und ich möchte mich insofern auch nicht als auf Ihren konkreten Fall eingehend verstanden wissen - ist jedenfalls, daß diejenigen, die nicht selbst für anwaltliche Leistung bezahlen müssen, weil sie wirtschaftlich hierzu nicht in der Lage sind, einem Rechtsanwalt die meisten Probleme bereiten... - die viel zitierte Anspruchshaltung eben. Meine Konsequenz: ich nehme Sozialmandate seltener an, als wenn ich mich für einen verlorenen Rechtsstreit (was immer vorkommen kann) jedesmal vor der Kammer rechtfertigen muß...
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 07.03.06, 22:46 Titel:
@metzing:
also mich "erschreckt" diese Art des Umgangs miteinander doch sehr. Aber vielleicht ist es gut, das ich mich bisher mit so etwas nicht beschäftigen mußte.
Durch den Link von Ihnen hab ich mich ja glücklicherweise informieren können und hab diese Idee mit der Anwaltskammer verworfen.
Naja, und das sie etwas abgeschweift sind, was soll`s. Ich kann den Ärger durchaus verstehen, aber bei jeder Tätigkeit gibt es wohl die eine oder andere Sache, die einen ärgert. Ich könnte da auch einiges erzählen.
Ebenfalls mit freundlichen Grüßen
Comander01 _________________ Beste Grüße
der comander01
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