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Verfasst am: 26.02.06, 12:34 Titel: Regressansprüche der Versicherungen was tun ?
Hallo,
ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören. Folgender Sachverhalt liegt vor.
Ich hatte einen Unfall verursacht wo der geschädigte einige Monate Krank war und nicht arbeiten konnte. Meine Private Haftpflichtversicherung hatte ich den Schaden gemeldet. Diese haben sich quer gestellt die Schadenansprüche zu ersezten.Der Geschädigte hatte mich vor Gericht verklagt. Noch bevor es zum Termin beim Gericht kam habe ich mich mit dem Geschädigten geeinigt über ein Vergleich.
Dortdrin steht in einem Punkt folgendes:
Die Parteien erklären wechselseitig, dass nach Zahlung des Betrages und Klagerücknahme sämtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vom..... erloschen sind.
Das ganze wurde dann erledigt.
Jetzt nach fast einem halben Jahr später schreibt mich die Versicherung des Geschädigten an und sendet mir eine Rechnung in einer 5 stelligen Summe Betriebskostenversicherung des geschädigten sowie die Krankenversicherung mit den ausgelegten Behandlungskosten.
Die Versicherung hat den Geschädigten mehrmals untersuchen lassen. Hierbei handelt es sich einmal um die Krankenversicherung von ihm und die Betriebskostenversicherung. Der Geschädigte war Selbständig.
Nun weiss ich nicht mehr was ich machen soll. Ich weiss das der Geschädigte vor dem Unfall schon mal für eine längere Zeit krank gewesen ist. Dieser Unfall passierte unmittelbar danach. Nachdem Fahrradunfall den ich verursacht habe, ist der Geschädigte von den gleichen Stellen in Krankheit gegangen. Ich kann also nicht direkt sagen, daß dieser Unfall dazu führte das der Geschädigte wieder nicht Arbeitsfähig war. Letztendlich hatte mir mein Anwalt gesagt, daß der Schaden des Geschädigten nicht erkennbar gewesen ist. Die Ärzte des Geschädigten hätten die Schürfwunden wohl nicht notiert.
Frage : Ich würde die Versicherung anschreiben und die genannte Forderung ablehnen.
Wäre mir geholfen, wenn ich schreibe, das die Versicherung mir den Schaden über ein z.b.( Gutachten oder lieber garnichts diesbezüglich) beweisen sollen ? Die Versicherungen selber haben nichts erwirken können, durch die Einholung der Gutachten. Es geht ja lediglich hier um Beweise, was die Versicherung gegen mich in der Hand hat. Und das ist hier nicht der Fall. Es gibt keine Beweise bis auf die Krankmeldungen des Geschädigten und die Arztberichte.Lt. meinem Anwalt sind die Gutachten nicht klar genug. Lt. Gutachten der Ärzte der Versicherung kann man den Unfall nicht erkennen. Kann ich dieses nun auch gegen die Versicherung anwenden ?
ICh möchte erstmal keinen Anwalt damit beauftragen, die Kosten sind mir einfach zu hoch, zumal ich auch keine Rechtschutzversicherung habe !
versuchen können sie das natürlich, was daraus wird, kann man ohne die unterlagen zu kennen natürlich nicht sagen.
wegen ein paar schürfwunden wir dman nicht einige monate krank geschrieben. welche konkreten verletzungen hatte derjenige denn davongetragen?
würden sie uns mitteilen, was konkret für ein unfall passiert ist, und warum die private haftpflichtversicherung die regulierung abgelehnt hat (begründung)? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
leider haben sie m.e ohne wissen ihrer PHv einen vergleich abgeschlossen. die PHV leistet nicht nur schadensersatz ,sondern weist auch unbegründete ansprüche ab.
in ihrem fall hätte die PHV wohl auch den rechtsstreit mit dem anspruchsteller führen müssen.
ich würde mich nochmal mit der PHV in verbindung setzen.
Hierbei handelte es sich doch um einen Verkehrsunfall, vermutlich hat ein PKW-Fahrer einen Radfahrer umgefahren. Da kommt doch die Kfz-Haftpflicht auf. Oder habe ich was überlesen? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
hm, man kann letztendlich weder das eine noch das andere erkennen. ich ging bisher davon aus, dass der fahrradfahrer durch die TE als fußgänger oder ebenfalls radfahrer vom radl geholt wurde... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ob der verursacher mit dem rad oder einem kfz den unfall verursacht hat ist doch egal.
ob PHV oder KFZ haftpflicht ,die vorgehensweise ist doch die gleiche.
das ist klar,
nur wenn der unfall mit dem kfz verursacht wurde, das ganze aber der phv gemeldet wurde, wäre das schonmal ein bißchen klarer...
daher auch die frage, warum die PHV abgelehnt hat... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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