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Kennt sich jemand bzgl. der Werberecht der WM aus ?????
Folgendes Problem:
Wollen in einer Kneipe zur WM diverse WM-Parties veranstalten, selbstverständlich ohne Eintritt zu nehmen - also nicht kommerziell
Ein Vertrag bzgl. des Ausschanks von einer bestimmten Biersorte liegt vor, also wird auch "nur" dieses Bier ausgeschenkt was aber nicht das Problem ist, da so weit ich weiß, dies erlaubt ist obwohl Anheuser Busch eigentlich einer der offiziellen Partner der FIFA ist.
Kann aber auch die Brauerei als Sponsor auftreten um die Veranstaltungen durch diverse Werbemittel anzukündigen und um die gesamten Kosten welche für das Event geplant sind nicht in unmögliche Höhe steigen zu lassen???
( unentgeltliche Nutzung von verschiedenen Möbeln- Stehtische, Schirme, Hocker etc. )
Kann aber auch die Brauerei als Sponsor auftreten um die Veranstaltungen durch diverse Werbemittel anzukündigen
Wenn die Brauerei für die Teilnahme an Party-Veranstaltungen aus Anlaß der gemeinsamen Betrachtung der Fernseh-Übertragung eines Spiels der Fußballweltmeisterschaft 2006 wirbt - wer wollte dies von seiner Genehmigung abhängig machen?
Der Inhaber von Fernsehübertragungsrechten?
Der Veranstalter der Fußballweltmeisterschaften?
Eine andere Brauerei?
Ein Inhaber von Markenzeichen-Rechten?
Der Inhaber der Fernseh-Übertragungsrechte könnte dem Besitzer des betreffenden Empfangsgeräts eventuell zur Auflage gemacht haben, daß er die empfangene Sendung nicht öffentlich wiedergeben darf (bzw. nur gegen erhöhte Empfangsbereechtigungs-Gebühren).
Der Veranstalter der Fußballweltmeisterschaft hat aus seiner Position als Veranstalter meiner Meinung nach kein Recht, Dritten die Durchführung von Veranstaltungen zwecks Verfolgung von Rundfunk- oder Fernseh-Übertragungen der Veranstaltung untersagen zu können.
Eine andere Brauerei hat ihrerseits genausowenig Rechte, solche Veranstaltungen untersagen zu können; insbesondere kann sie sich nicht auf ein vom Veranstalter eingeräumtes Recht dazu berufen, wenn schon der Veranstalter kein Ausschließlichkeits-Recht hat.
Der Inhaber von als Marke eingetragenen Zeichen "WM2006", "Fußballweltmeisterschaft" usw. kann unter Berufung auf diese Eintragung Dritten nicht verbieten, diese Bezeichnungen als Angabe über Eigenschaften ihrer Waren/Dienstleistungen ( "Party zur Betrachtung von Fernseh-Übertragungen von Spielen der Fußballweltmeisterschaft 2006") zu benutzen.
Darüberhinaus dürften diese Eintragung löschungsreif sein.
Markenrechtlichen Bestand werden höchstens die Ausschließlichkeits-Rechte an den eingetragenen Zeichen "FIFA" oder dem WM-Logo haben können - die sollten dann weder vom Partyveranstalter, noch von der Brauerei benutzt werden.
Kennt sich jemand bzgl. der Werberecht der WM aus ?????
Folgendes Problem:
Wollen in einer Kneipe zur WM diverse WM-Parties veranstalten, selbstverständlich ohne Eintritt zu nehmen - also nicht kommerziell
bekanntermassen unterscheidet die WM-Übertragsungsrechte-Inhaberin aufgrund des ursprünglichen Protestes nun zwischen einer "kommerziellen" und einer "nichtkommerziellen" (dann kostenlosen) Lizenzeinräumung. Gleichwohl bleibt mit der Lesart der Verwertergesellschaft eine Lizenzeinräumung nötig und damit die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen bestehen. _________________ MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.iprecht.de
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