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Ich habe im Dezember 2002 eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen.
Da ich nun lieber das Geld direkt in den Fonds einzahlen wollte, habe ich diese Versicherung (vorerst) gekündigt. Daraufhin rief mich mein Finanzberater an und meinte, dass ich diese auch verkaufen könnte, da sie nach altem Recht abgeschlossen wurde (Steuerfreiheit?). Ich habe die Kündigung zurückgezogen und zahle weiter ein wie bisher.
Das bedeutet wohl, dass diese Versicherung auf meinem Namen weiter läuft, nur jemand anders einzahlt und nachher über die Beträge verfügt.
Ist das rechtens? "Wie teuer" ist denn so eine Versicherung für denjenigen, der kauft?
Meinen Finanzberater möchte ich erstmal nicht befragen, sondern unabhängige Meinungen einholen.
Ich habe im Dezember 2002 eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen.
Da ich nun lieber das Geld direkt in den Fonds einzahlen wollte, habe ich diese Versicherung (vorerst) gekündigt. Daraufhin rief mich mein Finanzberater an und meinte, dass ich diese auch verkaufen könnte, da sie nach altem Recht abgeschlossen wurde (Steuerfreiheit?). Ich habe die Kündigung zurückgezogen und zahle weiter ein wie bisher.
Das bedeutet wohl, dass diese Versicherung auf meinem Namen weiter läuft, nur jemand anders einzahlt und nachher über die Beträge verfügt.
Ist das rechtens? "Wie teuer" ist denn so eine Versicherung für denjenigen, der kauft?
Meinen Finanzberater möchte ich erstmal nicht befragen, sondern unabhängige Meinungen einholen.
Vielen Dank!
Das kommt auf den jetzigen Rückkaufwert an und wie stark die LV gezillmert ist.
Nach 4 Jahren kann es sein, dass doch garnicht soviel Sparanteil eingezahlt ist.
Achso, dann übernimmt der andere praktisch meinen Rückkaufswert und zahlt mir nur diese Summe aus? Was für einen Nutzen hätte ich davon? Der Rückkaufswert ist eh noch sehr niedrig und Verluste habe ich so oder so gemacht.
Oder habe ich mehr finanzielle Nachteile, wenn ich sie kündige und mir den Rest auszahlen lassen würde?
So richtig sehe ich noch keinen Sinn beim Verkauf - jedenfalls für mich nicht!
Achso, dann übernimmt der andere praktisch meinen Rückkaufswert und zahlt mir nur diese Summe aus? Was für einen Nutzen hätte ich davon? Der Rückkaufswert ist eh noch sehr niedrig und Verluste habe ich so oder so gemacht.
Oder habe ich mehr finanzielle Nachteile, wenn ich sie kündige und mir den Rest auszahlen lassen würde?
So richtig sehe ich noch keinen Sinn beim Verkauf - jedenfalls für mich nicht!
So bekommen sie vielleicht immerhin noch etwas mehr...
Ansonsten fallen ja auch noch Stornogebühren an.
Sagen wir mal als Beispiel sie haben mittlerweile 5000,- Sparanteil
Beim RÜCKKAUFSWERT bekommen Sie vielleicht 4500,- je nach dem....
Beim Storno 5000,- abzgl. Stornogebühr -> vielleicht 2000,- je nach dem ...
...ist ja aber nur ein Beispiel!
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 06.03.06, 17:38 Titel:
Hi,
die Frage, die man sich stellen muß lautet: wer kauft meinen Vertrag?
Die gewerblichen Aufkäufer stellen ihrerseits Bedingungen an die Verträge.
Das wären z.B.: (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- die Gesellschaft( es werden z.B. nicht von jedem Anbieter Policen gekauft)
- Art des Vertrages
- Mindestrückkaufswert und
- max. verbleibende Vertrags- bzw. Beitragszahlungsdauer.
Ob ein Verkauf durchführbar ist oder sich lohnt, weiß man also erst, wenn man eine Stellungnahme bzw. ein verbindliches Angebot vom potentiellen Aufkäufer hat. Dazu benötigt dieser die entsprechenden Informationen.
Auf Internetseiten von Ankäufern kann man idR schon ein 'Raster' vorfinden und schnell vorab prüfen, ob die Kriterien erfüllt werden können. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
eine lv die 2002 abgeschlossen wurde ist ,für jeden gewerblichen aufkäufer uninteressant.
ausnahme: z.b. 12 jahre laufzeit und 500 euro monatsbeitrag.
der hinweis des finanzberaters hängt vermutlich mit seiner stornohaftung zusammen. er müsste ggf. provision zurückzahlen.
mein tipp....den vertrag beitragsfrei stellen und die vertragslaufzeit auf das jahr 2014 verkürzen.
entsprechende berechnungen stellt der versicherer zur verfügung.
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