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Verfasst am: 06.03.06, 21:03 Titel: Riesterrente - bin ich hier richtig?
Hallo, ich weiß nicht so genau ob die Frage hier her gehört oder nicht...bitte um Verschiebung wenns nicht passt.
Folgender Sachverhalt:
Anfang 2004 wurde von der Ehefrau ein Riesterrentenvertrag abgeschlossen der an den des Mannes angeschlossen ist. Die Frau ist zulangeberechtig, weil sie a) Hausfrau ist udn b) ein Kind im Juli 2004 geboren hat.
Nun bekommt die Frau beschaeid, das sie nicht zulagenberechtig sei weil sie für 2004 und 2005 als Frau in Erziehungszeit rentenversicherungspflichtig ist und nicht die nötigen 60e/Jahr selbst eingezahlt hat!
Allerdings ist weder aus den Verträgen noch aus den Gesprächen zu entnehmen gewesen, das der Beitrag von 60 € selbst gezahlt werden muss um zulagneberechtigt zu sein.
Es gibt zwar die Möglichkeit durch eine nachträgliche Änderung des Zulagenberechtigten (also von Mutter auf den Vater) und damit kann man zumindest die "Kinderzulage" sicher. Aber die Zulagen der Hausfrau werden für 2 Jahre als total verloren angegeben!!!!
Nun die Frage:
kann man durch Widerspruch o.ä. die Zulagen der Frau noch zurückholen, da hier ja nicht schriftlich oder mündlich aufgeklärt wurde bzw. es nirgends erkennbar vermerkt ist, das ein Wechsel der Zulagenbedingungen eintritt? Gibt es dabei überhaupt eine rechtliche Handhabe?
Äh ich verstehe das Problem nicht? Die 60 Euro ist der Betrag der vom "versicherten" als Grundpräme generell gezahlt werden muss um die Prämie zu erhalten, auch als Hausfrau ohne Einkommen.
Genau.
Dies gilt aber nur für die 3 Jahre Erziehungszeit, die ja generell jeder Mutter mittlerweile "zustehen". In dieser Zeit ist man rentenversicherungspflichtig.
Ist man Hausfrau ohne Kind ist man "mittelbar" zulagenberechtigt. Kommt man in die rentenversicherungspficht ist man "unmittelbar" zulagenberechtigt.
Aber es steht nirgends das man in dieser Zeit diese 60€ selbst übernehmen muss.
Die 60 Euro ist der Betrag der vom "versicherten" als Grundpräme generell gezahlt werden muss um die Prämie zu erhalten, auch als Hausfrau ohne Einkommen.
Wir müssen uns auf die gesetzliche Regelung einigen (alles andere sind Tarifbestimmungen der einzelnen Gesellschaften, das würde zu weit führen).
Generell gilt:
1. Der Mindestbeitrag eines Rentenversicherungspflichtigen, um die volle Zulage zu erhalten, beträgt 60€.
2. Mittelbar Zulageberechtigte, d. h. Hausfrauen und -männer, deren Ehegatten rentenversicherungspflichtig sind und einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, müssen keinen Eigenbeitrag leisten. Die Häöhe der Zulage richtet sich dann nach den Einzahlungen des Ehegatten.
Mütter und Väter, die im Erziehungsurlaub sind, sind automatisch rentenversicherungspflichtig. D. h., sie müssen einen Eigenbeitrag leisten. Dieser richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweiligen Vorjahres. Das kann aus einer Beschäftigung sein, aber auch aus öffentlichen Geldern. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Bei dem was ich bisher hier gelesen habe, trifft der Beitrag von ihuehn wohl am ehesten zu.
Meines Erachtens stellt sich das ganze wie folgt dar:
Anfang 2004 schließt rikemama den Riestervertrag ab. Vermutlich hat der Ehemann den Hauptvertrag ( als Rentenversicherungspflichtiger ) und rikemama einen reinen Zulagenvertrag ( als Hausfrau ) über ihre Grundzulage, da das Kind ja noch nicht geboren war. Somit war bei Vertragsabschluss davon auszugehen, dass rikemama keinen Eigenbeitrag leisten muss. Als das Kind im Juli 2004 geboren wurde, wurde dies vermutlich nicht dem Versicherer gemeldet, sondern der Versicherer hat erst darüber Kenntnis erlangt, als in 2005 der Zulagenantrag beim Versicherer eingereicht wurde.
Woher sollte also der Versicherer wissen, dass rikemama in der Elternzeit ist und demnach den Mindesteigenbeitrag von € 60,00 zahlen muss?
Ich würde folgendes versuchen:
Mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und nachfragen ob man die Eigenbeiträge für 2004 und 2005 nachzahlen kann. Anhand der gemachten Angaben dürften dies max. € 90,00 sein, da ja bis 07/2004 kein Eigenbeitrag geleistet werden muss.
Eine rechtliche Handhabe wird es wohl nicht geben, da meines Erachtens nach weder den Vermittler noch den Versicherer eine Schuld trifft.
Alles nur Vermutungen, so könnte es sich allerdings zugetragen haben. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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