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also, ich muß zugeben ich habe Mist gebaut, habe vor 7 Jahren eine private KV abgeschlossen und eine Psychotherapie (stattgefunden haben 5-6 Sitzungen) nicht angegeben. Nun reut es mich doch irgendwie und vor allem hab ich Sorgen, dass die doch mal drauf kommen, weil ich bei einer anderen Versicherung (BU) diesen Fehler nicht noch einmal begehen wollte und dort die Besuche angegeben habe. Was soll/muß ich denn jetzt tun und was kann mir schlimmstenfalls passieren? Dazu ist auch zu sagen, dass ich in all den Jahren absolut leistungsfrei versichert war, d.h. keine einzige Rechnung bei der Versicherung eingereicht habe, es lag also wirklich keine chronische oder schlimme Erkrankung vor.
Ich bin kein expiziter KV Mensch, aber soweit meiner Kenntnise reichen, haben Sie schlechte Karten.
Der Versicherer kann den Vertrag von Beginn an, wegen arglistiger Täuschung, anfechten und wird dies sicherlich tun, sobald er Wind davon bekommt. Dies bedeutet keine Kostenerstattung und soweit mir bekannt sind Ihre gezahlten Beiträge ebenfalls weg.
Die Gefahr das dieser Umstand früher oder später zu Tage kommt ist in meinen Augen groß. Zumal das Risiko welches es in sich trägt immens ist.
Ob es sinnvoll ist dem Versicherer hier und heute über den Sachstand aufzuklären vermag ich nicht zu sagen. Aber wie schon gesagt ich bin bei KV nicht der Experte.
Aber ich bin in diesem Posting auch auf die Psychotherapie eingegangen
Zitat:
Hallo Khari
wenn du wirklich nur wegen Erkältung oder Magenverstimmungen beim Arzt gewesen bist, dann mußt du dir keine Sorgen machen.
Die von Mogli richtig zitierte arglistige Täuschung wird nur in ganz krassen Fällen gemacht. Dein Versicherer hat nicht mehr die Möglichkeit zurückzutreten, da die 3-Jahresfrist vorüber ist.
Hättest Du jetzt vor Antragstellung beispielsweise an einer schlimmen chronischen Erkrankung gelitten oder wärst du mehrmals psychotherapeutisch oder psychiatrisch behandelt worden (das sind nämlich krasse Fälle ), dann könnte der Versicherer theoretisch noch den Vertrag anfechten. Arglist könnte man dir dann nämlich unterstellen, denn derartige Erkrankungen kann man nicht einfach "vergessen".
Wenn es dein Gewissen erleichtert, kannst du die "Erkrankungen" nachmelden...aber da wirst du garantiert einen netten Brief von der Versicherung bekommen, daß diese nachträgliche Meldung nicht mehr für das bestehende Vertragverhältnis relevant ist.
Ach ja...hat mit dem eigentlichen Thema jetzt nix zu tun: Anders sieht der Fall aus, wenn du eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen hast Da könnte es dir theoretisch zum Verhängnis werden, wenn du die obigen Erkrankungen nicht angeben hast...nur als Tipp am Rande
Tja, die Frage, ob du es noch angeben solltest, vermag ich nicht zu beantworten. Die Reaktion ist ein Good-Will des Versicherers.
Wann war denn die Antragstellung und wann waren die Psychotherapiesitzungen?
durch die Antwort auf den ersten Beitrag habe ich das mit der Psychotherapie ja erst einmal genauer betrachtet. Die "allgemeinen" Arztbesuche sind also wohl verjährt, also kein Problem, dazu finden sich wohl auch keine Unterlagen oder Informationen bei der Vorversicherung mehr (habe dort nachgefragt). Nun ja, jetzt muß ich halt überlegen was ich mache. Zurückfordern kann die Versicherung ja nichts, denn sie hat ja auch nie einen Cent an mich gezahlt. Sie könnten mich rausschmeißen und dann müßte ich mich halt nach einer anderen Versicherung umschauen. Die Therapie war schon zeitlich nah am Vertragsabschluß der KV dran, und warum ich damals eigentlich fast ALLE Fragen mit Nein beantwortet habe kann ich mir jetzt selbst nicht mehr recht erklären. Ich weiß noch dass mir der Makler die Fragen vorgelesen hat und ich halt meine Antworten dazu gab. Wie auch immer, so kann ich es auch nicht lassen, wenn was passiert bin ich die Dumme. Und vielleicht sind die vielen leistungsfreien Jahre ja auch ein Grund für die Versicherung, mich doch nicht gleich rauszuschmeißen...
Was ist eigentlich an einem Besuch beim Psychologen "krass" im Gegensatz zu anderen ärztlichen Behandlungen? Ich war dort ein paar Mal und danach war die Sache für mich erledigt.
Der Versicherer kann den Vertrag von Beginn an, wegen arglistiger Täuschung, anfechten und wird dies sicherlich tun, sobald er Wind davon bekommt. Dies bedeutet keine Kostenerstattung und soweit mir bekannt sind Ihre gezahlten Beiträge ebenfalls weg.
naja, eine Anfechtung wg. Arglist wird hier kaum zu führen sein. Schon aus den Ausführungen von Khari ist zu erkennen, dass keine Arglist vorliegt. Zumal die Beweisführung der Arglist beim Versicherer liegen würde.
§§16ff VVG greifen aber trotzdem. In der LV kann die Rücktrittsfrist bedingungsgemäß auf bis zu 3 Jahre eingeschränkt werden, ich bin mir nicht sicher, ob das in der KV auch möglich ist. Mit einem Rücktritt (wirkt wie eine fristlose Kündigung) muss aber gerechnet werden.
Bei "Wohlwollen" des Versicherers wird ggf. parallel zum Rücktritt ein Angebot unterbreitet, zu welchem die Vertrag weitergeführt werden kann.
Hier müsste einfach mal der Dialog mit dem Versicherer erfolgen.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 08.03.06, 13:48 Titel:
Hi @ll,
mir war es auch so, daß das Thema nicht neu war. Danke, Melle.
Ich hatte mich derart dazu geäußert, daß Khari mal herausfindet, ob der Versicherer auf das Recht der Anfechtung evtl. bedingungsgemäß nach einer versicherten Zeit X verzichtet.
Da kam leider keine Antwort drauf. Wäre aber vielleicht die Lösung, oder? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
chatterhand: wie finde ich das denn heraus: "ob der Versicherer auf das Recht der Anfechtung evtl. bedingungsgemäß nach einer versicherten Zeit X verzichtet. "?
Steht das in den Versicherungsunterlagen?
Ich hatte mich derart dazu geäußert, daß Khari mal herausfindet, ob der Versicherer auf das Recht der Anfechtung evtl. bedingungsgemäß nach einer versicherten Zeit X verzichtet.
Da kam leider keine Antwort drauf. Wäre aber vielleicht die Lösung, oder?
Hallo chatterhand
hmmm, das möchte ich natürlich nicht ausschließen, jedoch ist mir eine solche Klausel bislang noch nie untergekommen, weder in der Ausbildung noch beim Studium zum Fachwirt. In den MB/KK gibt es eine solche Klausel definitiv nicht. Ob einzelne Versicherer in ihren Tarifbedingungen eine solche Klausel haben, kann ich dir nicht sagen. Wenn Khari mir per PM mal den Versicherer zumailt, kann ich mich ja mal schlau machen.
@Wao: Ein Rücktritt ist definitiv nicht mehr möglich. Die 3-Jahresfrist ist verstrichen. Sie haben schon recht, der Versicherer müßte beweisen, daß Khari die Behandlungen arglistig verschwiegen hat. Das ist immer ein großes Risiko für den Versicherer und man geht dieses Risiko auch nur ein, wenn entweder große Schadensummen im Raum stehen (liegt bei Khari nicht vor) oder der Versicherer sich seiner Sache sehr sicher ist...das ist aber immer Ansichtssache des Krankenversicherers. Ja, bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen wird parallel mit dem Rücktritt ein Angebot für eine rückwirkende Weiterführung des Vertrages unter anderen Bedingungen angeboten. Das ist aber hier nicht möglich.
@Khari: Besuche bei Psychologen oder allgemein psychische Erkrankungen sind deshalb "krass", weil derartige Erkrankungen in der Regel rezidivierend (d.h. in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen) auftreten und mit hohen Folgekosten verbunden sind.
Hmmmm, das ist wirklich schwierig: Wenn man es genau nimmt, kann der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da die 3-Jahresfrist verstrichen ist. Khari bringt glaubhaft rüber, daß er die Angaben damals nicht arglistig verschwiegen hat. EIGENTLICH dürfte es keine Auswirkungen mehr auf den bestehenden Vertrag haben.
Das ist aber wirklich nur mein Empfinden und beachtet bitte, daß meine Meinung ohne Gewähr ist. Vielleicht können sich die anderen nochmals äußern.
beträgt die Rücktrittsfrist in der PKV grundsätzlich nur 3 Jahre? ok, war mir unbekannt.
wenn dem so ist und keine Kosten (Leistungs aus dem Vertrag) wg. der verschwiegenden Angaben angefallen sind, dürfte kein Grund für den Versicherer bestehen aus dem Vertrag rauszuwollen. Zumal die Möglichkeiten sehr begrenzt wären... -meine Meinung.
2. Es handelt sich hier um eine Risikorelevante Frage, die mit ziemlicher Sicherheit, zur Ablehnung geführt hätte.
3. Auch für einen medizinischen Laien ist sehr wohl zu erkennen das es sich bei der Vorerkrankung um keinen Husten, Schnupfen oder Halsweh handelte.
Die angesprochenen 3 Jahre sind aus meiner Sicht hier nicht relevant.
risikorelevant ist die frage der diagnose. waren die sitzungen zb. wg psychischer erkrankung oder wg beziehungsproblemen, trauerfall oder ähnlichem. manchmal ist es auch einfach "schick" sich eine therapie zu gönnen.
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