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Hochgestuft, trotz Einstellungsbescheid...

 
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Tiramisu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 10:49    Titel: Hochgestuft, trotz Einstellungsbescheid... Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe versucht, zu meinem Problem einen passenden Thread zu finden, aber meine Suche war erfolglos.

Folgendes hat sich zugetragen:

Wir bekamen ein Schreiben unserer KFZ Versicherung, mit der Aufforderung , uns wegen eines Verkehrsunfalls zu melden.
Nachdem meine Frau als Versicherungsnehmer dort anrief, teilte man Ihr mit, dass Sie einen Schaden an einem Reisebus (wir haben ein Wohnmobil) im Vorbeifahren verusacht hätte. (Spiegel abgefahren).

Wir haben uns daraufhin anwaltlich beraten lassen. Zwischendurch kam dann auch ein Schreiben der Polizei mit dem Tatvorwurf: Ermittlungen wegen Unfallflucht...

An dem fraglichen Tag stand das Wohnmobil vor unserer Haustür geparkt. Wir sind auch an dem in Rede stehenden Datum nicht mit dem Mobil gefahren. Nun hatte ein Zeuge (Radfahrer) einen "Transporter" erkannt (kein Wohnmobil) und auch das "erkannte" Kennzeichen war unvollständig.

Wir wurden also eher nach dem Prinziep "Zufall" als mögliche "Verursacher" ermittelt.
Nun wurden hier vor der Tür Fotos vom Wohnmobil an den fraglichen Stellen erstellt und der ganze Ermittlungsapparat wurde in Gang gesetzt.

Unser Anwalt sagte uns, dass dabei wohl nichts heraus kommen würde.
So war es dann auch. Wir bekamen einen Einstellungsbescheid.

Nun hat uns unsere Versicherung davon in Kenntnis gesetzt, dass SIe den Schaden (850,-€) dennoch reguliert haben. Womit meine Frau hochgestuft wird.

Wir empfinden dies als föllig zu Unrecht. Wer kann uns sagen, wie wir uns in der Sache verhalten können.

Können wir jetzt die Versicherung wechseln, da ja hier ein "Schadensfall" eigetreten ist?

MfG Winken
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 13:24    Titel: Re: Hochgestuft, trotz Einstellungsbescheid... Antworten mit Zitat

Können wir jetzt die Versicherung wechseln, da ja hier ein "Schadensfall" eigetreten ist?

Um gottes Willen, wenn sie unter der Angabe "wegen Schadensfall" wechseln, dann ist das ja quasi ein Schuldeingeständnis!

Die Polizei hat festgestellt, dass Sie nicht der Unfallgegner gewesen sein können?!?

Dann teilen Sie dies der Versicherung mit! Diese hat die Verpflichtung zu Prüfen ob geltendgemachte Ansprüche Ersatzpflichtig sind und auch unbegründete Forderungen zurückweisen! Hier liegt eindeutig ein Fehler bei der Versicherung!!!
Die Versicherung soll den Betrag von demjenigen zurückfordern, an den er fälschlicherweise ausbezahlt wurde und Sie in Ruhe lassen!

Danach können Sie immernoch kündigen... aber bloß nicht vorher. Sonst übernehmen Sie die höhere SFR-Stufe mit, zum neuen Versicherer... und das gibt dann bloß Kuddeelmuddel, wenn Sie irgendwann doch wieder besser gestuft werden, dadurch dass die Versicherung dann vielleicht doch den Fehler eingestanden hat
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Tiramisu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

...ich wollte zu dem Thema kurz anfragen,

ob jemand zufällig einen oder mehrere Links zu Urteilen in vergleichbaren Fällen hat

und mir da weiterhelfen kann. Gibt es vieleicht sogar eine Urteils Datenbank? -

Danke für jeden Hinweiß...

MfG Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnten sich zunächst ja mal an den Ombudsmann wenden. Das Verfahren kostet sie nichts und die Versicherung ist bis zu einem Beschwerdewert von 5.000,- Euro (der hier ja nicht erreicht wird) an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden. Wenn Sie mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden sind, können Sie immer noch kostenpflichtige rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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Tiramisu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi nebelhoernchen,

das ist mal ein guter Tip, Danke dafür.. Ausrufezeichen

MfG Winken
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