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Referendariat und Kleidung

 
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 22:47    Titel: Referendariat und Kleidung Antworten mit Zitat

Mal ne doofe Frage, die allerdings nirgendwo so recht beantwortet wird: Gibt es einen Grund, sich anläßlich des Rechtsreferendariats den Kleiderschrank mit Anzügen vollzuhängen?

Klar, wenn ich die Anwaltsstage bei Clifford Chance mache... Aber ist es sonst in irgendeiner Station zwingend, einen Anzug zu haben (keine Angst, einen hab ich Sehr glücklich )? Oder bei der Vereidigung, falls es die noch gibt (wir sind ja keine Beamten mehr)?

Eine Antwort würde mir sehr helfen, wie man sich denken kann...
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 23:44    Titel: Re: Referendariat und Kleidung Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Gibt es einen Grund, sich anläßlich des Rechtsreferendariats den Kleiderschrank mit Anzügen vollzuhängen? ... Klar, wenn ich die Anwaltsstage bei ... mache...

Auch wenn Sie in einer kleineren Kanzlei tätig sein sollten (auch Nebenjob z. B.) kann ein Anzug sinnvoll sein. Am besten, Sie fragen einfach Ihren (ausbildenden) Anwalt. Ich habe auch gefragt, wie denn die Kleiderordnung sei. Ich wurde gemustert und bekam sinngemäß gesagt: "Das, was Sie jetzt anhaben, ist ok. Wenn ein wichtiger Termin ansteht, sag ichs vorher." Seitdem kleide ich mich so, daß man mir nicht vorher bescheidsagen muß. Winken

Aber das hängt von der Kanzlei ab.

Dux hat folgendes geschrieben::
Aber ist es sonst in irgendeiner Station zwingend, einen Anzug zu haben (keine Angst, einen hab ich Sehr glücklich )?

Nein. Wenn Sie sich im Rahmen der Strafstation für die Staatsanwaltschaft entscheiden (vielleicht müssen Sie ja auch, ist in den einzelnen Bundesländern verschieden), braucht man als männlicher Zeitgenosse nur ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte (weiße Seidenkrawatten gibts günstig im Bastelgeschäft). Der Rest wird von der Robe verdeckt (die leiht man sich bei der StA aus). Ist aber womöglich von StA zu StA unterschiedlich. Bekommt man auch rechtzeitig gesagt, was Mode ist.

Dux hat folgendes geschrieben::
Oder bei der Vereidigung, falls es die noch gibt (wir sind ja keine Beamten mehr)?

Bei unserer Vereidigung sahen ca. 2/3 "schick" aus (Anzug bzw. Kostüm), einige alltagstauglich und 1 oder 2 so: /Traurig\. Und wer sagt, daß nur Beamte Anzüge tragen dürfen? Winken

Was hatten Sie zur Exma-Feier an?
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Dux
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:41    Titel: Re: Referendariat und Kleidung Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Was hatten Sie zur Exma-Feier an?



Die kommt noch, ist ja nur einmal im Jahr.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Aber bestanden haben Sie? Lachen
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Aber bestanden haben Sie? Lachen


Ja, auch nicht ganz schlecht - für ne Promotion reicht's jedenfalls. Ich weiß ja nicht, woher Sie kommen, aber in NRW kann man jeden Monat das Examen ablegen. Die Unis haben aber irgendwie keinen Bock, jeden Monat eine Entlaßfeier durchzuführen, weiß auch nicht warum... Winken

So muß ich eben noch warten, halts auch noch aus... Sehr glücklich
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Imho ist für eine Promotion doch nicht wirklich das Ergebnis des 1. Staatsexamens entscheident sondern nur dass ein Seminarschein mit so und sovielen Punkten vorliegt und man muss halt einen Prof kennen der das ganze unterstützt...

Eine Regelung das mindestens so und soviele Punkte im Examen geholt werden müssen um promovieren zu können kenne ich nicht (lass mich aber gerne eines besseren belehren)
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Ja, auch nicht ganz schlecht - für ne Promotion reicht's jedenfalls.

Glückwunsch, dann haben Sie ja zumindest die formellen Voraussetzungen. Winken

Dux hat folgendes geschrieben::
So muß ich eben noch warten, halts auch noch aus... Sehr glücklich

Na dann viel Spaß. Und bei der Exma-Feier Anzug nicht vergessen!
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Eine Regelung das mindestens so und soviele Punkte im Examen geholt werden müssen um promovieren zu können kenne ich nicht (lass mich aber gerne eines besseren belehren)

Ist von Uni zu Uni verschieden (in Promotionsordnung o. ä. verschieden geregelt).

Beispiel: http://www.uni-leipzig.de/~jura/studium/promotion.php (dort § 2 Abs. 1 und Abs. 2)
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

In Erlangen gilt: mindestens einmal vollbefriedigendes Examen oder einmal befriedigend und zusätzlich zwei Seminarscheine von der Erlanger Fakultät, jeweils mit "gut."

Zur Bekleidungsproblematik: Wärend der Arbeitsgemeinschaften haben wir uns alle gekleidet wie an der Uni. Ebenso haben wir es in der Zivilstation, bei der Staatsanwaltschaft (außer am Sitzungstag - weiße Krawatte konnten wir auch ausleihen) und beim Landratsamt gehalten.

Beim Anwalt hatte ich immer einen Anzug. Ich war auch jede Woche mindestens zwei Arbeitstage dort anwesend und bei vielen Mandantengesprächen dabei. Dabei wollte ich mich ja auch als vollwertiger Gesprächspartner einbringen und das fällt leichter, wenn man nicht schon äußerlich als Beobachter, der was lernen soll, erkennbar ist. Wer nur einmal in der Woche für eine Viertelstunde reinschaut, um mal eben die Alibiakte mitzunehmen, der kann sich wahrscheinlich kleiden wie er will.
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