Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A hat im Dezember letzten Jahres eine Unfallversicherung für 5 Jahre abgeschlossen und hat seine Lebensgefährtin auch mitversichert, da der Versicherungsvertreten ihm sagte, dass die ganze Versicherung dann billiger wird. Dem war natürlich nicht so, nur die MItversicherte Person, hat einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag bekommen. Die Lebensgefährtin benötigt eigentlich gar keine Unfallversicherung. Besteht die Möglichkeit die Unfallversicherung irgendwie vor Ablauf der 5 Jahre zu kündigen, oder zumindest die Lebensgefährtin aus dem Vertrag wieder herauszunehmen?
wenn der erste Beitrag bereits bezahlt ist, ist der Vertrag zustandegekommen. (Andernfalls könnte der Versicherer vom Vertrag zurücktreten).
Ich sehe keine Möglichkeit, vor Ablauf der 5 Jahre den Vertrag zu kündigen. Man könnte allenfalls prüfen, ob der jetzt zu zahlende Beitrag mit dem auf dem Antrag angegebenen übereinstimmt; wenn dies nicht der Fall ist UND der Versicherer hat nicht auf die Abweichung hingewiesen, dann wäre der Vertrag mit dem Beitrag laut Antrag zustandegekommen. Das könnte vielleicht ein paar Euro Beitragsersparnis ergeben.
Aber sonst - sorry, wer einen Antrag unterschreibt, sollte sich im Klaren darüber sein, was er da treibt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 07.03.06, 22:26 Titel:
Hi,
diese Frage ist lt. bisheriger Darstellung nicht eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten.
Ich wage ferner zu bezweifeln, daß nur die Lebensgefährtin einen Rabatt bekommen hat. IdR wird der Rabatt auf die gesamte Prämie berechnet.
Sofern die Lebensgefährtin schon über eine Unfallversicherung verfügt, ist zu prüfen ob die neue wesentliche Verbeserungen beinhaltet und man ggfs. die alte kündigt bzw. eine Neuordnung der alten oder der neuen Police vornimmt.
D.h. Anpassung der versicherten Summen und Leistungen auf ein jeweiliges Minimum.
Hilft das? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Sofern die Lebensgefährtin schon über eine Unfallversicherung verfügt, ist zu prüfen ob die neue wesentliche Verbeserungen beinhaltet und man ggfs. die alte kündigt bzw. eine Neuordnung der alten oder der neuen Police vornimmt.
Hierzu muss man jedoch zuerst mal aus der alten Unfallvers. rauskommen. Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist eine Kündigung wegen Doppelversicherung. Allerdings nicht die alte Unfallvers. da diese die älteren Rechte besitzt. Wenn man es ordentlich begründet ( alte+neue=Überversichert ) könnte der neue Vertrag abgeändert werden. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 08.03.06, 14:44 Titel:
Hi Eifeler,
sorry, es geht nicht um eine Doppel- sonder um eine evtl. Mehrfachversicherung(wobei das nach bisheriger Schilderung noch nicht mal ganz deutlich ist).
Jeder kann so viele Unfallversicherungen haben, wie er/sie bezahlen kann.
Wir sind nicht bei PHV oder Rechtsschutz!
Wenn also ein Altvertrag vorhanden, Beitrags- und Leistungsvergleich anstellen und wie beschrieben vorgehen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Jeder kann so viele Unfallversicherungen haben, wie er/sie bezahlen kann.
Hab mal was gehört von gesetzlichen Höchstgrenzen. Wie sieht es damit aus? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 08.03.06, 15:19 Titel:
Hi Eifeler,
davon ist mir nichts bekannt.
Bei Antragstellung wird aber idR abgefragt, ob schon eine UV vorhanden ist bzw. war. Wer hier also nicht hier seine vorvertragliche Anzeigepflicht schon verletzen möchte, sollte dann seine 10 Unfallversicherungen angeben.
Ob ich als 11. Gesellschaft so einen Antrag annehmen würde, würde ich mir noch mal überlegen.... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.