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Unfallversicherung kündigen

 
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RedLaila
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 21:38    Titel: Unfallversicherung kündigen Antworten mit Zitat

A hat im Dezember letzten Jahres eine Unfallversicherung für 5 Jahre abgeschlossen und hat seine Lebensgefährtin auch mitversichert, da der Versicherungsvertreten ihm sagte, dass die ganze Versicherung dann billiger wird. Dem war natürlich nicht so, nur die MItversicherte Person, hat einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag bekommen. Die Lebensgefährtin benötigt eigentlich gar keine Unfallversicherung. Besteht die Möglichkeit die Unfallversicherung irgendwie vor Ablauf der 5 Jahre zu kündigen, oder zumindest die Lebensgefährtin aus dem Vertrag wieder herauszunehmen?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

Red Laila
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Laila,

wenn der erste Beitrag bereits bezahlt ist, ist der Vertrag zustandegekommen. (Andernfalls könnte der Versicherer vom Vertrag zurücktreten).

Ich sehe keine Möglichkeit, vor Ablauf der 5 Jahre den Vertrag zu kündigen. Man könnte allenfalls prüfen, ob der jetzt zu zahlende Beitrag mit dem auf dem Antrag angegebenen übereinstimmt; wenn dies nicht der Fall ist UND der Versicherer hat nicht auf die Abweichung hingewiesen, dann wäre der Vertrag mit dem Beitrag laut Antrag zustandegekommen. Das könnte vielleicht ein paar Euro Beitragsersparnis ergeben.

Aber sonst - sorry, wer einen Antrag unterschreibt, sollte sich im Klaren darüber sein, was er da treibt.
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Grüße, Mogli
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
diese Frage ist lt. bisheriger Darstellung nicht eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten.
Ich wage ferner zu bezweifeln, daß nur die Lebensgefährtin einen Rabatt bekommen hat. IdR wird der Rabatt auf die gesamte Prämie berechnet.
Sofern die Lebensgefährtin schon über eine Unfallversicherung verfügt, ist zu prüfen ob die neue wesentliche Verbeserungen beinhaltet und man ggfs. die alte kündigt bzw. eine Neuordnung der alten oder der neuen Police vornimmt.
D.h. Anpassung der versicherten Summen und Leistungen auf ein jeweiliges Minimum.
Hilft das?
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Sofern die Lebensgefährtin schon über eine Unfallversicherung verfügt, ist zu prüfen ob die neue wesentliche Verbeserungen beinhaltet und man ggfs. die alte kündigt bzw. eine Neuordnung der alten oder der neuen Police vornimmt.


Hierzu muss man jedoch zuerst mal aus der alten Unfallvers. rauskommen. Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist eine Kündigung wegen Doppelversicherung. Allerdings nicht die alte Unfallvers. da diese die älteren Rechte besitzt. Wenn man es ordentlich begründet ( alte+neue=Überversichert ) könnte der neue Vertrag abgeändert werden.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Eifeler,

sorry, es geht nicht um eine Doppel- sonder um eine evtl. Mehrfachversicherung(wobei das nach bisheriger Schilderung noch nicht mal ganz deutlich ist).
Jeder kann so viele Unfallversicherungen haben, wie er/sie bezahlen kann.

Wir sind nicht bei PHV oder Rechtsschutz!

Wenn also ein Altvertrag vorhanden, Beitrags- und Leistungsvergleich anstellen und wie beschrieben vorgehen.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Jeder kann so viele Unfallversicherungen haben, wie er/sie bezahlen kann.


Hab mal was gehört von gesetzlichen Höchstgrenzen. Wie sieht es damit aus?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Eifeler,

davon ist mir nichts bekannt.
Bei Antragstellung wird aber idR abgefragt, ob schon eine UV vorhanden ist bzw. war. Wer hier also nicht hier seine vorvertragliche Anzeigepflicht schon verletzen möchte, sollte dann seine 10 Unfallversicherungen angeben.
Ob ich als 11. Gesellschaft so einen Antrag annehmen würde, würde ich mir noch mal überlegen....
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chatterhand
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