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Verfasst am: 09.03.06, 08:35 Titel: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Hallo,
ich habe 1997 eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen.
Von meiner Versicherung bekam ich es als Sicherheitssparen angeboten.
Laufzeit dieser Versicherung sind 12 Jahre, Beiträge mußten 7 Jahre entrichtet werden. Ab Dez. 2004 läuft diese Versicherung Beitragsfrei, nur versichert bin ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Also arbeitete die Versicherung mit meinen Einzahlungen.
Daraufhin kündigte ich die Versicherung zum 01.10.2004. Die monatliche Zahung belief sich auf € 51,24, somit wollte die Versicherung als eingezahlte Beiträge € 3.971,66 erhalten haben, der Rückkaufswert betrug per 1.10.2005 € 3.420,28. Ausgezahlt wurden mir am 17.10.2005 € 3.840,43. Im Schreiben führten sie aus, daß in dem Auszahlungbetrag Zinserträge in Höhe von € 927,00 enthalten sind.
Was wurde mit meinen Einzahlungen gemacht? Wiederholte Versuche bei der Versicherung eine Ordnungsgemäße Aufstellung zu bekommen schlugen bis heute fehl.
Was kann ich unternehmen, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu bekommen?
War dies ganze doch nur ein Verlustgeschäft für mich. Hätte ich das Geld auf mein Sparbuch angelegt, hätte ich Gewinn gehabt.
Danke für eine Aufklärung
MfG Blümchen
kann es sein, das der beitrag am anfang geringer war und sich bis zum schluß durch "anpassungen/dynamik" erhöht hat?
das muss man natürlich bei der berechnung der iengezahlten beiträge berücksichtigen, aber ich glaube, alleine dadurch wird sich die differenz nicht erklären, denn:
natürlich werden von den eingezahlten beiträgen auch kosten gedeckt. kosten für den versicherungsbetrieb, provision des vermittlers, rückstellungen etc...d.h. von jedem beitrag werden ein paar euro abgezwackt um kosten zu decken, der rest wird als "sparanteil" angelegt. das ist aber ein ganz normaler vorgang bei praktisch allen kapitalversicherungen.
sicher hätte man u.u. durch eine andere geldanlageform mehr zinsen erwirtschaften können, nur dann ohne versicherungschutz. sie waren 7 jahrelang versichert, bei einem unfall hätten sie die versicherten leistungen erhalten, bei einem sparbuch nicht.
ob das sinnvoll oder nicht ist, muss jeder für sich entscheiden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 09.03.06, 09:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: 09.03.06, 09:14 Titel: Re: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Blümchen hat folgendes geschrieben::
Hätte ich das Geld auf mein Sparbuch angelegt, hätte ich Gewinn gehabt.
Aber Sie wären nicht gegen Unfallrisiken versichert gewesen. Wenn ich einen solchen Quatsch abschließe muss ich mir von vorneherein darüber im klaren sein. Daher mein Tipp: Strikte Trennung zwischen Sparen und Risikoabsicherung. Wie sich diese Beträge zusammenstellen ist hier an dieser Stelle gar nicht zu beantworten. Bedenken Sie jedoch bitte auch Faktoren wie Abschlußgebühren und vorzeitige Kündigung.
Sollte Ihr Versicherer nicht reagieren haben Sie die Möglichkeit, den Vorfall an den Versicherungsombudsmann zu melden: www.versicherungsombudsmann.de _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
mal ein paar grundsätzliche anmerkungen zur privaten unfallversicherung.
1. nur invalidität versichern mit mehrleistung bzw. hoher progression.
2. kein krankenhaustagegeld ,kein genesungsgeld, kein krankentagegeld versichern.
3. niemals einen tarif mir beitrags-rückgewähr nehmen.
4. kth.gg,kt bei bedarf über eine private krankenzusatz-versicherung.
meiner meinung nach soll eine private unfallversicherung ernsthafte risiken abdecken und keine "taschengeld ausfälle" versichern. ebenso ist ein sparanteil besser mit einem sparbuch, bausparvertrag oder fond zu reallisieren.
mal ein paar grundsätzliche anmerkungen zur privaten unfallversicherung.
1. nur invalidität versichern mit mehrleistung bzw. hoher progression.
2. kein krankenhaustagegeld ,kein genesungsgeld, kein krankentagegeld versichern.
3. niemals einen tarif mir beitrags-rückgewähr nehmen.
4. kth.gg,kt bei bedarf über eine private krankenzusatz-versicherung.
meiner meinung nach soll eine private unfallversicherung ernsthafte risiken abdecken und keine "taschengeld ausfälle" versichern. ebenso ist ein sparanteil besser mit einem sparbuch, bausparvertrag oder fond zu reallisieren.
volle Zustimmung. Nur eine Anmerkung zum Punkt 1 (Mehrleistung bzw. Progression):
bei weitaus den meisten Unfällen, die eine Invalidität zur Folge haben, liegt diese Invalidität im Bereich unter zwanzig Prozent, also unterhalb der Schwelle, ab der eine Progression überhaupt greift. Wenn man nun zwei Verträge mit gleichem beitrag vergleicht, der eine mit, der andere ohne Progression, dann hat der ohne Progression die höhere Summe. Dann ist auch die Leistung im niedrigen Invaliditätsbereich höher.
Aber das muss jeder für sich selbst abschätzen, was ihm wichtiger ist: etwas höhere Leistung bei Unfallfolgen, die vielleicht wirklich eintreten können; oder eine richtig hohe Leistung bei einem Unfall, der nur mit sehr kleiner Wahrscheinlichkeit eintritt.
(Am allerwichtigsten ist natürlich eine BU, erst als Ergänzung dann vielleicht noch die Unfallvers.) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Dies entspricht einem monatlichen Aufwand von ca. € 12,00. Andere Dinge wie KTG, GG, KT können über die Unfall abgeschlossen werden allerdings auch über eine Krankenzusatz ( je nach Alter ). Todesfallsumme ist meist über eine Risiko-LV wesentlich günstiger. Zudem haben eine Krankenzusatz und eine Risiko-LV den Vorteil, dass sie nicht nur bei Unfall zahlen. Die Unfall, und da muss ich Mogli wieder mal recht geben, kann nur als Ergänzung zur BU angesehen werden. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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