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Warum ist kostenlose rechtsberatung eigentlich verboten?
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Citros
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:00    Titel: Warum ist kostenlose rechtsberatung eigentlich verboten? Antworten mit Zitat

Mich würde mal ganz grundsätzlich interessieren, warum (so wie es im Hinweistest für dieses Forum steht) kostenlose individuelle Rechtsberatung eigentlich verboten ist und wir desegen immer alles so kompliziert mit A und B usw. formulieren müssen.
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specht1989
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 93
Wohnort: schönste Stadt in der Welt, 50°44' N 7°06' E

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:12    Titel: Verbot Rechtsberatung Antworten mit Zitat

Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935, RGBl. I S. 1478.

specht
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Citros
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, aber welcher Sinn steht denn dahinter?

Und was bedeutet das? heißt daß, daß Nicht-Juristen niemanden als bezahlte Dienstleidtung beraten dürfen, privat und unentgeldlich aber schon? Oder heitß daß Juristen neiamden kostenlos beraten dürfen?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=34663

Ich verweise auf meine Ausführungen in diesem Thread zum Sinn und Zweck des Ganzen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Citros
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

kennt Ihr eigentlich auch das merkwürdige Phänomen, daß man seine eigenen Tippfehler immer erst dann bemerkt, wenn es zu spät ist? und dann sieht es so aus als könnt man nich richtig schreiben.... Mit den Augen rollen

Also man will quasie die leute davor schützen, an "Berater" zu gelangen, die eigentlich keine Ahnung haben, richtig? Und die Formulierung mit A und B usw. dient dazu, daß man gewissermaßen so tut, als handle es sich nicht um ein Problem was man selbst hat sondern nur um eine hypothetsiche Situation?

Was mich aber interessieren würde, wäre noch: Was wäre denn, wenn ein Anwalt z.Bsp. gute Freunde kostenlos berät, gibts dazu regelungen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::

Was mich aber interessieren würde, wäre noch: Was wäre denn, wenn ein Anwalt z.Bsp. gute Freunde kostenlos berät, gibts dazu regelungen?


Diese Vermutung halte ich für unrealistisch. Winken
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Frage als auch diese Frage, warum Rechtsberatung verboten ist, nicht auch verbotene Rechtsberatung?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::

Also man will quasie die leute davor schützen, an "Berater" zu gelangen, die eigentlich keine Ahnung haben, richtig?


Genau.

Solche beschränkenden Regelungen gibts es so oder vom Ergebnis her ähnlicher Art übrigens für viele wichtige Berufe.
Citros hat folgendes geschrieben::

Und die Formulierung mit A und B usw. dient dazu, daß man gewissermaßen so tut, als handle es sich nicht um ein Problem was man selbst hat sondern nur um eine hypothetsiche Situation?


Jain. Ich vermute mal, für den Forenbetreiber gibt es ein ganzes Bündel von Gründen für diese Regelung.

Aber: Wenn es erkennbar nur eine Verschleierung eines konkreten Rechtfalles ist, wäre ein konkreter Rat ab einem gewissen Punkt immer noch verbotene Rechtsberatung.

Der eigentliche Punkt ist: Recht ist kompliziert weil das Leben kompliziert ist. In Wirklichkeit gelingt es den wenigsten Leuten, ihr Rechtsproblem von selbst so darzustellen, dass man darauf so antworten kann, dass auch später der Richter das mit Sicherheit so sehen wird. Dinge werden vergessen, falsch verstanden etc. Besonders typische Probleme: Viele Leute verstehen nicht einmal die Worte, die die Rechtsprache und das Gesetz verwenden richtig. Viele Leute verfallen in derartigen Situationen in psychologisch problematische Geisteshaltungen und wollen gar keine neutrale Antwort hören, sondern nur, dass sie selbst "im Recht" sind (egal ob die eigenen Haltung neutral betrachtet assozial, egoistisch rechtwidrig oder gar kriminell ist).

Die neutrale Schilderung soll klar machen (was leider kaum jemanden zu interessieren scheint) dass eben nur das beantwortet werden kann, was da steht und wie es da steht. Und das wiederum bedeutet: Die Antworten sind nicht die abschließende Lösung des Rechtsproblems des Fragestellers, sondern nur Meinungen dazu, wie man den Fall lösen könnte.

Außerdem reduziert es - funktioniert leider bei vielen Antwortenden hier nicht - die Gefahr, dass der Antwortende befangen antwortet. Hauptproblem: die "assoziale" Form des Helferkomplexes. Was meine ich damit? Wenn jemand sich als hilfesuchend oder mitleiderregend darstellt oder ein politisch umstrittenes Thema anspricht, fühlen sich hier im Forum wie im Leben viele Personen - vor allem Laien - berufen, Lügen, unqualifizierten Unsinn etc. zu erzählen, die dem Ratsuchenden vermeintlich helfen. Das geht bis dahin, dass ganz unbefangen zu Straftaten geraten wird, weil man ja jemand hilft und deswegen "der Gute" ist. Was hilft so etwas dem Fragesteller oder der Gesellschaft? Im Regelfall weniger als nichts. Der Betreffende rennt unter Umständen ins offens Messer und wird zu unrechtem Verhalten angestachelt.
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Citros
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, ich glaub schon, daß die meisten die hier ratschläge geben, sich auch um eine sachlich korrekte antwort bemühen.

Was ich aber immer noch nicht weiß, ist ob es auch verboten ist wenn ein anwalt einen kostenlos berät....wird zwar nicht all zu oft vorkommen, aber so abwägig ist der gedanke bei guten freunden oder verwandten doch auch nicht???
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::
Was ich aber immer noch nicht weiß, ist ob es auch verboten ist wenn ein anwalt einen kostenlos berät....wird zwar nicht all zu oft vorkommen, aber so abwägig ist der gedanke bei guten freunden oder verwandten doch auch nicht???


Die kostenlose Beratung durch einen Anwalt hat nichts mit einem Verstoß gegen das RBG zu tun - gerade der Anwalt ist ja befugt, Rechtsrat zu erteilen.

Sollte die Frage sein, ob es dem Anwalt verboten ist, kostenlos zu beraten: Nein, grundsätzlich verboten ist das nicht.
_________________
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Außerdem reduziert es - funktioniert leider bei vielen Antwortenden hier nicht - die Gefahr, dass der Antwortende befangen antwortet. Hauptproblem: die "assoziale" Form des Helferkomplexes. Was meine ich damit? Wenn jemand sich als hilfesuchend oder mitleiderregend darstellt oder ein politisch umstrittenes Thema anspricht, fühlen sich hier im Forum wie im Leben viele Personen - vor allem Laien - berufen, Lügen, unqualifizierten Unsinn etc. zu erzählen, die dem Ratsuchenden vermeintlich helfen. Das geht bis dahin, dass ganz unbefangen zu Straftaten geraten wird, weil man ja jemand hilft und deswegen "der Gute" ist. Was hilft so etwas dem Fragesteller oder der Gesellschaft? Im Regelfall weniger als nichts. Der Betreffende rennt unter Umständen ins offens Messer und wird zu unrechtem Verhalten angestachelt.


Allen hier Postenden wird dringend geraten, sich vor dem Posting von Beiträgen oder Antworten die "Juriquette" durchlesen. Dort steht u.a.: "Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten. Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren. "
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
[
Sollte die Frage sein, ob es dem Anwalt verboten ist, kostenlos zu beraten: Nein, grundsätzlich verboten ist das nicht.


Soso.

§ 49b BRAO (Vergütung)

(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.


§ 113 BRAO (Ahndung einer Pflichtverletzung)

(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
" Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags."


Heißt: Grundsätzlich verboten ist es nicht! Winken

Die Grenzen sind hier eng gesetzt, das ist klar. Ich habe an dieser Stelle aber auf nähere Ausführungen verzichtet, da mir nicht klar ist, ob die Frage von cirtros wirklich dahingehend gestellt war. Smilie
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Heißt: Grundsätzlich verboten ist es nicht! Winken


Doch, leider. Grundsätzlich verboten ist es schon: http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache Weinen
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Heißt: Grundsätzlich verboten ist es nicht! Winken


Doch, leider. Grundsätzlich verboten ist es schon: http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache Weinen


Hm. Grundsätzlich ist wikipedia nicht das non plus ultra für mich, aber formulieren wir es mal so:

Es ist dem Anwalt nicht in jedem Falle verboten, kostenlose Rechtsberatung durchzuführen. D´accord? Winken
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