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hotornot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 50
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Verfasst am: 25.02.06, 19:55 Titel: Wie lange Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf? |
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Hallihallo,
erst mal: ja ich weiß falsches Forum, jedoch habe ich, meiner Meinung nach, kein passendes gefunden.
Nun zum Thema: Der eine sagt, ein halbes Jahr muss der Verkäufer Garantie geben, der andere sagt 1 Jahr, ein anderer sagt wiederum, 6 Monate, danach muss man dem Verkäufer nachweisen dass der Defekt schon vorhanden war. Meinungen über Meinungen. Überhall hört man was, jedoch weiß man nicht, was nun letztendlich so wirklich stimmt, deshalb wende ich mich an euch und ich hoffe Ihr wisst Rat
Gruß Chris |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 25.02.06, 22:55 Titel: |
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hallo,
das richtige forum wäre das forum für verbraucherrecht...wird aber sichelrich dorthin verschoben.
aber, das ist eigentlich ganz einfach:
man kauft heute als privatmann von einem händler einen artikel.
dann hat man 6 monate garantie
und danach 1 1/2 jahre gewährleistung
während der garantiezeit hat man es recht einfach. wenn was nicht ok ist, zum händler und der muss für abhilfe schaffen. es sei denn, der händler kann beweisen, das der fehler (oder dessen ursache) bei übergabe noch nicht vorlag
während der gewährleistungszeit (also nach ablauf von 6 monaten ab kauf) muss man als käufer beweisen, dass ein fehler (oder dessen ursache) bereits bei übergabe vorlag. dies ist in der praxis aber oft sehr schwierig, um nicht zu sagen: meistens unmöglich.
kurz: 6 monate garantie, alles was danach kommt, kann man eigentlich vergessen...
von kulanzregelungen (edit: bzw. freiwilligen garantien ), bei denen ein händler komplett 2 jahre garantie bietet, oder von herstellergarantien, die auch bis zu 10 jahre gehen kann, mal abgesehen.
bei der herstellergarantie muss man sich dann aber auch direkt an den hersteller wenden, nicht an den händler. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 09.03.06, 15:46, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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hotornot FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 50
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Verfasst am: 26.02.06, 20:50 Titel: |
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| Vielen Dank für die aufschlussreiche ANtwort. |
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MSMS Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 09.03.06, 12:07 Titel: |
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Beim Kauf einer Sache als Privatmann, hat mann grundsätzlich 24 Monate Garantie.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, welcher nachweisen muß, dass der "Defekt" beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 09.03.06, 12:28 Titel: |
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| MSMS hat folgendes geschrieben:: | | Beim Kauf einer Sache als Privatmann, hat mann grundsätzlich 24 Monate Garantie. | Diese Aussage ist so schlicht falsch.
| MSMS hat folgendes geschrieben:: | | Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied! | Bevor Sie hier weiter im Brustton der Überzeugung unqualifizierten Mist verbreiten, machen Sie sich bitte erst schlau - gern auch hier  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.03.06, 13:12 Titel: |
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das klingt wie ein typischer Internetauktionshaus [Name geändert]-käufer  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Helmut999 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.03.06, 14:28 Titel: |
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Hallo! Sicherlich sind die zitierten Aussagen nicht richtig.
Aber, dass mann nur in den ersten 6 Monaten Garantie hat und danach Gewährleistung, ist auch nicht richtig.Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Die Gewährleistungszeit beträgt gesetzlich vorgeschriebene 2 Jahre bzw 24 Monate, wobei die Beweislast innerhalb der 1. sechs Monate beim Verkäufer liegt.
Die Garantie bildet einen Vertrag neben dem eigentlichen Kaufvertrag, aus dem grundsätzlich auch andere Rechte folgen, als die kaufrechtliche Mängelgewährleistung vorsieht (siehe § 443 BGB). |
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MSMS Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 09.03.06, 15:19 Titel: |
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| Ja meckern könnt ihr Forenmitglieder immer gut! Aber jetzt nehmt doch mal Stellung zum Beitrag von Helmut999! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.03.06, 15:43 Titel: |
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der helmut999 sagt im prinzip das gleiche, was ich oben bereits geschrieben hab. hab in dem post noch was eingeschoben, damits deutlicher wird... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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MSMS Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 09.03.06, 15:53 Titel: |
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Tss..Schon klar..Was ist denn mit dem folgenden Satz? Hast du sicherlich auch so gemeint und nur vergessen zu schreiben oder??
Aber, dass mann nur in den ersten 6 Monaten Garantie hat und danach Gewährleistung, ist auch nicht richtig |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.03.06, 22:33 Titel: |
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ich versuch es einfach auszudrücken, damit es auch der laie versteht.
zu sagen: "man hat 6 monate garantie und 24 monate gewährleistung"
würde unter umständen nur noch für mehr verwirrung sorgen. das ganze ist kompliziert genug.
wichtig ist letztendlich die unterscheidung von garantie und gewährleistung und wie lange diese jeweils gelten. und nach den 6 monaten garantie bleiben halt nur noch 18 monate (oder 1 1/2 jahre) gewährleistung übrig...
und in der praxis spielen die ersten 6 monate gewährleistung ja ohnehin kein besondere rolle.
so what..?
zu behaupten: "man hat grundsätzlich 24 monate garantie" und "Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied" ist dagegen völlig falsch... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 10.03.06, 10:59 Titel: |
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um das Ganze vielleicht mal abzuschließen:
z.B. unter
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
findet sich eine sehr schöne Zusamenstellung der Gewährleistungs-/Garantiproblematik.
Googlen mit den Suchbegriffen "Gewährleistung Garantie" bringt eine fast unglaubliche Menge an Treffern (Suche eingeschränkt auf "Seiten aus Deutschland"). _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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railman1967 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59 Wohnort: Troisdor
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Verfasst am: 10.03.06, 21:35 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | das klingt wie ein typischer Internetauktionshaus [Name geändert]-käufer  |
Ich kaufe nur bei Internetauktionshaus [Name geändert] meine Auto, und da dort alles als Bastlerfz verkauft wird, ist die Gewährleistung per se ausgeschlossen und ich brauche mir keinen Kopf zu machen  |
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