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Ich würde gerne wissen, welche Optionen es in folgender Situation gibt:
Ein Mann ist privat krankenversichert. Seine Lebensgfährtin erhält ALG1.
Die Frau ist schwanger und die beiden heiraten. Zum zeitpunkt der Geburt ist das ALG 1 ausgelaufen. Aufgrund des Verdienstes des Ehemannes besteht kein Anspruch auf Hartz IV. Das Verdienst des Mannes ist zu hoch um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Wenn er jedoch seine Frau und das Kind mit in die private KV aufnimmt sind die Belastungen so hoch, dass er sie nicht tragen kann.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann sich die Frau weiterhin freiwillig gesetzlich versichern?
Macht es Sinn, wenn sie sich für ein Studium einschreibt?
Kann der Mann im Falle der Heirat von der privaten wieder in die gesetzliche KV wechseln?
Nein, der Mann kann auch bei einer Heirat nicht in die GKV wechseln.
Solange der Mann und die Frau nicht verheiratet sind, kann sich die Frau freiwillig in der GKV versichern (Beitrag etwa 125 € / Monat) und kann das Kind beitragsfrei mitversichern.
Bei einer Heirat bleibt der Anspruch auf die freiwillige KV bestehen, jedoch wird dann das halbe Einkommen des Ehemanns als Einkommen der Ehefrau berücksichtigt. Auch kann dann das Kind nicht weiter beitragsfrei mitversichert werden, weil der privat versicherte Ehemann über 3.900 € brutto / Monat verdient.
Ob es sich für die Frau lohnt, sich zu immatrikulieren, um in den günstigen KVdS Tarif zu kommen, wo sie monatlich etwa 55 € bis 60 € im Monat zahlt, hängt auch damit zusammen, wie hoch die Kosten sind, die durch die Immatrikulation entstehen (Studiengebühren, Semestergebühren, etc.). Zudem ist der KVdS Tarif nur bis zum 30. Lebensjahr möglich.
Das heißt, sie müsste sich vor der Heirat freiwiilig gesetzlich krankenversichern, auch wenn sie jetzt noch über das Arbeitsamt (im ersten jahr) krankenversichert ist?
Und das Kind würde dann der Ehemann bei sich in der privaten KV mitversichern?
Achso, sie erhält noch Leistungen vom Arbeitsamt? Ich hatte das so verstanden, dass sie jetzt keine Leistungen mehr erhält. Solange sie noch Leistungen vom Arbeitsamt erhält, dürfte sie ja über das Arbeitsamt versichert sein und eine freiwillige Versicherung wird dann ja nicht benötigt. Die freiwillige Versicherung ist erst dann notwendig, wenn kein anderer Versicherungsschutz mehr besteht.
Solange das Paar nicht verheiratet ist, kann das Kind auch über die Mutter kostenlos in der gesetzlichen mitversichert werden. Dies ist nur ab der Heirat nicht mehr möglich, weil der Mann dann der Ehegatte ist und nicht mehr "nur" der Vater.
Wenn das Kind nicht mehr in der Familienversicherung bleiben kann, kann das Kind entweder in der gesetzlichen freiwillig oder in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
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