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Sie hatten Argumente? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Meine Prüfungsergebnisse, Prüfungsprotokolle sowie etliche Kursskript existieren nur online !!!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Das ist ein Argument? Und vor allem: Was soll neu daran sein? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Muss ein Argument neu sein um "Gewicht" zu haben. Wurde irgendwo was von "neu" behauptet?
Mal im Ernst: Mit dem Hinweis, dass Internetfähige Rechner für bestimmte Tätigkeiten unvertichtbar sind, locken Sie doch in einer GEZ-Debatte keinen Hund hinter dem Herd hervor. Das war von Anfang an klar. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Komisch, wie haben das die Leute nur vor 10 Jahren gemacht, als der Internetanschluß zuhause noch exotisch war? Oder vor 20 Jahren, als Selbständige wie Studenten noch ganz ohne "Personalcomputer" auskamen...
Meine Kommentare bezogen sich auf diesen Kommentar von Herr Schaffrath.
Und bezogen auf diesen hat meine Standpunkt sehrwohl eine Berechtigung!
Das haben Sie ja auch indirekt mit Ihrem Kommentar bestätigt
questionable content hat folgendes geschrieben::
... dass Internetfähige Rechner für bestimmte Tätigkeiten unvertichtbar sind,....
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 09.03.06, 21:33 Titel:
Zitat:
Mal im Ernst: Mit dem Hinweis, dass Internetfähige Rechner für bestimmte Tätigkeiten unvertichtbar sind, locken Sie doch in einer GEZ-Debatte keinen Hund hinter dem Herd hervor. Das war von Anfang an klar.
Ich glaube zwar auch falls das DIng scheitern sollte wird es wohl nicht daran scheitern aber denkbar ist es doch prinzipiell. Alleine schon aus dem Grund weil man als kleiner Selbständiger sogar per Gesetz gezwungen ist seine Vorsteuer online zu melden...
Die Argumente von cyberaquarius sprechen ja auch nicht unbedingt allgemein gegen die Rundfunkgebühr, sondern eher dafür, dass noch gewissen Tatbestände, die eine Befreiung rechtfertigen, mit aufgenommen werden sollten. Für diesen Fall sind die Argumente imho gut und richtig...
Eine ganz andere Frage dazu:
Müssen/werden dann die Sender ihr Vollprogramm via Stream im Internet anbieten?
Sollten sie dann ja wohl, bisher gibt's ja meines Wissens nur die Hauptnachrichten
und spezielle Events oder so - zumindest beim letzten Mal als ich draufgeguckt hab.
Das wäre dann ja nur ein Bruchteil vom "Programmpreis" .... eigentlich, wobei "eigentlich"
ja oft nichts nützt, ist mir schon klar.
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der H... GmbH & Co. KG,
der D... AG,
der G... GmbH & Co.,
der W... GmbH & Co. KG,
der E... GmbH & Co. KG,
der P... Warenhandelsgesellschaft mbH,
der A... GmbH & Co. KG,
der A... GmbH & Co. KG,
der r... GmbH,
der K... GmbH & Co. KG,
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Partner,
Heilbronner Straße 156, 70191 Stuttgart -
gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 -,
b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. August 2001 - VG 10 A 708.00 -
das stellt man sich gemeinhin unter dem wort "sammelklage" vor,
und unter " Streitgenossenschaft", " Rechtsgemeinschaft" oder " Prozessverbindung"
( http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage) werden sich die meisten eher nichts vorstellen können.
kif:
ich mein vor der normalen gez gebühr kann sich ja jeder drücken der den gez männes nicht reinlässt.
wie will die gez denn erreichen das jeder der ein handy oder pc/internet hat auch gez dadrauf zahlt?!
ich denke mal da kann man sich doch genauso drum drücken wie um die normale gez gebühr doch auch. oder etwa nicht???????????
also ist das doch eh wurscht, denn diejenigen die eh schon gez zahlen enstehen doch keine mehrkosten, und diejenigen die sich drücken können sich nach wie vor davor drücken. oder seh ich das falsch???
also diese argumente, man brauche ja niemand reinlassen
halte ich für feiges versagertum
aber eben doch anmerken möchte,
dass man beim schwarz-fernsehen nur schwer erwischt werden kann..
aber beim internet-pc sieht das ganz anders aus.
zum beispiel bekam ich von der GEZ das erste mal post, als ich mein telefon anmeldete...
und zu jedem interentanschluss gehört heutzutage meist ein dsl-anschluss.
sprich ich kann mich schlecht rausreden ich hätte keinen internet-pc, wenn ich eine dsl-flatrate bezahle.
und genauso ist es mit den handys.. wenn die GEZ rechtlich abgesichert abzocken darf, dann darf sie möglicherweise bestimmt auch aus verwaltungstechnischen gründen und zur allgemeinnützlichen kosteneinsparung jeden umts-vertag und jeden dsl-vertrag abzocken.
falls jemand dsl hat aber keinen computer, kann er ja fristgerecht widerspruch einlegen..
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 20.03.06, 17:39 Titel:
Sie reden mal wieder Blech. Bezahlen müssen Sie ggf. nur für das Bereithalten z.B. eines Mobiltelefon, eines InternetPC oder halt eines Fernseher, nicht aber für den Zugang/Anschluss.
Sie können jetzt doch auch einen Kabelanschluss haben und werden deswegen nicht automatisch gebührenpflichtig... Genausowenig werden Sie gebührenpflichtig nur weil Sie einen DSL-Anschluss haben oder einen UMTS-Vertrag _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.03.06, 11:26 Titel:
verlierer hat folgendes geschrieben::
das stellt man sich gemeinhin unter dem wort "sammelklage" vor,
und unter " Streitgenossenschaft", " Rechtsgemeinschaft" oder " Prozessverbindung"
( http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage) werden sich die meisten eher nichts vorstellen können.
Eine "Streitgenossenschaft" gibt es aber nur unter sehr eng begrenzten Umständen, weil der Gesetzgeber eben gerade die pauschale Sammelklage aus dem US-Rechtssystem *nicht* einführen wollte.
Beispiel: Haus stürzt ein wegen "Pfusch am Bau". Dann können alle betroffenen Mieter eine Streitgenossenschaft bilden, weil sie von derselben Tat gleichermaßen betroffen sind und individuelle Umstände keine Rolle spielen.
Eine Streitgenossenschaft werden Sie bzgl. der GEZ-Gebühren niemals konstruiert bekommen, weil die Voraussetzungen fehlen.
Es bringt also gar nichts, wenn Sie sich jetzt herausreden, Sie hätten das bekanntere Wort "Sammelklage" lediglich synonym für das weniger bekannte Wort "Streitgenossenschaft" benutzen wollen - weil einfach keins von beiden sachlich passend ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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