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KZV will sich drücken

 
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:15    Titel: KZV will sich drücken Antworten mit Zitat

A hat Zahnlücken und einen Sohn in kieferorthopädischer Behandlung
Versicherung B bietet einen KV Zusatztarif ohne Gesundheitsfragen an.
A schließt die Versicherung ab und begehrt nach der Wartezeit Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung seines Sohnes - die Versicherung leistet.

A lässt sich Implantate setzen - die Versicherung leistet.

3 Jahre nach Abschluss der Versicherung weigert sich diese plötzlich, die Eigenkosten für die kieferorthopädische Behandlung des Sohnes gem. Tarifbestimmungen zu ersetzen, da " der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten" sei.

Nanu?

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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.06, 09:38    Titel: Re: KZV will sich drücken Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
A hat Zahnlücken und einen Sohn in kieferorthopädischer Behandlung ...........
da " der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten" sei.

Nanu?

Was tun?


vollkommen klar. ein brennendes haus kann man auch nicht mehr versichern.
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das A nach der Wartezeit überhaupt Leistung für die schon fehlenden Zähne erhalten hat, ist schon ausergewöhnlich. Mit den Augen rollen
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 10:26    Titel: Re: KZV will sich drücken Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::

vollkommen klar. ein brennendes haus kann man auch nicht mehr versichern.


Vollkommen richtig Smilie

Der Versicherungsfall beginnt mit dem Eintritt in die ärztliche Heilbehandlung. Auch schon dann, wenn dem Sohn zu einer kieferorthopädischen Behandlung geraten wurde Ausrufezeichen

Dazu sagt § 1 des Versicherungsvertragsgesetzes folgendes aus:
Zitat:

Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherungsnehmer den dadurch verursachten Vermögensschaden nach Maßgabe des Vertrages zu ersetzen


Das ist wieder mal ein typisches Beispiel für die Stellung einer Versicherung in der Gesellschaft. Mit geringsten Mitteln den größtmöglichen Profit rausschlagen. Traurig ist das.

Daß ein Versicherungsvertrag zum Abwenden unvorhergesehener Vermögensbelastungen da ist, wird leider vergessen.
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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