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Verfasst am: 11.03.06, 21:40 Titel: Kauf eines gebrauchten Traktors
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar: Ein Landwirt kauft von einer Landmaschinenfirma einen gebrauchten Traktor. Bei der Besichtigung bei einem Landwirt, dem Vorbesitzer, wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Es wurde vereinbart, dass der Traktor vom Verkäufer noch eine TÜV-Bescheinigung erhält. Nachdem der Traktor vier Wochen nach vereinbartem Liefertermin endlich geliefert wurde, wurde festgestellt, dass ein Reifen plattfuß hatte, der Traktor nicht ansprang und kein TÜV gemacht worden war. Es wurde vereinbart, dass dies bei einer Fachfirma in der Nähe des Käufers, auf Kosten des Verkäufers nachgeholt werden sollte. Dort wurden nun einige leichte und einige schwerwiegende Mängel festgestellt. Beim Motor war die Kopfpackung defekt und zusätzlich der Kühler. Der Traktor musste den Spuren nach zu urteilen, schon länger defekt gewesen sein. Wer muss nun für die Kosten von über 3000 Euro aufkommen? Der Käufer, der gekauft, wie gesehen? Der Verkäufer, oder der Vorbesitzer, der die Schäden dem Verkäufer nicht mitgeteilt hat?
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