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3. Klausur-Versuch nachträglich geltend machen!

 
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kowi78
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Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Greifswald

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 17:40    Titel: 3. Klausur-Versuch nachträglich geltend machen! Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt:
Student S. studiert ein B.A. Fach und hat die erste Modulprüfung nicht mitgeschrieben, da er krank war. Aus Unwissen über die Verfahrensregeln der Uni, hat er zwar ein ärztliches Attest vorgelegt, allerdings erst eine Woche nach dem Klausurtermin und auch nicht in der Form, dass das Prüfungsamt die Diagnose schriftlich vorliegen hat.
Es wurde lediglich das "Gelbe Arbeitsunfähigkeits-Attest" vorgelegt.
Der Sachbearbeiter verweigerte die Annahme, mit der Begründung, dass es sich um das falsche Formular handle und, dass selbst bei richtigem Formular der Zeitabstand zu lange sei um dem Antrag auf Anerkennung stattzugeben.

Da S. die nächsten beiden Klausurversuche nicht bestanden hat, soll er nun exmatrikuliert werden.

Die Frage ist nun kann S. den Krankheitsfall doch noch geltend machen um so einen letzten Versuch zu erhalten?
Gibt es eine juristische Möglichkeit der Klage? Mit Gewinnchance?
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 22:28    Titel: Re: 3. Klausur-Versuch nachträglich geltend machen! Antworten mit Zitat

kowi78 hat folgendes geschrieben::

Die Frage ist nun kann S. den Krankheitsfall doch noch geltend machen um so einen letzten Versuch zu erhalten?
Gibt es eine juristische Möglichkeit der Klage? Mit Gewinnchance?

Man kann mal Versuchen einen Härteantrag zu stellen, aber wenn du Klausur schon 3 Mal geschrieben bzw. beschwenzt hast, dürftest du schon einen gestellt haben. Für den 2. Härteantrag braucht man wirklich eine gute Begründung.

Meiner Meinung nach:
Zu einer Leistung kann ich zwar nicht viel sagen. Aber wenn man durch eine Widerholungsprüfung durchgefallen ist, kann man mal eine Vermutung anstellen, dass man es beim ersten Mal auch nicht geschäfft hätte und wenn man die Prüfung schon 3 Mal geschrieben hat, ist es auf zweifelhaft, dass man die Klausur beim 4. Mal schafft.

Bei uns kann man nach einer Exmat Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Ob's was bringt Geschockt
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