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Kinderheimbrand - Heimleiter zahlt nicht

 
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masterfu
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Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 23:39    Titel: Kinderheimbrand - Heimleiter zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo.
Ein Brand eines Kinderheimes im Mai 2004.
Nun muss der Geschäftsführer ja zahlen. Ein Bewohner A hat für seinen Zimmerschaden den maximalen Satz von 3.000€ bekommen.(mehr war nicht versichert).
Auf dem Dachboden standen auch noch Sachen der Person A welche alle zu Schaden gekommen sind.

Geschäftsführer B hat damals gesagt, das das Geld für den SChaden noch kommt von der Versicherung. Dieses kam wohl nie. nach seinen Aussgaen hat die Versicherung dafür nicht bezahlt, weil es nicht versichert war. Der Jugendlich A erwartet noch rd. 1000€ SCahdensersatz

- - - - - - - - - - - - -

Meine Einschätzung: Wenn der Geschäftsführer B meint, den DAchboden nciht evrsichern zu müssen, muss er doch für den SChaden aufkommen. Es gibt doch VErsicherungen, damit DIE dann zahlen^^.
DAs Problem ist: der BRand war im MAI 2004. die 3.000€ kamen im ca Oktober/November 2004. kann man da jetzt noch ansprüche stellen?. der jugendlich A überlegt deswegen in eine rechtsschutz einzutreten etc.....


Zuletzt bearbeitet von masterfu am 12.03.06, 00:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 00:11    Titel: Blanker Hans Antworten mit Zitat

Den Rechtsschutz kann er sich zumindest für diesen Fall sparen. Keine Rechtsschutz wird für einen zurückliegenden Fall Deckung gewähren.

Zum restlichen Beitrag kann man wenig sagen, da es etwas verworren geschrieben ist.

Sofern eine Regulierung vorgenommen wurde, muss dies ja auch plausibel und nachvollziehbar sein. Am besten mit der Heimleitung sprechn und um Einsicht bitten.
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masterfu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

mit heimleitung wurde gesprochen. GELDGEIER^^
dann kam mein vater hinzu - auch dort keine ergebnisse. er hat zwar so geatn, als ob er ihm die zahlen vorlegen würde.... aber meitne, das die versicherung nciht gazahlt aht.

also muss er doch den schaden zahlen oder?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

"Geschäftsführer" klingt danach, als wäre es eine GmbH

Dann muß - sofern überhaupt - nicht der Geschäftsführer zahlen, sondern die GmbH. es sei denn, der Geschäftsführer persönlich hätte das Feuer gelegt.
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masterfu
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Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

das kinderheim ist auch eine gmbh
therapeutisches kinder und jugendheim XXXXXX GmbH.


ja dann muss da die gmbh zahlen, also ER oder?

ich meine nur, weil wenn ich dann in eine rechtsschutz gehen sollte - und die übernehmen nix, was zurückliegt, dann MUSS ich doch gewinnen, damit ich nicht auf den kosten bleibe oder?
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind meines Erachtens zuwenig Fakten bekannt. Ich würde vorschlagen nochmals ein Gespräch mit dem Heimleiter zu suchen.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

masterfu hat folgendes geschrieben::

ja dann muss da die gmbh zahlen, also ER oder?


"Er" ist nicht die GmbH.

Aber es ist noch überhaupt nicht klar, warum jemand zahlen müßte. Nicht jedesmal wenn ein Haus brennt ist der Eigentümer schuld daran.

Es gibt jedenTag viele Unglücksfälle an denen niemand schuld ist und für die keine Versicherung zuständig ist.

Wie es in diesem Fall hier ist, kann man nicht per Forum prüfen, da mußt Du zu einem Rechtsanwalt gehen. Frag ihn zuerst, was das kostet.
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masterfu
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Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ein KAbelbrand im Spitzboden.(gaaaanz oben unterm dach).

deswegen hat ja auch die versicherung gezahlt.
jeder bewohner hat seinen scahden ersetzt bekommen. Nun wurde ich mit 3.000 entschädigt, welches der maximale satz war. für mehr waren die zimmer nicht versichert. wären sie höher versichert gewesen hätte ich mehr bekommen. ich habe damals als ich bei meinen eltern auszog alle meine sachen mitgenommen(zimmereinrichtung und und und). das stand alles auf dem dachboden.

telefoniert hat mein avter mittlerweile schonmal mit dem landesjugendamt in hannover, auch die meinte, das wenn der geschäftsführer den dachboden nicht versichert hat, muss er für den schaden aufkommen, er hätte ihn ja versichern können....

das jugendamt in verden sieht das auch so.
mein vater sieht es so, ich sehe es so.

wie seht ihr das?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal: der Geschäftsführer muß für den Schaden nicht aufkommen (zumindest Ihnen gegenüber nicht), dafür ist die GmbH zuständig. Der Geschäftsführer vertritt zwar die GmbH, aber haften muß das Unternehmen, nicht die Person.

Die Sicht hier im Forum ist klar: nix genaues weiß man nicht. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Das gilt auch für die Aussagen von Landesjugendamt und Jugendamt. Die Schuld anderen Leuten zuweisn und deren Geld zu verteilen, ist immer sehr einfach! Winken
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
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BeitragVerfasst am: 13.03.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn man das ganze hier mal als so klar darstellt:

wenn die zimmer jeweils mit 3000€ versichert sind, dann gibts nicht mehr als 3000€ von der versicherung.

mal von einem normalen kabelbrand ausgehend (an dem niemand schuld hat, und mit dem niemand rechnen konnte/musste) , wüßte ich nicht, warum die gmbh, "er" oder sonstwer mehr bezahlen müsste. wie schon beschreiben, jeden tag passieren unglücke, für die niemand zahlen muss...

eine eigene hausratversicherung könnte sich um den fall auch kümmern. wie, es gibt keine eigene hausratversicherung? man hätte doch sein zeug selbst versichern können...
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