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Verfasst am: 12.03.06, 22:20 Titel: Welche Versicherung zahlt!
Hallo,
bin neu in diesem foren habe gleich auch ein posting
letzten Montag als der Schnee in Stuttgart-Leinfelden einige Centimeter hatte, wollte ich nach der Arbeit in die Garage, da mein EFH-Haus direkt an der Hauptstrasse ist muss ich immer Rückwärts in die Garage rein fahren und es gibt nur eine kleine Steigung die zu meinem Grundstück gehört.
Nun fahre wie üblich vorsichtig rein und wegen dem Schnee und der Steigung rutscht mein PKW zur seite strift vorne an die Mauer von meinem Haus und hinten an die Garagen.
OHHH SCH*** dachte ich mir und sah wie vorne der Kotflügel eingedrückt und hinten die Heckstoßstange abgeschliffen war. Super**** **.
Ich habe mittlerweile mitbekommen das wegen dem Schnee jetzt meine Gebäudeversicherung zahlt.
Stimmt das!
ich habe eine Gebäudeversicherung und eine Privathaftpflicht.
Danke für jeden Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Ecu
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.03.06, 23:29 Titel: Re: Welche Versicherung zahlt!
ecu hat folgendes geschrieben::
ich habe eine Gebäudeversicherung und eine Privathaftpflicht.
Herzlichen Glückwunsch! Damit sind schon mal Ihr Gebäude gegen Schäden und Sie (und Ihre Familie) gegen Ansprüche Dritter versichert.
Wenn Sie jetzt noch eine Vollkaksoversicherung haben, dann könnte die evtl. den Schaden an Ihrem Fahrzeug zahlen. Wenn Sie keine Vollkasko haben, werden Sie eine Reparatur selber zahlen müssen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
schaden am PKW: zahlt eine (evtl. vorhandene) vollkasko.
schaden an der mauer/am gebäude: zahlt keine versicherung _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ich schlage vor die Betriebshaftpflicht von Frau Holle in Anspruch zu nehmen.
Typischer Eigenschaden, sofern wie schon gesagt eine Vollkasko vorhanden ist zahlt diese abzüglich der vertraglichen Selbstbeteiligung den Schaden. Sie werden jedoch im kommenden Jahr entsprechend zurückgestuft.
Der Schaden am Gebäude ist nicht gedeckt wenn es sich um Eigentum handelt. Ein Fremdschaden wird über die KFZ Haftpflicht reguliert.
Danke für alle Vertreter aber hier möchte man mehr wissen, als man Recht hat, mit Ironie hat das nix im Hut.
Da fragt man bei wem die Ironie fehlt.
ciao
Danke für alle Vertreter aber hier möchte man mehr wissen, als man Recht hat, mit Ironie hat das nix im Hut.
Da fragt man bei wem die Ironie fehlt.
ciao
Das war auf die Antworten der anderen bezogen... Frau Holle etc. also kein Grund gleich anzunehmen, dass es gegen dich ging!
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